Sozialamt Forderungen an Enkel nach Tot der Großmutter

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Wenn ihr euch nicht sicher seit, ob evtl. noch irgendwelche offene Rechnungen zu begleichen sind, ist es vielleicht sinnvoll das Erbe nicht anzunehmen. Das macht man beim Nachlassgericht in dem Ort wo deine Großmutter zuletzt gelebt hat. Dann bist du auf der sicheren Seite und evtl. Forderungen kannst du ignorieren.

Heike24 
Beitragsersteller
 10.08.2008, 19:43

Vielen Dank Pets12, für dein Antwort.Rechnungen sind keine mehr offen.Es geht nur darum ob das Sozialamt im nach hinein Geld zurück fordert was es bezahlt hat.

Eddy21  11.08.2008, 06:13
@Heike24

Vermögen ist keins da, sonst Hätte sich das Amt eine Öffentliche -Last geltend gemacht ! Ich würde das Erbe ausschließen sonst kommt Ihr mit Null-Euro Erbschaft in die Leistung ! Sind zwar hohe Freibeträge aber es bleibt haften ! Es wäre eine zu begleichende Schuld und würde zudem eingetragen sein !

@Rolfe: Du hattest gesagt, dass Enkel nur in Ausnahmefällen unterhaltspflichtig sind. Kannst Du mir dazu Näheres sagen? Herzlichen Dank!

Ihr müßt euch mit dem Ausschlagen beeilen, es ist eine Frist gegeben, die Ihr einhalten müßt. Waren es 6 oder 8 wochen? Hab es echt vergessen.

Rolfe  10.08.2008, 20:13

6 Wochen.

Repro  10.08.2008, 21:19
@Rolfe

Danke, ja, jetzt kommt es wieder! Repro

Das Erbe würde ich auch ausschlagen - dann könnte das Sozialamt allerdings immer noch auf die Unterhaltspflichtigen zurückgreifen. Enkel sind aber nur in Ausnahmefällen unterhaltspflichtig - und dann sind die Freibeträge so hoch, dass das Sozialamt letztlich leer ausgeht. Meine Frau sollte für die Pflegeheimkosten ihrer Mutter aufkommen - trotz 1500 EUR netto Einkommen brauchte sie keinen Cent zahlen...

derhansel  05.01.2011, 19:14

@Rolfe: Du hattest gesagt, dass Enkel nur in Ausnahmefällen unterhaltspflichtig sind. Kannst Du mir dazu Näheres sagen? Herzlichen Dank!

Heike24 
Beitragsersteller
 11.08.2008, 10:48

Euch allen noch vielen Dank, wir haben diese Woche noch einen Termin beim Notar. Wir haben auch nur noch 3 Wochen Zeit das Erbe auszuschlangen. Da meine Großmutter schon vor drei Wochen gestorben ist. Übrigens die Frist verlängert sich wenn ein Testament da ist, dann läuft die Frist erst ab Testamenseröffnung.

Ihr braucht nur das Erbe auszuschlagen. Am besten beim Nachlassgericht. Meine Tochter hat das auch gemacht, nachdem ihr Vater gestorben war. Es waren nur Schulden da. Und da sie sowieso keinen Kontakt hatten, wollte sie natürlich auch nicht die Schulden übernehmen.

Heike24 
Beitragsersteller
 10.08.2008, 19:55

Vielen Dank, für deine Antwort werden wir dann auch zur Sicherheit machen.