Muss ich am Samstag arbeiten - Kündigung?

5 Antworten

Auch Samstagsarbeit, wie eben für Februar angekündigt, ist als Mehrarbeit (Überstunden) anzusehen, die Du natürlich irgendwann wieder abfeiern kannst. Wie Du Deinem Vertrag entnehmen kannst bist Du zur Leistung vo Überstunden verpflichtet, wenn es die Arbeitssituation verlangt.

Ich fürchte ein Fortbleiben ist in der Tat Arbeitsverweigerung. Was ist so schlimm daran?

Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die
vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im
Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.



Natürlich ist das vom Arbeitgeber nicht einklagbar, dass Du die Überstunden leistest, aber dass er dann Konsequenzen zieht ist nur verständlich.

Klar mußt Du arbeiten!

Steht in Deinem Arbeitsvertrag § 3 Ziff. 3!

Du wurdest mündlich hierzu bereits für den 11. Februar dazu aufgefordert. Welche Beweggründe der Chef hatte (ob nun Dein Verweis auf Krankheitsausfall, Arbeitsvertrag bzw. Termin an selbigen Tag) auf Deine Mitarbeit zu verzichten ist unerheblich!

Erheblich ist aber, dass Du sowohl mündlich als auch schriftlich über Deine Verpflichtung am 18. Februar hingewiesen wurdest.

Arbeitest Du an besagtem Samstag 18. Februar nicht, ist das Arbeitsverweigerung und ein Kündigungsgrund!

Die Frage ist doch eher: Wie wichtig ist Dir Dein Arbeitsplatz bzw. welch ach so wichtigen Termin hättest Du denn an diesem Samstag?

Samstag ist ein Arbeitstag und in deinem Vertrag steht auch noch: 

    Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.
Anon578 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 15:56

Ist ein gesamter zusätzlicher Arbeitstag "Mehrarbeitsstunden"?

Ich habe beim recherchieren gelesen, dass man Samstags nicht zwingend arbeiten muss, sofern es nicht ausdrücklich Im Vertrag steht.

rocknic  15.02.2017, 16:15
@Anon578

Es ist aber in deinen Vertrag nicht Festgelegt das du deine Arbeitszeit an fünf Tagen von Montag-Freitag aufzuteilen hast, somit kann dich dein Chef  auch Samstag arbeiten lassen solange du 48 Wochenstunden nicht überschreitest.

Aber mir persönlich würde es auch nicht gefallen Samstags zu Arbeiten.

Aber ein Anwalt kann dir das sicherlich besser erklären, weil jeder kann sich das so hinlesen wie er will oder es braucht und liegt am Ende doch daneben.

Da schließe ich mich nicht aus.

Ich würde mal einen Anwalt fragen. Halbwissen aus dem Internet sollte Dir nicht reichen. Schließlich geht es um Deinen Job.

Anon578 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 15:54

Nun, die Sache ist das ich(so stupide es klingen mag) ohnehin nur einen Befristeteten Arbeitsvertrag habe der mitte August ausläuft, da ich erst letztes Jahr die Schule beendet habe und diesen Job nur übergangsweise gewählt habe. Dh. in 6monaten arbeite ich ohnehin nicht mehr dort und werde meine Ausbildung beginngen - demnach ist mir diese Arbeit "egal"(klingt härter als ich es meine). Jedoch möchte ich nicht für etwas gekündigt werden was (nicht) stimmt?

Desweiteren möchte mein Chef die Antwort morgen erhalten. Ich soll es sogar "nur" einem Kollegen mitteilen, welcher es ihm dann mitteilt.

Dh. für einen Anwalt ist es jetzt etwas knapp, und ob ich mir den überhaupt leisten kann? puh..

Steht in deinem Arbeitsvertrag irgendwo das du nur von Montag bis Freitag arbeiten musst?

Die Normalarbeitszeit kann sonst auch anders verteilt werden. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart wurde das du nur Montag bis Freitag arbeiten musst, wirst du wohl am Samstag arbeiten müssen.

Handelt es sich hierbei um Überstunden hast du dich damit ja auch einverstanden erklärt mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.

Wenn du nun nicht jeden Samstag arbeiten sollst sondern nur eben diesen einen Samstag dann kann es schon als Arbeitsverweigerung gewertet werden wenn du nicht arbeitest.

Wenn keine fixen Arbeitstage fest gelegt sind kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit wie gesagt auch anders verteilen.