Heimkosten nach Immobilenschenkung an Enkel zurückforderbar??
ich habe eine Frage zu Thema Schenkung. Und zwar überlegt meine Großmutter sich eine Schenkung ihrer Eigentumswohnung an mir. Der Verkehrswert, der im Ruhrgebiet liegenden Wohnung, wird aller Wahrscheinlichkeit nach unter dem Freibetrag von 200.000 € für Enkel liegen. Momentan ist es nicht unwahrscheinlich, dass meine Großmutter in ein Seniorenheim kommt. Wenn das der Fall ist, würde sie für die Kosten der Heimunterbringung, die je nach Dauer hoch sein könnten, ihre Eigentumswohnung veräußern müssen, weil sie für die Kosten zunächst selber aufkommen müsste. Die Frage ist nun, ob nach einer Schenkung die Kosten für die Heimunterbringung von mir später gefordert werden können?
8 Antworten
§ 528 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 528 BGB und § 529 BGB
zehn Jahre und es kann alles zurückgefordert werden (durch den Sozialleistungsträger, der dann einspringen muss)
ja bis zu 10 Jahre. Es würde sich da anbieten es als Kaufvertrag zu gestalten. Dann erfolgt kein Zugriff. LG
eine Frage der Gestaltung, natürlich kein fingierter Kaufvertrag.
inwiefern "Auffliegen"? Eine schenkung ist nun mal ein legales Mittel der Übergabe.
wir sprachen über einen Kaufvertrag, das wäre dann keine Schenkung.
Kaufvertrag: du bezahlst der Oma Geld für die Wohnung,
Alternativ seht ihr zu, dass das Pflegeheim der Oma ohne Sozialleistungen finanziert wird. Du bist nicht für die Heimkosten zuständig, sondern zunächst die Kinder der Oma.
Mit Sozialleistungen ist Oma aber verpflichtet ihre Schenkung zurück zu fordern.
Gläubiger können Schenkungen 1-10 Jahre anfechten, laut Erbrecht.
also im Zeitraum von 1 bis 10 Jahren nach der Schenkung?
Jop, hatte ich so im Studium, bin aber kein (!) Jurist.
ok, Danke.
ja, es wird 10 Jahre zurück geschaut.
ja, dass ist durchaus möglich,
getarnte Schenkungen können auch auffliegen ....