Schenkung von Immobilien?
Hallo miteinander,
Meine Oma und mein (nicht leiblicher Oba) besitzen ein Haus. Meine Oma hat zwei Töchter.
Nun ist es so, dass sie irgendwie seltsam beraten wurde.
Sie würden eigentlich am liebsten mir das Haus vermachen, was nicht geht, da das Haus zur Hälfte ihr und zur Hälfte ihm gehört.
Nun wollten sie es so machen, dass meine Oma ihre Hälfte ihm per Schenkung übergibt und somit er es mir vermachen kann, denn er muss ja nichts an die beiden vererben, da es nicht seine leiblichen Kinder sein.
Der, der die Testamente macht hat zu ihnen gesagt dass sie es nicht schenken kann, weil sie es zulange schon das so eingetragen haben!
Falls sie da gute Seiten haben oder vielleicht aus beruflicher Erfahrung wissen, ob das so stimmt oder was man da machen kann, dann wäre ich ihnen unglaublich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Schondelmayer, Vivian
Gibt es leibliche Kinder bei deinem Stiefopa?
Nein! Er hat keine leiblichen Kinder. Er hat mich aber immer wie seines behandelt :)
6 Antworten
Das gibt überhaupt keinen Sinn.
Das Haus gehört Oma und Stiefopa gemeinsam. Was du nicht beschreibst, ob Opa denn keine eigenen Kinder hat.
Wenn beide noch 10 Jahre leben, können sie dir das Haus bereits jetzt schenken und das Haus ist aus der Erbmasse raus. Für den Halbanteil des Stiefopa bezahlst du dann einen nicht unerheblichen Betrag an Schenkungssteuer.
Wenn Oma ihren Anteil nun dem Opa schenkt und Oma keine 10 Jahre mehr lebt: muss Opa mit der Forderung von Pflichtteilergänzungsansprüche von Omas Kindern rechnen. Wenn Opa dies nicht finanzieren kann: muss er entweder das Haus beleihen oder verkaufen- also eine Sche...Idee. Stirbt Opa dann und setzt dich zum testamentarisch bestimmten Alleinerben ein - bezahlst du richtig viel Erbschaftssteuer- dies könnte man nur umgehen, wenn Opa dich noch adoptiert.
Was jetzt noch sein könnte - dass aus der Ehe der Oma mit dem Vater der Kinder ein Berliner Testament existiert: in dem die Eheleute gemeinsam ihre Kinder als Schlusserbe bestimmt hatten. Setzt voraus, dass dein richtiger Opa bereits gestorben ist.
Womit Oma aber zu ihren Lebzeiten frei über ihr Eigentum verfügen kann. - dies könnte nur noch über das Testament eingeschränkt sein - vielleicht ist Oma nur nicht befreite Vorerbin?
Wenn du hier also nicht noch wichtige Infos unterschlagen hast - waren Oma und Opa bei einem Notar, der sie nicht neutral beraten hat - vielleicht befreundet mit einem der Kinder?
Ist eine der Töchter deine Mutter mit welcher du auf Kriegsfuß stehst?
Alles unter der Voraussetzung, dass es um deutsches Recht geht.
Danke für den Stern :),
Wenn Scheidung vor Todeszeitpunkt lag - ist das Thema mit dem Berliner Testament erledigt.
Im Moment sehe ich keine Möglichkeit um die Schenkungssteuer herum zu kommen-
außer du bezahlst dem Oba seinen Halbanteil, Oba verzichtet zu Gunsten Oma, die damit die Pflichtteile ihrer am Vertrag mitwitkenden Kinder ausbezahlt. Den Gedanken müsste aber ein Steuerberater gegen prüfen, nicht so mein Ding.
Wenn Oma und Oba sich mit dem Gedanken anfreunden können dir das Haus bereits zu ihren Lebzeiten zu übertragen gegen Wohnrecht ( kein Nießbrauch !!!) - wäre dies für mich die sinnvollste Variante. Die Feinheiten hängen natürlich auch am Wert des Hauses. Solange deine Mutter noch lebt- hast du gegenüber der Oma einen Steuerfreibetrag von 200.000 €.
Das mit der Schenkung der Haushälfte der Oma an den Stiefopa würde rechtlich zwar möglich sein, brächte aber den Nachteil, dass beim Tod der Oma vor Ablauf von 10 Jahren ab Schenkung und wenn sie dich zu ihrem Erben einsetzt, die beiden Töchter der Oma (also deine Mutter und Tante) verlangen könnten. dass der Wert der verschenkten Haushälfte ihrem Nachlass hinzugerechnet und die Pflichtteile der beiden Töchter (jede in Höhe von 1/4 des Nachlasswertes) aus diesem erhöhten Wert zu berechnen wären. Zwar reduziert sich die Hinzurechnung pro abgelaufenem Jahr zwischen Schenkung und Tod der Oma um jeweils 10%, doch wenn die Oma schon einem hohen Alter ist, wäre das Risiko hoch, dass auch noch der Hinzurechnungsbetrag hoch ist (z.B. wenn Oma noch drei Jahre lebt, wären immer noch 60% des halben Hauswerts hinzuzurechnen und die Pflichtteile wären entsprechend hoch. Die Planung könnte nur aufgehen, wenn deine Mutter und Tante einvernehmlich auf ihre Pflichtteile beim Tod der Oma durch notarielle Erklärung verzichten würden. Außerdem müsste sichergestellt sein, dass du Alleinerbin des Stiefopas wirst, was erfordern würde, dass der Stiefopa und du einen notariellen Erbvertrag darüber abschließt. Zu bedenken ist aber auch, dass du beim Tod des Stiefopa m.E. nur einen Freibetrag der Erbschaftssteuer von 100.000 € haben wirst (§ 16 Abs. Nr 4 ErbStG), so dass.. wenn die beiden Haushälften, die dann vom Stiefopa auf dich übergehen würden, z.B. 300.000 € wert wären, mit 200.000 € versteuert werden müssten (11% nach Steuerklasse I wären 22.000 € ). Lasse das aber alles , bevor etwas geregelt wird, noch einmal durch den Notar und/oder den Steuerberater prüfen; denn als Antwortgeber kann ich nicht so viel Zeit aufwenden, um all das gerichtsfest zu beantworten.
IM übrigen: Wenn deine Oma dich als Erbin einsetzen würde, ohne die Haushälfte an den Stiefopa zu verschenken, würden dich die Pflichtteilsansprüche der Mutter und Tante ebenso treffen, wie sie im ersten Fall, entstehen wenn die beiden Damen nicht, wie vorgeschlagen, darauf verzichten würden. Dein Steuerfreibetrag beim Tod der Oma wäre 200.000 €., so dass du nur 100.000 € in dem gen. Beispiel versteuern müsstest (11.000 €)
Vielen herzlichen Dank für diese großartige und hilfreiche Antwort.
Leider habe ich die hilfreichste Antwort schon vergeben :( sonst hätte ich ihre genommen!
Aber trotzdem vielen Dank :)
Mit freundlichen Grüßen
Lasst euch da von einem entsprechenden Spezialisten beraten: Doch per se kann sie ihren Anteil am Haus sowohl vererben, als auch verschenken. Das ist unproblematisch und wird dann eben mit diesem Anteil im Grundbuch umgetragen. Sie kann auch ohne Probleme ihre 50% an den Partner schenken.
Das kann ggf. problematisch werden, wenn sie in einem gewissen Zeitraum nach der Schenkung stirbt, doch dadurch sind die Töchter, wenn das funktioniert, aus dem Spiel.
Davon, dass eine Schenkung nicht geht, weil irgendwas mit einer 'zu langen Eintragung' besteht, höre ich zum ersten Mal. Du kannst dein Haus 100 Jahre haben und es dann verschenken.
Wobei ich natürlich die Unterlagen nicht genau kenne und die Schilderung hier schon sehr Lückenhaft ist.
Vielen lieben Dank für ihre Antwort.
Ich kenne mich nicht wirklich mit Erbrecht aus, daher hier die Frage ;)
Aber auch ich habe mich ein wenig zuvor schon informiert gehabt und wunderte mich ebenso über diese seltsame Aussage.
Also meine Oma ist absolut fit im Kopf und mein Oba erstrecht.
Daher bin ich mir sicher dass sie eigentlich nichts falsch verstanden haben dürften. Daher verstehe ich diese Beratung auch nicht ganz!
Sie scheuen sich ein wenig davor zu einem anderen Notar zu gehen, aufgrund der hohen Kosten, was ich natürlich durchaus verstehen kann aber unter den gegebenen Umständen etwas schade finde dass sie sich so schlecht beraten ließen.
Gerade da meine Oma vor kurzem erneut erzählte, dass sie aufgrund des häufigen Streits gerne ihre Kinder ganz enterben würde was zwar so nicht möglich ist aber immerhin könnte sie sie auf den Pflichtteil einstellen.
Zumindest mit dem richtigen Notar schätze ich?
Da hast du ganz viel falsch verstanden. Und deine Großeltern vermutlich auch. Sie sollen nochmal zum Notar und nachfragen - und besser zuhören.
Leider nicht! Also sie haben da durchaus gut zugehört aber er hat sich meiner Meinung nach wirklich sehr schlecht beraten!
Er hat ihnen auch gesagt, dass sie die beiden nicht entfernen, bzw. Nicht Mal nur den Pflichtanteil machen können. Und dass kann ich einfach nicht nachvollziehen!
Ebenso wenn man behauptet sie können keine Schenkung durchführen
Das ist auch sachlich falsch.
Dann würde ich den Notar wechseln. Der hat offensichtlich keine Ahnung von dem, was er tut. AUSSER natürlich es gibt noch irgendwelche Klauseln oder Umstände oder sonstwas, die hier nicht erwähnt wurden.
Wenn die Großeltern z.B. lediglich als Vorerben eingesetzt sind mit den Kindern als Nacherben oder wenn den Kindern das Haus oder Teile davon bereits gehören und die Großeltern nur z.B. ein Lebenslanges Wohnrecht haben, ginge das nicht.
Was stimmt ist, dass die beiden Töchter immer einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. In die Berechnung des Pflichtteils fließt auch die Schenkung mit ein, wenn der Schenkende innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung stirbt. (Pflichtteilsergänzungsanspruch) Die Höhe des anzurechnenden Betrages reduziert sich mit jedem seit der Schenkung vergangenen Jahr um 10%.
Anspruch auf einen Pflichtteil hätten auch die leiblichen Kinder des Opas.
Offensichtlich sind deine Großeltern an keinen guten Berater geraten.
Das hat deine Oma ganz sicher nicht richtig verstanden, denn dein nicht mit dir verwandter Stiefopa könnte dir das Haus zwar schenken, aber dann ist der Steuerfreibetrag sehr viel niedriger, als wenn du es von deiner leiblichen Oma geschenkt bekommen würdest.
Da sollen sie sich unbedingt nochmal beraten lassen.
Okay vielen Dank! Ja das stimmt! Es ginge daher auch mehr darum dass meine Oma ihre Hälfte ihm schenkt und er es dann mir vererbt.
(Was Natürlich von den Steuern sicherlich keinen unterschied macht!)
(Was Natürlich von den Steuern sicherlich keinen unterschied macht!)
Ja nach Verwandtschaftlichem Verhältnis macht es das schon.
Wie alt sind die denn?
erst nach 10 Jahren ist eine Schenkung sicher, passiert vorher was. Z.b für ein Pflegeheim wird Geld benötigt, kann die Schenkung rückgängig gemacht werden..
schenkt sie es also erst dem Opa und er dann dir, dauert es 20 Jahre, bis es nicht mehr zurückgefordert werden kann
Doch genau das macht einen riesigen Unterschied! Bekommst du es von deiner leiblichen Oma, dann hast du einen Freibetrag von 200.000 Euro. Schenkt es dir dein nicht verwandter Stiefopa, dann sind es nur 20.000 euro.
Danke für die genauen Zahlen und ja ich hatte mich ziemlich unglücklich ausgedrückt! Ich meinte eigentlich es macht sicher keinen unterschied ob ich die eine Hälfte von ihm Erbe oder ob meine Oma ihm ihre Hälfte schenkt und er es dann mir vererbt.
Die Höhe der Steuern die somit auf mich zukämen waren ziemlich sicher in beiden Fällen gleich hoch!?
Nein, die Steuern wären eben nicht gleich hoch: für das Erbe, das du von deinem nicht leiblichen Opa bekämst, würde nur ein Freibetrag von 20.000 Euro gelten, alles, was darüber liegt, musst du versteuern. Was du von deiner Oma erbst, unterliegt erst ab einem Wert von 200.000 Euro der Besteuerung. Schenkt die Oma ihren Anteil an den Opa (sind die verheiratet?), dann erbst du alles von ihm und hast dann auf den gesamten Wert nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, weil ihr nicht verwandt seid.
Ersteinmal vielen Dank für die Umfangreiche Antwort :)
Also mein Oba (ich nenne ihn so ich weiß dass es nicht richtig geschrieben ist :D) hat keine eigenen Kinder, mich aber immer wie seines behandelt.
Der leibliche Großvater, zu dem meinerseits kaum Kontakt bestand ist tatsächlich vor einigen Jahren verstorben! Aber da die Trennung und auch Scheidung schon sehr viele Jahre her ist und die beiden auch nie ein gemeinsames Haus besaßen glaube ich allerdings nicht, dass sie solch einen Berliner Vertrag/Testament haben.
Das mit dem adoptieren wäre eventuell sogar eine Idee. Aber mein Vater war ein Us Bürger und ist ebenfalls vor vielen Jahren verstorben. Ich fühle mich ihm gegenüber sehr verpflichtet, obwohl mein Oba lange der einzigste Mann und Vaterfigur in meinem Leben war.
Und ich glaube nicht wirklich dass der Notar einen der Kinder meiner Oma kannte. Dennoch habe ich das Gefühl dass er sie sehr schlecht beraten hatte!
Denn er erklärte gar keine Möglichkeiten wie meine Oma ihre Kinder entfernen (oder eben auf den Pflichtteil herab setzten können) und das Haus mir vererben können.
Und nein! Solange die beiden nicht wissen was meine Oma Vorhaben verstehen wir uns Ansich ganz gut! Meine Tante war zwar durchaus immer stark eifersüchtig auf mich weil meine Oma wie auch mein Opa mich mehr wie ich eigenes Kind behandelten als sie es bei ihr taten.
Ich danke Ihnen jedenfalls nochmals herzlich!
Mit freundlichen Grüßen