Gleitzeitregelung aber der Arbeitgeber will, dass ich zu festen Zeiten komme und gehe. Rechtens?
Hallo!
Also in letzter Zeit geht es bei mir auf der Arbeit drunter und drüber -.- Ich arbeite hier schon ca. 2Jahre und in meinem Arbeitsvertrag ist Gleitzeit geregelt, d.h von 09:00 bis 15.00 Uhr ist die Kernarbeitszeit, 9,25 Stunden am Tag müssen gearbeitet werden und laut meinem Vertrag steht es mir ja frei zu kommen und zu gehen wann ich möchte, hauptsache die Stunden sind abgearbeitet und ich bin in der Kernzeit da, richtig?
Nun aber möchte der Arbeitgeber, dass ich morgens um 07:15 Uhr da bin und bis mind. 16:30 Uhr bleibe und freitags darf ich jetzt auch nicht mehr um 13 :00 Uhr gehen, sondern muss alle zwei Wochen bis 14:00 Uhr bleiben.
Das ist doch nicht rechtens, oder? Kann er mir was anhaben, wenn ich trotzdem so komme und gehe, wie es in meinem Arbeitsvertrag steht?
5 Antworten
Ich würde nicht einfach auf stur schalten und weiterhin so kommen, wie du es sonst machst, auch wenn dein Arbeitsvertrag es so regelt. Das führt nur zu noch mehr Unmut, weil dein Chef dir dann vielleicht vorwerfen kann, du würdest das ignorieren, was er dir sagt. Such am besten mal in einer ruhigen Minute das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und erkläre ihm, dass du dir gerne weiterhin deine Zeit selbst einteilen möchtest und dass das auch so in deinem Vertrag steht!
wenn du kernarbeitszeiten hast musst du diese einhalten. auch am freitag. Was darüber hinaus geht, musst du mit deinem chef klären.
Die Arbeitszeiten vor und nach der Kernzeit sind dem einzelnen Beschäftigten überlassen, doch muss er sich insgesamt im Durchschnitt an die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten. Allerdings sind es oft die Arbeitsmenge oder einzuhaltende Termine, die tatsächlich die Inanspruchnahme solcher Arbeitszeitkonten bestimmen. Eine Begrenzung erfährt die gleitende Arbeitszeit auch durch die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Diese beinhaltet auch Regelungen über die einzuhaltenden Arbeitspausen.
Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten nach den betrieblichen Erfordernissen anpassen. Wenn du dich nicht daran hälst ist das ein Kündigungsgrund.
ehrlich? Aber ich sehe das so, dass ich ja dadurch benachteiligt werde, und benachteiligt werden darf man doch nicht.
kannst ja mal dagegen anstinken, ob du dann bald vom fenster weg bist, du fällst aber rein, weil der arbeitgeber, sich nach seine aufträge richten muss
Im Grunde müsste er die Änderung schriftlich machen und unterschreiben lassen. Du hast dann die Wahl, zu kündigen oder zu unterschreiben. Bei meinem Freund im Betrieb haben sie theoretisch auch Gleitzeit, aber er ist trotzdem jeden Morgen um 7 da, weil es einfach nichts bringt, wenn er später anfängt, wenn sie ihn im Team schon brauchen oder wenn er noch da ist, wenn alle anderen schon Feierabend machen. Kann sein, dass es bei euch zur Zeit so ähnlich ist und sich die Arbeit eben besser erledigen lässt, wenn man alle gleichzeitig da hat.
Wäre das denn echt so problematisch? Musst du morgens die Kinder zur Schule bringen oder so? Einfach so kommen, wie du willst, wäre die denkbar schlechteste "Lösung". Klar kann er dir was anhaben, irgendeinen Grund findet man immer, einen bockigen Arbeitnehmer zu kündigen. Denk auch an dein Arbeitszeugnis.