Oma möchte das der Enkel das Haus bekommt .
Meine Oma (87 jahre) seit 15 jahren alleine .hat sich dazu entschlossen das ich im falle ihres Ablebens ich das Haus bekomme soll . Das Haus hat einen Wert von ca 120.000 Euro und es ist noch Sparbuch Guthaben von ca 20.000 Euro vorhanden . Kinder hat sie 3 Maria Sabrina Willy Was ist am besten eine Schenkung ? Oder doch denn Enkel irgendwie ins Testament schreiben ? Wenn ja welche kosten kommen dann auf den Enkeln im Gesamten zu .
Sollte sie es mir vorher vermachen ( schenken ) dann wollen wir auch das sie im Haus wohnen bleibt .
Danke im vorraus
Und wollte mal allen danke sagen die hier immer nützliche Antworten geben .
8 Antworten
Eine Schenkung wird erst nach 10 Jahren "wirksam"! Sollte deine Oma vorher sterben, können die Kinder den Pflichtteil verlangen! Bei einem Testament haben Kinder Vorrang vor den Enkeln - Kinder können immer den Pflichtteil verlangen!
Dieses Haus und das Geld auf dem Sparbuch gehört nach meiner Meinung zu gleichen Teilen auf die Kinder der Oma verteilt.
Sieht so aus, als würden da Probleme auf Dich zukommen, die weder Du Dir noch Deine Oma sich gewünscht haben.
Dazu muss sie ein Testament erstellen.
Dennoch bekommen die drei Kinder den Pflichtanteil.
Dieser ist die Hälfte des regulären Erbteils.
Auch eine Schenkung in diesem Alter ist anfechtbar.
Also, um die Erbschaftssteuer zu umgehen, müsste sie es dir schenken und danach auf jeden Fall noch 10 Jahre leben. Ansonsten werden darauf Steuern erhoben.
Wenn du es vererbt bekommst, kann es sein, dass du eine Erbschaftssteuer zahlen musst, aber ich weiß nicht genau wie viel. Ich habe nur gehört, dass es sich nach dem Wert des Erbes richtet. Ich denke da wäre es am besten wenn man einen Anwalt aufsucht und ein Beratungsgespräch führt.
Einige Anwälte machen das für kleines Geld und einige wenige kostenlos.. Ruf am besten vorher an und erkundige dich nach den Kosten für ein Beratungsgespräch.
http://www.juraforum.de/forum/erbrecht/enkel-erbe-pflichtteil-350843
Hinsichtlich der Steuern unterscheiden sich Erbscahft und Schenkung nicht. In beiden Fällen hätte der Enkel einen Freibetrag von 200.000€, sofern Sohn oder Tochter ein Elternteil des Enkels sind. Die Schenkungssteuer beträgt also 0€.
aber es dauert 10 Jahre, bis das Haus aus der Erbmasse raus ist.
http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,lc0r0oo0qgo8jrut~cm.asp:
Literaturtipps ...
Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ Hrsg.: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Preis: 9,90
Ratgeber „Nachlassplanung“ Hrsg.: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Preis: 9,90 Euro
aber das mit dem Wohnrecht ist nicht so günstig:
http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/schenkung_aid_57593.html