darf mir mein chef meine arbeitszeit trotz gleitzeitregelung vorschreiben
ich arbeite zeit 20 jahren in meinem betrieb als sekretärin ... wir haben eine gleitende arbeitszeit mit kernarbeitszeit, gleitzeit, normalarbeitszeit ...
ich arbeite jetzt im 3. jahr 30 std. auf auf 4 tage die woche verteilt ... 7,5 std.pro tag ... im arbeitsvertrag sind keine zeiten eintragen ...
unsere betriebsvereinbarung sieht folgendes vor:
normalarbeitszeit 8.00 bis 16.30 kernarbeitszeit 9.00 bis 16.00 gleitzeit 7.30 bis 9.00 bzw. 16.00 bis 19.00 rahmenarbeitszeit 7.30 bis 19.00
ich habe sowohl in vollzeit als auch jetzt in teilzeit immer um 7.30 uhr angefangen, weil ich einen sehr langen anfahrtsweg habe.
ich halte die kernarbeitszeit bis 16.00 uhr ein, auch wenn ich dadurch ja schon immer länger da bin ... oftmals wird es länger (16.30 - 17.00) , was auch kein problem für mich darstellte, weil ich dann eben auch mal gleittage einlege ... in der regel versuche ich jedoch um 16.00 uhr zu gehen ... ab und an ist freitags mal ein gehen ab 15.00 uhr drinne
mein alter chef hat meine flexibilität schon zu vollzeiten geschätzt und wir sind uns nie ins gehege gekommen ... mein neuer chef hat mich durch seine unflexibilität eigentlich sogar in die teilzeit gedrängt, weil ich schon in vollzeit viele überstunden gemacht habe und dadurch auch krank wurde und nach einer kur dann verkürzt habe ...
jetzt ist mein chef auf einmal der meinung, dass ich durch die vielen überstunden ja nicht mehr leistungsfähig bin und ist der meinung, dass ich weniger überstunden mache, wenn ich erst um 9.00 uhr anfange ...
er argumentiert auch, dass "die abteilung ja überwiegend" spät anfängt und mich deshalb abends brauchen würde .... was nicht so ganz stimmt ... ein teil fängt früh an und ist froh, dass sie mich in dieser zeit ansprechen können, weil sobald chef da ist, ich auf abruf für ihn dazusein hab, den "späten" kollegen ist es nciht wichtig, wann ich da bin...
alle logische argumente interessieren ihn nicht .... er WILL dass ich da bin, wenn er im büro ist (er wohnt am ort, hat nen firmenparkplatz - wie kann es anders sein)
ich will da nicht "aus prinzip" auf meine jetzige arbeitszeit bestehen,sondern weil ich da eher einer verschlechterung meiner arbeit, meiner leistungsfähigkeit auf mich zukommen sehe ... mal ganzabgesehen von der einschränkung meiner freizeit ... ich komme jetzt schon kaum dazu, an einem arbeitstag mal zum arzt oder zu medizinischen anwendungen zu gehen, weil ich im günstigsten fall eine einfache fahrzeit von 1 std. habe
kann er mir daswirklich so vorschreiben ??? welche "rechte" hab ich da?
2 Antworten
Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, kann dein Chef sich im Bezug auf einzelne AN nicht einfach darüber hinweg setzen. Wende dich an den Betriebsrat.
hat hier jemand noch eine fundierte ahnung
ob mein chef da flexibilität nur in eine (die für ihn optimale) richtung anwenden kann oder ob da auch die belange des einzelnen mitarbeiters berücksichtigt werden müssen .... m.e. ist dafür doch ne gleitzeit gedacht, oder?
in den betriesbvereinbarungen heißt es, dass zitat "in der normalarbeitszeit eine mindestbesetzung gewährleistet sein muss" ... heißt das, dass die abteilung in dieser zeit mindestbesetzt von einem in der abteilung sein muss oder ist das personenbezogen, sprich,dass ICH in der zeit da sein muss ? durch die alle abteilungskollegen ist die abteilun sozusagen runum besetzt .... und meine vertragliche arbeitszeit liegt nämlich genau in der normalarbeitszeit .. und wenn ich dann doch weiterhin um so um 7.30 komme, müsste das doch auch ein spielraum sein, den man mir zugestehen muss ... nach hinten nimmt man sich den spielraum ja einfach von mir ...
mein chef ist leider ein von der sorte, der sein vorzimmer gerne einfach nur besetzt weiss ... ob er im büro ist oder nicht .... ob arbeit da ist oder auch nicht ... betreutes arbeiten also ;-)
Du hast doch in deiner Frage geschrieben "lt. Betriebsvereinbarung". Sowas wird normalerweise zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung geschlossen. Das ist natürlich schlecht, wenn es in dem Fall keinen BR gibt.
Habt ihr ein Zeiterfassungssystem, anhand dessen du deine bisherigen Arbeitszeiten nachweisen könntest. Evtl. wäre eine Durchsetzung auf Argumentation mit betrieblicher Übung was zu machen. Ansonsten fällt die Einteilung der Arbeitszeiten unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. D. h., dein Chef kann durchaus berechtigt sein, diese zu ändern, so lange er sich an die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hält. Das darf er natürlich nicht einseitig ändern.
also ... wir hatten früher einen BR, weil wir einer "mutterfirma" angehört haben ... jetzt sind wir eigenständig ... gründungen eines BR wurden seitens der GF unterbunden ... jetzt macht das macht die "geschäftsführung mit sekretariat in personalunion", da es keine eigene personalabteilung gibt
mein hinweis auf eine betriebsvereinbarung kommt daher, da es ein schriftstück gibt, in dem uns in 2007 (da waren wir schon "mutterlos") die änderung der arbeitszeiten mitgeteilt wurden (also all die zeiten mit kern-normal-gleit-rahmenzeit), das den titel trägt "Änderung der betriebsvereinbarung" ...
und die anweisung auf änderung meiner arbeitszeiten kommt nicht von der GF, sondern von meinem direkten vorgesetzten .... das hab ich auch vergessen zu schreiben, sorry ....
ich will am montag mit dem GF sprechen und hoffe auf eine gütliche einigung oder sogar auf eine versetzung in eine andere abteilung ...das wär mir noch am liebsten, da ich das vertrauensverhältnis zu meinem direkten vorgesetzten jetzt endgültig verloren hab ... wir haben schon immer probleme, und ich bin ihm in der vergangenheit in sachen flexibilität wohl zusehr entgegengekommen
dafür wollte ich mich jetzt nur mal vorab informieren ...
einen gang zum arbeitsrechtsanwalt behalte ich mir noch vor ... ich will wissen, was mir zusteht, ob da wirklich so unterschiede gemacht werden dürfen
zeiterfassung gibt es ... ich arbeite schon immer so und auch in vollzeit gab es immer regelmäßig überstunden ...
für weitere hinweise bin ich dankbar und sag aber auch schon mal DANKE
so, ich hab jetzt von einem anwalt die antwort bekommen und will sie euch nciht vorenthalten:
die krux ist der fehlende betriebsrat .. mit BR hätte ich mehr chancen
so darf mir mein arbeitgeber die arbeitszeiten vorschreiben - direktionsrecht
die ungünstigen anfahrtszeiten sind ganz allein mein bier ... da kann ich nur auf ein entgegenkommen hoffen, wenn ich das gespräch mit dem GF habe ...
nennt mich jetzt "sklave"
betriebsrat gibt's leider nicht ...
hab noch vergessen, dass es noch ne weitere kollegin gibt, die den gleichen vertrag wie ich hat ... nur nen anderen chef ... bei ihr gibts diese problematik nicht .. sie kriegt nur probleme, weil ich durch die überstunden dann eben öfters nicht da bin und sie mich dann vertreten muss (und mich vertritt keiner gern - eben wegen diesem chef grmpf) ... ist es rechtens, dass sie freiheiten gestattet bekommt, die man mir absprechen will ???