Pflichtteil Großmutter an Enkel (Elternteil/Sohn verstorben)

4 Antworten

"Beispiele

Hatte der Erblasser zwei Söhne, die jeweils auch zwei Söhne (aus der Sicht des Erblassers: Enkel) haben, und ist der erste Sohn des Erblassers vorverstorben, so sind die Söhne des vorverstorbenen Sohns und der überlebende Sohn als Erben berufen. Es erhält jeder Stamm 1/2, also der überlebende Sohn 1/2 und die beiden Söhne des Vorverstorbenen je 1/4. Die Söhne des überlebenden Sohnes gehen wegen des Repräsentationsprinzips leer aus."

Laut Wikipedia.

Es bekommt also das noch lebende Kind eine Hälfte und die Kinder des verstorbenen Kindes bekommen die andere Hälfte, die sie widerum unter sich zu gleichen Teilen aufteilen.

Wenn es sich nur um den Pflichtteil handelt, müssen sich die Enkel den Pflichtteil des verstorbenen Kindes (oder eben deren Elternteil) aufteilen. Das wäre bei zwei Kindern des Erblassers 1/3 des gesamten Erbes. Für jedes Enkelkind also jeweils 1/6. (16,6%)

rainerpb  11.08.2014, 12:05

Der Pflichtteil für jeden Enkel beträgt 12,5 %, siehe unten: Antwort rainerpb

0 % erben die Enkel in diesem Fall.

rainerpb  11.08.2014, 11:52

FALSCH, siege Frage unten!

Hallo, sofern das "Versprechen" des Pflichtteils rechtmäßig ist,erben die Enkel jeweils 50% des Pflichtteils. Doch was heißt "versprochener" Pflichtteil. Ist das notariell geregelt oder nur mündlich?

nanoneo 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 11:48

Notariell geregelt, richtig. Aber wie hoch ist dieser Pflichtteil? Von dem beide 50% erben.

rainerpb  11.08.2014, 11:51
@nanoneo

Der Pflichteil ist die Hälfte des normalen Erbteils! Warum nur der Pflichtteil als Gesamterbe? Die Enkel hätten eigentlich Anspruch auf 50 % des vollständigen Gesamterbes!

MaraMiez  11.08.2014, 11:55
@rainerpb

Der Pflichtteil ist nur dann die Hälfte des Gesamterbes, wenn der Erblasser nur ein Kind gehabt hätte. Die Frau hatte aber 2 Kinder und damit beträgt der Pflichtteil nur noch 1/3. Somit haben die Enkel zusammen einen Anspruch auf eben 1/3 des Erbes...jeweils 1/6 also pro Enkel.

rainerpb  11.08.2014, 12:01
@MaraMiez

Der normale Erbteil des verstorbenen kindes wären 50% des normalen Gesamtvermögens gewesen. Nun ist es aber tot! Somit erhalten dEssen Kinder "normalerweise" diese 50 %! Da sie aber nur den den Pflichtteil erhalten ist das die Hälfte der 50% . Also:25% für beide. Diese müssen sie dann noch durch 2 Enkel teilen! Bleiben 12.5% für jeden Enkel!

Wenn noch ein Kind vorhanden ist, dann erbt in erster Linie das Kind (zwei Kinder), nicht die Enkel

rainerpb  11.08.2014, 11:48

FALSCH ! Die Enkel erben den Teil,den dier/die verstorbener Vaters oder Muttergeerbt hätte!

nanoneo 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 11:47

Genau das stimmt, aber wieviel? Bzw. wieviel Prozent ist der auszuzahlende Pflichtteil für die beiden Enkel? 30%? 25%? 15%? Ein Testament ist das andere Kind (Schwester des Verstorbenen Vaters) als Alleinerbe eingetragen.