Schenkung Haus an Enkel Erbe

5 Antworten

Bei der Schenkungsssteuer gibt es gegenüber Enkeln einen Freibetrag von 200000€ sofern der verbindende Elternteil noch lebt. Der Steuersatz beträgt bis 75000€ 7% und bis 300000€ 11% und bis 600000€ 15%.

Oder macht es Sinn, dass Haus meiner Mutter zu schenken und es von ihr zu mieten?

Das erscheint mir nicht sehr sinnvoll. Dann könnte man es doch auch gleich von der Oma leihen. 

Zu beachten ist auch, das im Falle einer Pflegebedürftigkeit, soweit das Einkommen und Vermögen des Schenkers nicht reicht, die Geschenke der letzen 10 Jahre herausverlangt werden können.

Möglich wäre auch eine gemischte Schenkung, d.h. das nur ein Teil geschenkt und ein Teil in Form eines Darlehnens finanziert wird. Oder es ist möglich, das Haus an mehrere Personen anteilig zu schenken. Steuerpflichtig ist hier immer der Schenkungsanteil.

Wenn Deine Oma Dir das Haus schenkt, sollte es nicht mehr Wert sein, als 200.000,-. sonst kostet es Schenkungssteuer.

Ausserdem wäre Deine Mutter, wenn Deine Oma innerhalb von 10 Jahren stirbt, Pflichtteilsberechtigte (Pflichtteilsergänzungsanspruch).

Wie wäre es mit einem ERb-/ Schenkungsvertrag in dem Ihr alle Ansprüche regelt.

1. Deine Oma überträgt das Haus auf Dich.

2. Es wird ein Betrag festgelegt, den Du beim ableben der Oma an Deine Mutter zahlst.

3. Im Gegenzug verzichtet Deine Mutter auf Ihren Pflichtteil.

4. Vorteil dieser Regelung: a) es fällt keine Schenkungssteuer an, b) Deine Mutter kann später auf die Zahlung verzichten, wobei dann auch keine Schenkungssteuer anfällt (wegen des hohen Freibetrages).

Weitere mgl. Variante > Mutter überläßt es dir mietfrei (bis auf übliche Nebenkosten).

Die Freibeträge gelten pro "Vermögensvorteil von derselben Person" übrigens nur einmal für 10 Jahre und nicht pro Schenkung, das übrige Vermögen der Oma sollte daher bei der Gestaltung nicht außer Acht bleiben (§ 14 ErbStG).

Auch div. andere Faktoren spielen da noch eine Rolle, bspw. Einkommens- verhältnisse der Mutter (zu wieviel Eink-Steuer würde eine Vermietung führen?). Stehen größere Reparaturen an die Steuervorteile bringen könnten. Ist das Haus noch belastet oder abbezahlt?

Am besten mal mit der Mutter zusammen einen Steuerberater aufsuchen! Durch die richtige Gestaltung (durch Information im Vorfeld) läßt sich sicher die günstigste Steuervariante finden.

Und alles Gute der Großmutter

Einen geschenkten Gaul schaut man genau ins Maul:

  1. Obehalb von 200.000 EUR einschl. etwaiger Erbe oder Vermächtnisse innerhalb von 10 jahren fiele Schenkungssteuer an
  2. Innerhalb von 10 Jahren kann die Schenkung widerrufen werden, wenn Oma ihre Pflegekosten nicht mehr selbst aufbringen kann
  3. Innerhalb von 10 Jahren besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ihrer gesetzl. Erben, das wären Ehemann oder Kinder
  4. Einem Minderjährigen sind n. § 107 BGB Geschenke verboten, die eine erhebliche Verpflichtung bedingen: Lasten, Grundsteuern, Abgaben der Immobilie laufen dann nämlich auf deinen Namen.

G imager761

Enkel haben viel geringeren Steuerfreibetrag als direkte Nachkommen. Erkundige dich bei Notar wo die Grenze ist. Bei Erbe liegt sie bei 200.000 gegenüber Sohn Tochter mit 400.000 Euro. Desweiteren kann sein das du eventuell das Haus 10 Jahre selbst nutzen mußt um Steuern zu sparen

Bjbolenz 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 12:25

Meine Großmutter lebt noch! Es wäre kein Erbe sondern eine Schenkung

newcomer  18.08.2015, 12:28
@Bjbolenz

wie du in diesm Link ersehen kannst wird Schenkung ähnlich wie Erbe besteuert