Habe Ärger mit dem Chef weil ich früher gegangen bin?
Bei meiner jetztigen Arbeitsstelle haben wir ein Gleitzeitsystem. Also von 7-9 Uhr Gleitzeit. Kernzeit von 9-16 Uhr und dann von 16-18 Uhr Gleitzeit. Die geleisteten Überstunden werden auf ein Zeitkonto gebucht.
Ich mache immer im Laufe der Woche Überstunden wenn es sein muss.
Heute bin ich erst um 9 Uhr gekommen und schon um 16 Uhr gegangen. Laut Betriebsvereinbarung kann man während der Gleitzeit gehen ohne dem Chef bescheid zu sagen. Erst wenn man in der Kernzeit geht muss man den Chef benachrichtigen.
Zuhause rief mich mein Chef an und schrie mich an was das soll warum ich denn einfach gehe. Ich habe ihm gesagt er soll sich beruhigen doch er schrie weiter. Ich habe dann gesagt das ich unter diesem Ton nicht bereit bin ein Gespräch zu führen und habe aufgelegt. Was kommt auf mich zu eine Abmahnung?
3 Antworten
Man muss mind. 8 h arbeiten
Steht das in der Vereinbarung zu Gleitzeit?
Falls ja, dann ist Dein Chef zu Recht sauer und es könnte eine Abmahnung geben denn Du bist erst um 9 Uhr gekommen und dann um 16 Uhr gegangen; das sind nur 7 Stunden.
Ich bezweifle, dass Dein Chef Dir eine Abmahnung geben kann.
Eine Gleitzeitvereinbarung ist dafür da, dass die AN sich ihre Arbeitszeit in einem gesetzten Rahmen einteilen können.
Um sicherzustellen dass zu gewissen Zeiten alle AN anwesend sein müssen, gibt es die Kernzeit.
Wenn Du Deine vereinbarte wöchentliche/monatliche Arbeitszeit leistet, bewegst Du Dich im Rahmen des Erlaubten, wenn Du in den Kernzeiten anwesend bist. Als AN sollte man ja verantwortungsvoll genug sein und nicht gerade dann die Gleitzeit in Anspruch nehmen, wenn gerade viel und dringende Arbeit anliegt oder wenn außerhalb der Kernarbeitszeit z.B. eine Besprechung ansteht.
Ich habe auch eine Gleitzeitvereinbarung von 5.30 Uhr bis 20.00 Uhr kann ich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes täglich arbeiten. Anwesenheitspflicht (Kernzeit) ist von 9.15 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Meist habe ich mehr als die täglich geforderte Arbeitszeit, es kann aber auch mal sein, dass ich schon um 14.30 Uhr gehe. Das entscheide ich nach Bedarf.
Mein Chef weiß, dass ich lieber früher komme und dafür am Nachmittag nicht so lange da bin. Wenn also etwas anliegt, ruft er am Vormittag kurz an oder schickt eine Mail und fragt, wie lange ich ungefähr anwesend bin oder ob ich um eine bestimmte Uhrzeit noch da bin oder wir machen schon vorab feste Termine.
Ansonsten melde ich mich nur ab, wenn ich innerhalb der Kernzeit ausnahmsweise mal früher gehen muss oder später komme.
Da es sich bei Euch um eine Betriebsvereinbarung handelt, habt Ihr auch einen Betriebsrat. Der hat doch diese BV mit dem AG vereinbart und eine BV ist im Betrieb ein "Gesetz". Insofern hast Du alles richtig gemacht.
Du kannst Dich ja auch mal an den Betriebsrat wenden, wenn Dein Chef Dir morgen "dumm kommt". Dieser wird dem AG dann gerne erklären, was dieser mit unterschrieben hat.
Sinn dieser Gleitzeit und der Kernzeitenregelung ist doch auch, dass sich nicht jeder AN immer abmelden muss, wenn er Feierabend macht.
Wieviel Stunden musst Du pro Tag arbeiten?
9-16 sind nur 7, ne Pause hattest Du sicherlich auch..wenn Du 8h/ Tag arbeiten musst..und Überstunden abbummeln ohne Absprache mit Chef.. hmmmmm
Man muss mind. 8 h arbeiten, jedoch steht auch das man wenn man länger als einen halben Tag geht e sdem Chef sagen muss. Sonst nichts.
Wenn die BV klar regelt dass man an der Gleitzeit gehen kann wann man will dann ist dagegen nichts zu sagen. Wenn aber eine Mindestarbeitszeit festgeschrieben ist muss diese natürlich eingehalten werden. Prüf daher nochmal genau die BV bevor du weiter mit dem Chef diskutierst.