bezahlung von Fahrzeiten

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Im Allgemeinen gilt: Fahrzeit ist Arbeitszeit, wenn der Beschäftigte während der Fahrt für die Firma aktiv ist. Beispiele Fahrzeit ist Arbeitszeit, für den Fahrer des Wagens, für Beschäftigte, die während der Fahrt Bauunterlagen durcharbeiten. Fahrzeit ist Freizeit für Beifahrer, für denjenigen, der sich während der Fahrt erholen kann (z.B. ein nettes Buch liest oder schläft).

Maximilian112  04.12.2011, 11:39

Nachfrage: Wenn ich der Beifahrer bin und früh das Auto mit beladen soll, kann ich mein Buch dann auch bezahlt lesen? In meinem AV ist kein Arbeitsort genannt!

ralosaviv  04.12.2011, 12:04
@Maximilian112

Ähm..... Zitat "Im Allgemeinen gilt"..... Zu meinen Baulohnzeiten wurde für die Beifahrer für die reine Fahrzeit sog. Sitzgeld bezahlt, dass deutlich unter dem regulären Stundenlohn lag. Wenn sie jedoch zuvor noch beladen haben war das selbstverständlich Arbeitszeit zum normalen Std.satz.

Wenn im AV kein Arbeitsort steht, die Arbeitnehmer vom Firmensitz aus aber auf Baustellen fahren, fängt die Arbeitszeit am Firmensitz an.

dogit  04.12.2011, 12:05
@Maximilian112

Ist es nicht so, dass wenn kein Anfangsort genannt ist, dann ist der Anfangsort immer der Betrieb..

Maximilian112  04.12.2011, 12:21
@ralosaviv

dieses Sitzgeld, geht das aus TVs hervor oder ist das gesetzlich geregelt? Also auf was kann sich der AG berufen?

ralosaviv  04.12.2011, 12:51
@Maximilian112

Das stand im BRTV. Bezog sich auf Bauhauptgewerbe. Ob das im Baunebengewerbe gleichermaßen gültig ist oder mittlerweile nicht sowieso anderslautende Vereinbarungen getroffen worden sind, kann ich ehrlich gesagt nicht aus dem Stehgreif beantworten, da es mich bereits vor einiger Zeit in den ÖD verschlagen hat und ich dem Baulohn jetzt nicht so furchtbar lange nachgetrauert habe;-)

Hier muss geklärt werden was im Arbeitsvertrag steht. Generell ist die Fahr von zu Haus in den Betrieb keine Arbeitszeit, aber wenn du von der Firma aus zu Baustelle fährst, dann ist das Arbeitszeit. ebenso goilt das auch für die Heimfahrt. ( Hier in dem geschilderten Fall setze ich ein Firmenfahrzeug voraus, was vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende in der Firma verweilen muss). Du solltest mal mit der für dich zuständigen Gewerkschaft reden, unverbindlich :-)

Wahrscheinlich gibt es bei euch auch keinen Tarifvertrag, das machen kleiner Firmen immer gern um die Mitarbeiter im Aussendienst (Maurer, Klempner...) auszubeuten.

Und noch mal, wenn du direkt von zu Haus zur Baustelle fährst (mit privat PKW) dann ist das keine Arbeitszeit. Mit dem Dienstfahrzeug von zu Haus ist das wieder umgekehrt. Im Dienstfahrzeug bist du ab der 1.Minute arbeitsbereit und arbeitsempfänglich.

Fahrzeit ist keine Arbeitszeit.

DerIng  04.12.2011, 11:43

Falsch! So pauschal ist die Sache nicht.

koofenix  04.12.2011, 09:51

lass das nich mein chef hören. bin fahrer.

Hallo,es kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht.Bei ständig wechselnden Arbeitsorten ist oft eine Pauschale verreinbahrt.In der Regel ist aber An-und Abfahrt Sache des Arbeitnehmer also wird nicht bezahlt.

wenn die baustelle als arbeitsort im vertrag steht - nein. steht der firmensitz als arbeitsort im vertrag - ja. wurde aber der auftrag erteilt um 7 uhr auf der baustelle zu sein - nein. wenn du also um zB 6 uhr am firmensitz sein musst um dann noch eine stunde zur baustelle zu fahren hast du eine überstunde ... denk ich.

koofenix  04.12.2011, 09:50

kannst ja auch direkt von zu hause auf die baustelle fahren.