Schenkung ohne Steuerabgaben. Ist das durch Bargeld möglich?
Angenommen ein Freund würde jeden Monat 10.000 EUR abheben und uns schenken. Wir würden den Betrag in bar sozusagen „unterm Kopfkissen“ aufbewahren anstatt auf einer Bank.
Wenn dieser Freund nun nach einem Jahr sterben würde und wir hätten 100.000 EUR in bar daheim, wüsste ja theoretisch keine Behörde davon.
Die Bank bzw. das Finanzamt würde keinen Zusammenhang sehen, zwischen dem fehlenden Vermögen unseres Freundes und dem dazugewonnenen Vermögen von uns. Daher die Fragen:
Ist es legal, dieses Geld unversteuert zu lassen?
Müssten wir uns rechtfertigen woher das Geld stammt, wenn wir das Geld dann doch irgendwann zur Bank bringen würden?
Ich rede nicht von einer offiziellen Schenkung mit Schenkungssteuer, sondern tatsächlich davon:
Freund -> Geld abheben, uns das Geld schenken, wir bewahren es in bar zu Hause (im Schließfach, Tresor) etc auf. Dürften wir das?
7 Antworten
Natürlich ist das nicht legal. Das ist Steuerhinterziehung. Der Schenkungssteuer ist es egal ob Bargeld, Wertgegenstände verschenkt wird oder ob bankguthaben überwiesen wird.
wenn er das Geld bei einer Bank einzahlen wolltet müsste die Bank aufgrund der Sorgfaltspflichten nach dem GWG die mittelherkunft erfragen. Da ihr diese nicht belegen könnt gibt die Bank eine Geldwäsche verdachtsmeldung ab.
hier liegt auch tatsächlich Geldwäsche vor. Das Geld stammt aus einer Straftat-> Steuerhinterziehung. Das geht dann zur FIU und auch zum Finanzamt. Also schlechte Idee
wenn ihr die Schenkungssteuer legal vermeiden wollt müsst ihr alles 10 Jahre 20.000€ Geschenk bekommen (bei Verwandtschaftsverhältnissen ist der Freibetrag ggf höher)
Ok. Das wollte ich wissen. Vielen Dank. Dann lieber die offizielle Schenkung.
- Jede Schenkung von über 20.000 € (an nicht verwandte oder nur entfernter verwandte Personen) ist schenkungssteuerpflichtig.
- Wenn ihr einen höheren Betrag annehmt, ist das grundsätzlich dem Finanzamt in einer Steuererklärung bekannt zu geben.
- Unterlasst ihr diese Anmeldung, solltet ihr den Betrag aber keinesfalls auf ein Bankkonto stellen, sondern allenfalls zuhause verwahren und es auch sukzessive ausgeben, vor allem keine größeren Anschaffungen (z.B. Auto, Grundstück) damit machen, weil ihr euch verdächtig macht, wenn ihr z.B. ein Auto für 20 -30.000 € bar bezahlen würdet oder bei einem Hauskauf gar € 100.000 als Anzahlung hinlegen würdet.
- Bedenklich ist die Sache auch auf Seiten des Schenkers. Wenn der jeden Monat 10.000 € abhebt, könnte seine Bank anzeigepflichtig werden, so dass auch von dieser Seite "Gefahr" drohen könnte.
- Im Übrigen nehme ich an, dass die Frage nur theoretisch gestellt war; denn es kommt in der Praxis kaum vor, dass ein Freund dem anderen 100.000 € ohne jede Gegenleistung schenkt; ich würde bei solchen Geschenken eher die Obergrenze bei 5 oder 10.000 € sehen, es sei denn, ihr habt einen Multimillionär als Freund; dazu würde ich euch beglückwünschen. Dann sollte der Euch aber nicht 100.000.- sondern zusätzlich den darauf anfallenden Steuerbetrag von 40.000 € (30% aus 140.000 = 42.000.- Steuer, netto für euch = 98.000 €) schenken
Ihr habt einen Freibetrag von 20.000,-- Euro. Alles darüber hinaus fällt unter die Schenkungssteuer. Und die Bank muss, im Rahmen des Geldwäschegesetzes sehr wohl nachfragen, woher ihr das Geld habt, wenn ihr es dann aus Konto einzahlt.
Geldwäsche ist auch durch Privatpersonen möglich: Privatpersonen können ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, wenn sie zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten und nicht nachweisen können, woher das Geld stammt.
Die Banken sind verpflichtet ab einem Betrag von über 10.000 Euro die auf ein Konto eingehen eine Meldung ans Finanzamt zumachen. (Was automatisch passiert) Das Finanzamt hat jederzeit Einblick auf dein Konto. Davon bekommt man nichts mit ist ein automatischer und alltäglicher Vorgang.
Die Banken sind verpflichtet ab einem Betrag von über 10.000 Euro die auf ein Konto eingehen eine Meldung ans Finanzamt zumachen
Meldungen nach dem Geldwäschegesetz gehen nicht ans Finanzamt, sondern an die Financial Intelligence Unit beim Zoll.
Das Finanzamt hat jederzeit Einblick auf dein Konto
Nur bei begründetem Verdacht.
Ist es legal, dieses Geld unversteuert zu lassen?
Nein, legal ist es nicht, weil er Schenkungen an euch macht und ihr es vesteuern müsstet. Da ihr es nicht macht, ist es Steuerhinterziehung.
Müssten wir uns rechtfertigen woher das Geld stammt, wenn wir das Geld dann doch irgendwann zur Bank bringen würden?
Wenn ihr auf die Bank bringt, vielleicht nicht, wobei das Finanzamt durchaus nachfragt, woher man das Geld hat, z.Bsp. bei einem Hauskauf...
Könnt ihr machen, ist aber Steuerhinterziehung. Ist völlig egal, wie offiziell ihr das macht, materiellrechtlich ist es eine Schenkung und schenkungssteuerpflichtig.
Ich schätze, von einer Bank würde das eher wegen Verdachts auf Geldwäsche gemeldet werden.
Nein, es ist nicht legal, sondern strafbar.
Ok. Danke für deine Antwort.
Also wäre es nicht legal? Hab ich das richtig verstanden? Diesen Weg wollen wir nämlich dann nicht gehen.