Wie weit muss mein Arbeitgeber bei Montage auf meine Termine Rücksicht nehmen?
Hallo
Ich bin Servicetechniker und seit 18 Jahren praktisch nur im Aussendienst. Bedingt durch eine Betreuung für meinen Vater habe ich jetzt ein paar Termine während der Arbeitszeit. Da ich jedoch bundesweit arbeite und nur in der Reparatur tätig bin fällt die Planung dieser Termine sehr schwer.
Ich habe regelmäßig etwa 250 std zeitausgleich und möchte diese Stunden dafür (und natürlich auch für liegengebliebenes meinerseits) nutzen.jetzt behauptet mein Kundendienstleiter, ich hätte kein recht auf Freizeitausgleich, da ich dieses jahr bereits 35 tage frei gehabt habe. Er geht sogar soweit , dass ich davon ausgehen könne, dass ich für die nächsten 20 Jahre jeweils von Montag bis Freitag auf Montage sei ( wenigstens spricht er nicht von Kündigung ) und deshalb kein anrecht auf private Termine hätte.Er stellt mir frei, auf Montage pünktlich um 15.00 uhr Feierabend zu machen , was mir jedoch nichts nützt wenn ich in Duisburg auf Montage bin , aber einen Termin in meiner Heimatstadt Lübeck habe, dies gilt auch für Arztermine. Er verlangt also praktisch dass ich zum Beispiel am Montageort zum Zahnarzt gehe, was bei schmerzen ja sinn macht, aber nicht bei für Zahnersatz nötigen Terminen
Ich versuche alle Termine auf Montag zu legen , um danach für den Rest der Woche der Firma zur Verfügung zu stehen. Ich find das schon sehr entgegenkommend
Wir haben etwas Personal zu wenig . Diese Reparaturen sind tägliches Geschäft, also keine Ausnahmen (man kann halt nie sagen, wann der auftrag kommt und es ist natürlich immer dringend ). Firmensitz ist Hamburg.
In wie weit habe ich ein Recht auf private Termine? In wie weit muss die Firma auf private Termine Rücksicht nehmen? Welche Fahrten muss der Arbeitgeber bezahlen (wir bekommen seit je her alle Reisestunden bezahlt)
Es geht nur um die Konstellation, dass ich bereits geleistete Stunden (40bis 60 Überstunden pro Monat sind normal) abbummeln möchte, also auch nicht von der Firma geschenkt haben möchte.
3 Antworten
Bei einem Montage-Job ist es ja grundsätzlich so, dass Du unter der Woche (an Deinen Arbeitstagen) unterwegs bist. In Deinem Arbeitsvertrag wird auch irgend etwas dazu stehen, dass Du "fern der Heimat" eingesetzt wirst. Und das ist der Deal, den Du mit dem Arbeitgeber hast. Ein Recht zwischendurch nach Hause zu kommen hast Du dann nicht, oder nur in bestimmten fällen.
Grundsätzlich gehört die Arbeitszeit dem Arbeitgeber.
Somit bleibt Dir für (private) Termine nur Urlaub zu nehmen, oder Überstundenausgleich.
Wenn es ein größerer Betrieb ist, dann sollte es eine Betriebsvereinbarung dazu geben, wie mit den Überstunden umgegangen wird und in wie weit Du diese als Freizeit nehmen kannst.
Natürlich stehen sich hier zwei Interessen gegenüber. Die des Arbeitgebers, der die Montagearbeiten ja durchführen muss und dafür das Petsonal braucht und die des Arbeitnehmers, der auch mal freie Tage haben möchte.
Ein guter Arbeitgeber wird Dir auch mal einen Tag frei geben, wenn es geht. Auf Montage ist es aber nicht immer einfach, in der Wochenmitte frei zu machen oder zu gewähren, wenn die Tour die ganze Woche über geht.
Wenn es keine Betriebsvereinbarung gibt, dann hilft es nur: mit dem Vorgesetzten zu reden.
Das sollte man diplomatisch tun, und ihm klarmachen, dass man ja gerne für ihn arbeitet und sich auch gerne überdurchschnittlich einsetzt, aber dass man sich jetzt für einen begrenzten Zeitraum leider auch mal um privates Kümmern muss. Man würde das Unternehmen ja ungern verlassen, aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dann müsdte man dies leider in Erwägung ziehen.
Wie definiert man : "auch mal einen Tag frei"
Ich brauche etwa alle 2 wochen einen Tag, wobei ich angeboten habe wenn ich mit meinen terminen fertig bin auch am montag noch los zu fahren. Damit würden vielleicht 6 stunden von der woche fehlen. Nebenbei: meine woche hat oft 50std
Wenn ich mir jetzt überlege, dass das mal gerade 10 prozent sind wird es noch schräger. Das ist nach Rechtsprechung kein erheblicher teil der arbeitszeit und wäre von daher komplett vom Arbeitgeber zu tragen , wenn es termine wegen der Betreuung meines vaters sind, da nicht in meinem verschulden (wird so gesehen von verschiedenen arbeitsgerichten bei der Betreuung von eigenen kindern , die zum arzt müssen)
Das elend liegt halt darin dass der vorturner diese Zeiten nicht genehmigt, und es damit eventuell ein unentschuldigtes Fehlen sein könnte.
wo sollte das Problem liegen, einen Montag oder einen Freitag für deine Termine aus der Planung des arbeitgebers herauszunehmen. In deinem Urlaub geht es ja auch.
So wie der typ drauf ist, solltest du darüber nachdenken, dir einen anderen job zu suchen.
Arbeitnehmer sind wertvolle Arbeitskräfte zur Mehrung des Reichtums des/der Arbeitgeber/s - keine Sklaven.
Du meinst offenbar einen Anspruch darauf zu haben, deine Arbeitseinsätze beliebig deinen sich ändernden Bedürfnissen anpassen zu dürfen. Ein Entgegenkommen deinerseits kann ich jedenfalls nicht erkennen. Du forderst nur. Auch eine tragfähige Diskussionsgrundlage ist deinen Ausführungen nicht zu entnehmen.
ein Arbeitnehmer ist kein Sklave!
Beide, die firma und ich , haben interessen , die hier vertreten werden.
Es regt mich halt auf, dass mich mein Vorturner zum leibeigen machen will, indem er mir praktisch untersagt, private termine zu haben
Es gibt jede menge Diskussion über schichtpläne und Kinderbetreuung zum Beispiel, aus denen eine Rücksichtnahme des ag auf den Arbeitnehmer bei einer Montageplanung abgeleitet wird. Allerdings finde ich nichts zu einer Gewichtung der Termine. (Ein Termin bei Gericht wiegt für mich schwerer als eine Verabredung zum Bier)
Mein entgegenkommen definiere ich so, dass ich Termine, die andere in die Wochenmitte nach Feierabend legen, auf Montag morgen legen möchte(damit ich für den rest der woche wieder auf Montage kann) und dafür freinehmen möchte.
Nur müsste dafür auch eine planung stattfinden, welche bei uns darin besteht , den Mitarbeiter nach Feierabend anzurufen und mitzuteilen wo man am nächsten tag hin soll.