Gleitzonenvertrag bei Kaufland
Hallo, ich habe nach einem Aushilfsjob bei Kaufland angefragt. Kaufland bietet allerdings nur Gleitzonenverträge an, wie sich herausgestellt hat. Zunächst nicht schlimm. Hier betragen die Arbeitszeiten mindestens 12 bis maximal 20 Stunden. Die "nette" Dame, die für das Personal zuständig ist hatte mir dann gestern am Telefon gesagt, dass sie 16 - 20 Stunden voraussetzt und ich mir meine Arbeitszeiten nicht selber raussuchen kann. Das hat mich ein wenig stutzig gemacht. Aufgrund von Unterrichtszeiten kann ich unter der Woche frühestens ab 17 Uhr da sein. Dies weiß sie und wurde schon vereinbart.
Jetzt meine Frage...In wie fern kann sie über meine Arbeitszeiten bestimmen? Einige aus meinem Freundeskreis können sich die Arbeitszeit 1 Woche zuvor jeweils selber zusammenlegen, wie es ihnen am besten passt.
Mir ist klar, dass ich mich auf meinem Arbeitgeber fügen muss. Aber in wie weit darf er gehen?
Bin dankbar über klare Antworten.
2 Antworten
Der Arbeitgeber hat das sogenannte Direktionsrecht und gibt deshalb seinen Arbeitnehmern natürlich vor, wann sie zu arbeiten haben.
Wenn im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart wird,dass du frühestens ab 17 Uhr arbeiten kannst,dann kann nichts daran geändert werden.Deshalb ist es wichtig,dass "Nebenabsprachen" grundsätzlich schriftlich festgehalten werden.