Trotz Gleitzeit-Betriebsvereinbarung: Kann der Arbeitgeber einen Arbeitsbeginn vorschreiben?
Ich bin als Vollzeitbeschäftigte angestellt. Mein Arbeitgeber hat meine Vollzeitstelle auf 2 Stellen geteilt, d.h. ich wechsele nach 4 Stunden auf einen anderen Arbeitsplatz/anderes Büro. Nun meint mein Chef in der ersten Abteilung, ich dürfe nicht um 7.00 Uhr anfangen, das müßte abgesprochen werden (wenn ich um 10 Uhr kommen wollte, müßte ich auch erstmal fragen), obwohl dies klar in unserer BV geregelt ist: Gleitzeit für alle Beschäftigten 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr, Kernzeit 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr (mo-do), 10.00 Uhr -12.00 (fr). Was meint ihr dazu?
4 Antworten
Durch das Direktionsrecht des AG kann er es vorschreiben, wenn betriebliche Gründe es notwendig machen, dass Du zu bestimmten Zeiten anwesend sein sollst.
Allerdings hast Du mit Gleitzeit einen eigenen Entscheidungsbereich. Welche Gründe Du hast bestimmte Arbeitszeiten festzulegen muß Deinem Chef nichts angehen, gilt sowohl wegen den Wegen zum Kindergarten oder dem Nebenjob.
Den Betriebsrat solltest Du mal einschalten, wenn wiederholt Dir vorgeschrieben wird bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten. Der Betriebsrat ist in der MItbestimmung!
Falls es Kollegen geben sollte, die so viel Gleitzeit aufsparen, sodass sie 5 Wochen Extra-Urlaub machen können, solltest Du das wissen.
Wenn es aus Betrieblichen Gründen erforderlich ist, kann der Arbeitgeber die Zeiten festlegen, ja.
Hast du aber einen unzufriedenen Chefe ^^
Normal kann der AG das vorschreiben.
Wir haben eine GLEITZEIT-BV....da kann doch nicht bei denen einen so, den anderen so verfahren werden...
@cps66 : wie ist das bei dir ausgegangen ? ich habe ein ähnliches problem mit meinem direkten vorgesetzen ... leider haben wir keinen betriebsrat und die personalsachen werden vom GF geregelt ...
dadurch das der arbeitsplatz nun geteilt ist wird es schwierig für den arbeitgeber...er weiss ja nun wirklich nicht wann du kommst,wechselst...nachher ist womöglich eine gewisse zeit garkeiner da....
im normalfall so wie es im arbeitsvertrag steht würd ich sagen er muss sich an seinen arbeitsvertrag halten. sonst wäre die regel ja unnütz. aber durch deinen wechsel nach 4 std....hm....da kann ich dann auch nur schlucken und nix dazu sagen.
es ist 1. noch eine andere Mitarbeiterin ganztags da...und 2. ist es relativ sicher, dass ich um 7 uhr erscheine und nach 4 stunden wieder gehe...
das ist klar...ihm paßt aber nur nicht, dass ich schon um 7 Uhr im büro bin....