Krankmeldung bei Gleitzeit?

6 Antworten

"Außerdem gibt es die Regelung Krankmeldungen haben bis 9 Uhr zu erfolgen."

Die Krankmeldung hat, egal ob Gleitzeit oder nicht, bis 9 Uhr zu erfolgen. Wann der Arbeitsbeginn ist,interessiert in diesem Fall nicht. Die Regel legt den Rahmen fest.

Sorry, ich muss hier mit meiner Meinung kommen: eine bescheuerte Regel, welche die großzügige Gleitzeit ab absurdum führt. Gibt es bei dem Verein keinen Betriebsrat?

Wie erfolgt die Personalplanung, oder können wirklich theoretisch heute alle die Frühschicht und morgen die Mittagschicht nehmen. Wie ist sichergestellt, dass Mitarbeiter A der heute bis 21 Uhr arbeitet, seine Ruhezeit einhält und morgen nicht um 7.00 Uhr einläuft?

Wollte Herr x nun am Dienstag erst von 13.00 bis 21.00 Uhr arbeiten, da sein AG offenbar wert auf einen ausgeschlafenen Mitarbeiter legt: Herr X wird um 11.00 Uhr wach, ihm ist übel, er meldet sich noch krank: dann sollte er in den Unterlagen auch krank geführt werden. Alternativ würde Herr x ja nur die Beantragung von Urlaub oder eines kompletten Tages Gleitzeit ( Sollarbeitszeit) übrig bleiben. Welche Vorschriften gibt es hier, die dies vielleicht auch wieder unterlaufen?

Für mich ist diese Regelung überarbeitungsbedürftig, wenn sie so großzügig ist, wie hier dargestellt.

Auch wenn Herr X in dem Fall vermutlich abgemahnt werden könnte, da er gegen eine Anweisung verstoßen hat.

Was hat der Arbeitsbeginn damit zu tun, wenn es ein klare betriebliche Anweisung gibt?

mankingwwe 
Beitragsersteller
 11.10.2018, 19:56

Wenn die Gleitzeit regelung mir erlaubt, dass ich um 13 Uhr komme an einem bestimmten Tag und um 12 fühle ich mich plötzlich schlecht, dann muss ich mich krankmelden. Das hat es damit zu tun^^ Komme ich um 10, kann ich mich locker um 9 krankmelden. Komme ich später wird dies schwer.

Die Regelung steht ohnehin auf wackligen Füßen, denn es könnte zum Beispiel gut sein, das man sich um 10 Uhr das Bein bricht. Wie soll man sich dann um 9 krank melden?

Und wenn man beispielsweise um 8 einen Termin hätte (was ja auch bei Gleitzeit passieren kann), wäre es Unsinn, sich erst um 9 krank zu melden.

Krank melden kann man sich erst, sobald man die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Vielleicht mag der Betrieb ja trotzdem wegen verspäteter Meldung eine Abmahnung schreiben, aber ich würde in Frage stellen, ob die Bestand hätte.

Gleitzeit hat nichts mit dem Arbeitsbeginn zu tun. Du musst dich bis 9 Uhr krank melden.

Hast du denn konkret Ärger bekommen?