Muss ich am Samstag arbeiten - Kündigung?
Guten Tag,
Am 27. Januar wurde bei mir im Betrieb ein Aushang aufgehängt auf dem es hieß, dass man am 4., 11. und 18. Februar(Samstäge) zur Arbeit kommen soll und es eine ganz gewöhnliche 6 Tage Woche sei. Samstagsarbeit gab es seit ich dort arbeite noch nie und wurde mit mir auch nicht über den Vertrag/Einstellungsgespräch mitgeteilt.
In meinem Arbeitsvertrag heißt es unter dem "§3 Arbeitszeit":
- die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 40 Stunden ohne Pause.
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Hausordnung der Firma X.
- Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.
- Eine mögliche betriebliche Anordnung von Überstunden erfolgt ohne Rechtspflicht und begründet keine künftigen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Erbringung von Überstunden.
In der Hausordnung heißt es desweiteren zu den Arbeitszeiten:
07.00 Uhr - 15.30 Uhr Normalschicht, Pause: 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr
05.30 Uhr - 14.00 Uhr Frühschicht, Pause: 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr
13.30 Uhr - 22.00 Uhr Spätschicht, Pause: 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr
21.30 Uhr - 06.00 Uhr Nachtschicht, Pause: 02.30 Uhr bis 03.00 Uhr
6.30 Uhr - 17.00 Uhr Verwaltung, Pause: 12.30 bis 13.00 Uhr
Alle Pausen müssen ab- und angestempelt werden. Bei Einteilung in Schichten erfolgt 15min. vor Arbeitsbeginn der Schichtwechsel. Gegebenenfalls können geänderte Zeitfenster mit der Betriebsleitung definiert werden.
Nun ist die Sache wie folgt: Ich arbeite erst seit mitte letzten Jahres in der Firma und wurde nie auf die Aushänge hingewiesen. Desweiteren habe ich erst am 7. Februar von dem Aushang Kenntnis genommen(erstmals gesehen). Warum so spät gesehen? Nunja ich war vom 31. Januar bis zum 4. Februar Krankgeschrieben. Am 10. Februar kam mein Arbeitgeber auf mich zu und fragte mich ob ich am 11. Februar denn kommen würde und ich antwortete Ihm mit dem Verweis auf meinem Arbeitsvertrag das ich dazu nicht verpflichtet sei und ich außerdem schon einen Termin an besagten Samstag hätte. Nun wurde ich heute am 15. Februar erneut gefragt ob ich am Samstag (18. Februar) kommen würde. Erneut vertröstete ich Ihn da ich auch für diesen Samstag einen Termin habe. Daraufhin wurde mir ein Brief übergeben in welchem geschrieben stand:
"Sehr geehrter Herr (ich),
wir nehmen Bezug auf unseren Aushang vom 27.01.17 und weisen Sie hiermit an, am Samstag, 18.02.17 von 6.00 Uhr - 14.00 Uhr zu arbeiten.
Falls Sie nicht kommen, sehen wir dies als Arbeitsverweigerung."
Das heißt mein Arbeitgeber hätte somit einen gerechtfertigten Grund mir zu kündigen.
Sehr viel Text(tut mir Leid). Nun meine Frage: Muss ich an diesem Samstag erscheinen? Falls ich nicht erscheine, ist dies dann wirklich eine "Arbeitsverweigerung"?
würde eigentlich noch ausführlicher werden, jedoch max. 3000 Zeichen
Vielen Dank im voraus
Liebe Grüße
5 Antworten
Auch Samstagsarbeit, wie eben für Februar angekündigt, ist als Mehrarbeit (Überstunden) anzusehen, die Du natürlich irgendwann wieder abfeiern kannst. Wie Du Deinem Vertrag entnehmen kannst bist Du zur Leistung vo Überstunden verpflichtet, wenn es die Arbeitssituation verlangt.
Ich fürchte ein Fortbleiben ist in der Tat Arbeitsverweigerung. Was ist so schlimm daran?
Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die
vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im
Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.
Natürlich ist das vom Arbeitgeber nicht einklagbar, dass Du die Überstunden leistest, aber dass er dann Konsequenzen zieht ist nur verständlich.
Klar mußt Du arbeiten!
Steht in Deinem Arbeitsvertrag § 3 Ziff. 3!
Du wurdest mündlich hierzu bereits für den 11. Februar dazu aufgefordert. Welche Beweggründe der Chef hatte (ob nun Dein Verweis auf Krankheitsausfall, Arbeitsvertrag bzw. Termin an selbigen Tag) auf Deine Mitarbeit zu verzichten ist unerheblich!
Erheblich ist aber, dass Du sowohl mündlich als auch schriftlich über Deine Verpflichtung am 18. Februar hingewiesen wurdest.
Arbeitest Du an besagtem Samstag 18. Februar nicht, ist das Arbeitsverweigerung und ein Kündigungsgrund!
Die Frage ist doch eher: Wie wichtig ist Dir Dein Arbeitsplatz bzw. welch ach so wichtigen Termin hättest Du denn an diesem Samstag?
Samstag ist ein Arbeitstag und in deinem Vertrag steht auch noch:
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Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.
Es ist aber in deinen Vertrag nicht Festgelegt das du deine Arbeitszeit an fünf Tagen von Montag-Freitag aufzuteilen hast, somit kann dich dein Chef auch Samstag arbeiten lassen solange du 48 Wochenstunden nicht überschreitest.
Aber mir persönlich würde es auch nicht gefallen Samstags zu Arbeiten.
Aber ein Anwalt kann dir das sicherlich besser erklären, weil jeder kann sich das so hinlesen wie er will oder es braucht und liegt am Ende doch daneben.
Da schließe ich mich nicht aus.
Ich würde mal einen Anwalt fragen. Halbwissen aus dem Internet sollte Dir nicht reichen. Schließlich geht es um Deinen Job.
Nun, die Sache ist das ich(so stupide es klingen mag) ohnehin nur einen Befristeteten Arbeitsvertrag habe der mitte August ausläuft, da ich erst letztes Jahr die Schule beendet habe und diesen Job nur übergangsweise gewählt habe. Dh. in 6monaten arbeite ich ohnehin nicht mehr dort und werde meine Ausbildung beginngen - demnach ist mir diese Arbeit "egal"(klingt härter als ich es meine). Jedoch möchte ich nicht für etwas gekündigt werden was (nicht) stimmt?
Desweiteren möchte mein Chef die Antwort morgen erhalten. Ich soll es sogar "nur" einem Kollegen mitteilen, welcher es ihm dann mitteilt.
Dh. für einen Anwalt ist es jetzt etwas knapp, und ob ich mir den überhaupt leisten kann? puh..
Steht in deinem Arbeitsvertrag irgendwo das du nur von Montag bis Freitag arbeiten musst?
Die Normalarbeitszeit kann sonst auch anders verteilt werden. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart wurde das du nur Montag bis Freitag arbeiten musst, wirst du wohl am Samstag arbeiten müssen.
Handelt es sich hierbei um Überstunden hast du dich damit ja auch einverstanden erklärt mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.
Wenn du nun nicht jeden Samstag arbeiten sollst sondern nur eben diesen einen Samstag dann kann es schon als Arbeitsverweigerung gewertet werden wenn du nicht arbeitest.
Wenn keine fixen Arbeitstage fest gelegt sind kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit wie gesagt auch anders verteilen.
Ist ein gesamter zusätzlicher Arbeitstag "Mehrarbeitsstunden"?
Ich habe beim recherchieren gelesen, dass man Samstags nicht zwingend arbeiten muss, sofern es nicht ausdrücklich Im Vertrag steht.