Zahnarzttermin - Geht das auf die Gleitzeit oder zählt eine Krankmeldung?

10 Antworten

Arbeitnehmer sind üblicherweise verpflichtet, ihre Arzttermine in ihrer Freizeit zu organisieren. Da das bei bestimmten Fachärzten nicht immer ganz einfach ist, gewähren manche Arbeitnehmer auch bezahlt Arbeitszeit dafür.

Das ist aber sicherlich nicht bei einer PZR der Fall.

Anders sieht es meiner Ansicht nach bei komplexen Zahnbehandlungen aus, die der Zahnarzt aus gutem Grund nicht spätnachmittags macht. Hier kannst du morgens einen Termin vereinbaren und dich vom Zahnarzt für diesen Tag krankschreiben lassen, wenn die Behandlung so umfänglich ist, dass du deinen Mund den ganzen Tag nicht mehr richtig aufbekommst.

Es kommt halt auch auf die Art deiner Tätigkeit an. Wenn du viel reden musst oder schwere körperliche Arbeit verrichten, kann eine größere Zahnbehandlung sicherlich dazu führen, dass du arbeitsunfähig bist. Wenn du aber in einer Backstube Brezeln falten musst, dann geht das auch mit pelzigem Mund.

Lass das den Zahnarzt entscheiden! Häufig stellen die problemlos eine AU aus.

Im Betrieb hat man mir gesagt das geht auf Gleitzeit.

Das ist völlig korrekt.

Den Termin für die Zahnreinigung kann man sich aussuchen und evtl. auch mal eine Woche später machen wenn es am gewünschten Tag nach der Arbeit keinen Termin beim Zahnarzt gibt.

nächste Woche einen Termin um Füllungen zu machen mit Betäubungen.

Das geht auch nach der regulären Arbeitszeit. Akut kann das nicht sein, sonst wärst Du beim Zahnarzt schon behandelt worden.

Wenn Du unbedingt während der Arbeitszeit zum Zahnarzt willst, musst Du auch Deine Gleitzeit opfern. Anders ist das nur wenn Du keine Gleitzeit hättest und Dein Zahnarzt Dir keinen anderen Termin geben kann. Da würdest Du mit einer Bescheinigung des ZA die Zeit bezahlt bekommen.

Solltest Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Tag bekommen, geht selbstverständlich nichts von der Gleitzeit ab. Dann greift das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wenn Du während der Arbeitszeit zu Routineuntersuchungen-/Behandlungen zum Arzt oder Zahnarzt gehst, hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Freistellung durch den Arbeitgeber. Also geht diese Zeit von Deinem Arbeitszeitkonto ab!

Du kannst Deine ZA- Termine in der Regel außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.

Und was Füllungen und Anästhesien angeht: Diese sind weder ein Grund für ein Fernbleiben von der Arbeit, noch ein Grund für eine AU.

Zahnarzttermine sind in deiner Freizeit zu legen. (Ausnahmen Schmerzen ...)

Dann bekommst du eine Bescheinigung über den Arztbesuch und bist somit NUR für diese Zeit krankgeschrieben.

Dann danach kannst du ja wieder Arbeiten.

und um wie viel Uhr sind diese Termine ?

Melinda1996  23.01.2018, 09:36

bei uns wäre das verboten gleitzeit ist ab 15 uhr

HazEde10 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 08:16

Heute um 12:15 Uhr (Gleiteit)

Wenn ich eine Füllung bekomme (13:00 Uhr)