Schenkung Treppenlift?
Wir sind eine eigetümergemeinschaft von 12 Mitgliedern.Ein Eigentümer hat auf seine Kosten einen Treppenlift einbauen lassen. Nun ist der Eigentümer verstorben und der Erbe möchte den Lift an die Gemeinschaft schenken, was muß dabei beachtet werden.
3 Antworten
Die Schenkung ist sicher nicht ganz uneigennützig:
Gebraucht lassen sich Treppenlifte nur schwer verkaufen. Oft steht der erzielbare Erlös in keinem Verhältnis zu den Kosten der Demontage und der Beseitigung der Schäden am Treppenhaus, insbesondere dem Schließen der Dübellöcher und dem Neuanstrich der betroffenen Stellen.
Davon einmal abgesehen sollte die Eigentümergemeinschaft die Schenkung nur annehmen, wenn durch einen geeigneten Fachmann überprüft wurde, ob die Anlage betriebssicher ist und man die Kostenfragen geklärt hat.
Nachfolgekosten sollten vor Annahme der Schenkung abgeklärt werden. Auch Haftungsfragen. Wer haftet, wenn ein Benutzer des Treppenlifts (ich nehme an, der befindet sich im allgemeinen Treppenhaus) dabei zu Schaden kommt? Und Anruf beim Steuerberater. Hat diese Vermögensmehrung irgendeine steuerliche Relevanz?
er muss das einfach schriftlich festhalten und allen eigentümer mitteilen, auch das die eigentümergemeinschaft dann für alle weiter anfallenden kosten zuständig ist