Großeltern möchte Töchter übergehen und an einen Enkel übergeben
Hallo,
wir haben folgende Frage, von einem Bekannten möchten die Großeltern (ca. 82 Jahre alt), dass durch diese alleine bewohnte Haus an einen Enkel übergeben, da es der Wunsch des Großvaters ist, dass Haus in der Familie zu halten. Das Problem bei dem ganzen ist, dass die Großeltern 3 Töchter und 2 weitere Enkel haben. Die Töchter haben bereits vor ca. 15 Jahren eine Schenkung erhalten. Die Großeltern sollten weiterhin gemeinsam mit Ihrem Enkel und dessen Frau und Kind in dem Haus wohnen bleiben. Aus diesem Grund würde auch der Enkel den Umbau sowie die laufenden Kosten des Hauses übernehmen. Da aber davon auszugehen ist, dass die Töchter mit dieser Schenkung nicht einverstanden sind (Wert des Hauses ca. 750 T€) wollt sich der Enkel bei uns erkundigen, ob er im Erbfall das Haus oder einen Wertbetrag an die Töchter auszahlen müsste, da er wie oben beschrieben, den Umbau im Haus finanzieren würde.
Für eure hilfreichen Kommentare bedanke ich mich bereits im Voraus.
Euer Thomas aus Leipzig
8 Antworten
Die Töchter werden keinen Pflichtteilsverzicht gegenüber den Großeltern unterschrieben haben. Somit sind sie pflichtteilsberechtigt. Wenn die Beteiligten noch friedlich miteinander reden können wäre das das Beste. Der Enkel soll den Töchtern einen finanziellen Ausgleich anbieten und dafür machen die einen Pflichtteilsverzicht.
Das ist viel besser als wenn man nach dem Tod juristisch mit Anwälten und Gutachtern rauft. V.a. weil das sehr teuer wird (abh. vom Streitwert). Und jeder weiß, wie er dran ist, der Enkel kann dann beruhigt investieren.
Wenn er das Haus zum marktgerechten Preis, allenfalls 10% günstiger kauft, hätten die plichtteilsberechtigten Töchter der Verkäuferin keinerlei Ansprüche daran.
Zum Schnäppchenpreis oder ganz geschenkt bekommen, können sie 10 Jahre lang Ergänzung gem. § 2325 BGB beanspruchen: http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html
Und der Sozialhilfeträger die Schenkung widerrufen, wenn die Schenker pflegebedürftig würden und sich mit der voreiligen Schenkung zum Sozialhilfefall gemacht hätten. davon sollte er besser die Finger lassenb, bevor er sein Geld für Restaurierung verbrennt.
G imager761
VIelen Dank für die vielen Antworten.
Bei Ihm stellt sich eben die Frage, ob er das Haus normal kaufen soll oder einen Teil Schenkung und den Rest als Kauf (in diesem Fall wäre es die Finanzierung des Umbaus). Dies passiert auf jedenfall noch zu Lebenzeiten der Großeltern. Er hat im Internet auch diese Frist von 10 Jahren gelesen und dies verunsichert ihn, da sicherlich auch nicht der aktuelle Wert des Hauses als Kaufpreis angenommen wird.
Na darum macht man das ja schriftlich. Wozu gibts Anwälte.
geht zum RA, das ist kompliziert. Soweit ich weiß gibt es eine Frist. Falls die Großeltern innerhalb dieser Frist versterben, wird die Schenkung als Erbmasse angesehen und er müsste allen Berechtigten zumindest den Pflichtteil ausbezahlen. Ist diese Frist abgelaufen, gehört die Schenkung nicht mehr zur Erbmasse.....aber bin kein RA
10 jahre.
Die Frist ist 10 Jahre. Leben die Großeltern noch 10 Jahre, ist der Anspruch der Töchter am Haus futsch. Leben sie noch 5 Jahre, ist die Hälfte des Hauses für die Töchter futsch, auf die andere Hälfte haben sie noch einen anteiligen pflichtteilsanspruch
Es ist zu bedenken das bei einer Schenkung die Abschmelzung von 10 Jahren Eintritt .Die Großeltern sind 82 Jahre und die Möglichkeit das sie in ein Alters oder Pflegeheim kommen sind da. Haben die Töchter auf den Pflichtteil schriftlich verzichtet? Hast du das alles bedacht?