Überstunden mit Krankheitsausfall verrechnen?
Hallo, ich war letzte Woche Donnerstag auf der Arbeit und habe hinterher gemerkt, dass ich aufgrund von immer stärker werdenden Erkältungssymptome arbeitsunfähig war.
Daraufhin habe ich mit meinem Vorgesetzten gesprochen, dass ich mich gerne Krankmelden möchte und frühzeitig nachhaus gehen würde.
Das war soweit auch in Ordnung aber dafür das ich früher nachhause gegangen bin, wurden mir Überstunden (Aufgrund von Gleitzeit) abgezogen.
Ist das so rechtens, dass einem Stunden aus der Gleitzeit abgezogen werden, wenn man aufgrund von Krankheit früher Feierabend macht? Oder war das nicht in Ordnung?
5 Antworten
Ist das so rechtens, dass einem Stunden aus der Gleitzeit abgezogen werden, wenn man aufgrund von Krankheit früher Feierabend macht?
Nein, ist es nicht.
Wird ein AN im Laufe des Arbeitstages krank, muss der AG ihm trotzdem den kompletten Arbeitstag wie geplant bezahlen. Er darf hier keine Minusstunden anrechnen, bzw. mit dem Gleitzeitkonto verrechnen. Der Tag zählt als vollständig gearbeitet.
Das wird z.B. hier den AG mitgeteilt:
https://www.sbk.org/arbeitgeberservice/fachthemen/umlage/aag-abgebrochener-arbeitstag/
Bitte, sehr gerne. Du kannst ja mal schreiben, was er gesagt hat.
Hallo Babizo,
nein, das ist nicht rechtens.
Dieser Tag wird "Bruchtag" genannt und ist bis zur Sollarbeitszeit für diesen Tag zu bezahlen.
Du bekommst für diesen Tag dein volles Entgelt ohne eine Stundenkürzung.
emesvau
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir sehr. Ich werde wohl nochmal das Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen müssen.
Das solltest du auf jeden Fall! Der Tag darf dir auch nicht als Krankheitstag angerechnet werden.
Das es nicht rechtens war, haben die Anderen schon geschrieben.
Bevor du ein grosses Fass aufmachst, vielleicht war es nur ein Fehler. Bei uns kann sowas vorkommen, wenn die Personalabteilung nicht aufpasst oder nicht alle Infos hat. Daher: Einfach mal freundlich anfragen was da los ist und im Zweifel vom Positiven ausgehen
Wenn du während der Arbeitszeit erkrankst, gilt dieser Tag als erfüllt.
Somit wreden keine anderen Zeiten abgezogen oder dazu gerechnen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, da muss ich mit meinem Arbeitgeber nochmal dss Gespräch suchen.
ja.
Nein, dein Vorgesetzter muss dich am Donnerstag krank melden und du bekommst diesen Tag mit deinen normalen Stunden auf die Uhr. Also wenn du 8 Stunden arbeitest und 3 Stunden da warst, dann werden dir noch 5 Stunden gutgeschrieben.
Vielen Dank, ich werde das Gespräch mit meinem AG aufsuchen.