Erbe/schenkung/umschreiben?

6 Antworten

Wenn Opa dies erst nach seinem Tod will - geht dies nur über Testament. Welche Formulierung hier sinnvoll ist, kommt auf das Gesamtvermögen deines Opas an. Zusätzlich die Überlegung, ob du die dann unter Umständen anfallenden Erbschaftssteuer plus Pflichtteile finanzieren könntest.

Bei einer Schenkung zu Lebzeiten- ob die finanzierende Bank dich als Kreditnehmer akzeptiert.

Ob die Kinder des Opas einverstanden sind und ggfs in der Urkunde auf ihre Pflichtteile am Haus verzichten oder ob Opa voraussichtlich noch 10 Jahre leben könnte.

Soweit mir bekannt unterscheiden sich in puncto Schenkungssteuer die Stiefenkel nicht zu den Enkeln, wäre dann ein Freibetrag von 200.00 €, müsste sich irgendwo im Erbschaftssteuergesetz nachlesen lassen.

Und für alles wird ein Notar benötigt, selbst das Testament würde ich hier zwingend dem Notar überlassen.

lesterb42  22.04.2022, 10:16
Bei einer Schenkung zu Lebzeiten- ob die finanzierende Bank dich als Kreditnehmer akzeptiert.

Ich denke nicht, dass die Bank da mitmachen muss, weil die durch die Grundschuld abgesichert ist. Eine Schenkung können die m. E. nicht verhindern.

FB bei der Erbschaftssteuer: 200.000 €

kabbes69  22.04.2022, 12:52
@lesterb42

Verhindern- eher nicht.

Mein Gedanke ging hier eher Richtung Finanzamt. Wenn ich im Vertrag keine Aussage über die eingetragene Grundschuld mache, den Darlehensvertrag nicht umschreibe- wird die Schuld dann auch als Schenkung vermutet? Keine Ahnung.

lesterb42  22.04.2022, 13:09
@kabbes69

Deshalb meine Frage nach dem "Verbleib" des Kredits nach der Schenkung in meiner eigenen Antwort. GGf. ist es dann eine gemischte Schenkung.

PaulPeter44  24.04.2022, 11:50
@lesterb42

Der Freibetrag beträgt nur 20.000 EUR keine 200.000 EUR.

Es ist nur das Stiefenkelkind und damit keine Verwandtschaft.

lesterb42  24.04.2022, 11:53
@PaulPeter44

Verwandtschaft ist auch nicht erforderlich:

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 15 Steuerklassen

(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden:

Steuerklasse I:

1.

der Ehegatte und der Lebenspartner,

2.

die Kinder und Stiefkinder,

3.

die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,

Dein Stiefopa kann dir die Immobilie schenken, oder an dich verkaufen. Bei einer Schenkung werden Schenkungssteuern fällig, in gleicher Höhe wie beim Erbe.

Wenn dein Stiefopa dich als Erben einsetzt, muss er den gesetzlichen Erben zumindest des Pflichtanteil zukommen lassen. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes in Geld.

john4711  22.04.2022, 07:14
Wenn dein Stiefopa dich als Erben einsetzt, muss er den gesetzlichen Erben zumindest des Pflichtanteil zukommen lassen.

Der Erblasser muss gar nichts. Das wäre Sache der Erben, wenn die Pflichtteilsberechtigten fordern.

Jetzt die Frage: kann er seine kinder einfach enterben

Ja, die haben aber einen Pflichtteilsanspruch in Geld.

oder dass Haus auf mich überschreiben

So eine Schenkung ist problemlos. Was soll mit dem Kredit passieren und wo soll der Mann nach der Schenkung wohnen?

PaulPeter44  24.04.2022, 11:43

Schenkung muss man auch versteuern...

lesterb42  24.04.2022, 11:44
@PaulPeter44

Ich weiß, FB 200.000 €. Deshalb auch meine Frage nach Wohnrecht und Kredit.

PaulPeter44  24.04.2022, 11:46
@lesterb42

dann habe ich dich missverstanden. Problemlos heisst bei mir ohne Nachteile und der Stiefenkel muss das Haus als Schenkung versteuern... den Kredit kann man an die Scheknugn anrechnen, also mindert den Wert des Hauses, aber das Wohnrecht wird auch irgendwie angerechnet, weiß aber nicht wie...

lesterb42  24.04.2022, 12:38
@PaulPeter44

Problemlos bezog sich bei mir auf die Übertragung an sich ohne die steuerrechtlichen Folgen, die bei dem Volumen dann ja auch eher ein Nebengeräusch sind.

Wenn es dein Stiefopa ist, dann bist du nicht mit ihm verwandt und der Freibetrag beträgt nur 20.000 EUR. D.h. bei Erbschaft und bei Schekung musst den den Restbetrag, der über 20.000 EUR versteuern.

Er muss auch ein Testament machen, in dem er dich einträgt. Seine KInder haben aber das Recht auf den Pflichtteil, denn du dann an sie auszahlen müsstest, dass wäre die Hälfte von dem was sie gesetzlich erben würden.

Gut wäre, wenn die KInder eine Pflichtteilsverzichterklärung unterzeichnen würden, dann müsste man ihnen aber ein gutes Angebot machen, denn sie werden bestimmt nicht einfach völlig auf ihr Erbe verzichten.

Sieht ein bisschen so aus, als ob du dann das Haus verkaufen müsstest, damit du die Erben auszahlen kannst... ungünstige Konstellation.

Er kann es Dir verkaufen. Umschreiben würde bedeuten "verschenken". Dadurch wird sofort Schenkungssteuer ausgelöst. Euer Freibetrag ist lediglich 20.000 €.