Haftung bei Steuerschulden durch Kinder
Wenn man Steuerschulden hat, haften dann nach dem Todesfall die ehelichen Kinder (aus 1. Ehe, während der die Schulden entstanden sind) oder ist es ratsam, dass die Kinder dann ggf. das "Erbe" ausschlagen ?
7 Antworten
Egal aus welcher Ehe die Kinder sind, der Steuerschuldner vererbt die Schulden und sein Vermögen an seine Kinder weiter.
Es haften alle Erben - auch der Ehepartner und die Kinder aus 2.ter Ehe.
Du solltest dir ein Anwalt zu rate ziehen
Hallo,
schau mal hier nach. Da steht eine Menge zu Fragen der Haftung im Erbfall.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/index.html
Gruß
B.
Der Erbe bzw. die Erben haften nach dem Erbfall zunächst auch für die Schulden des Erblassers. Wenn die Schulden das Aktivvermögen übersteigen, ist es ratsam, die Ausschlagung des Erbes zu überlegen. Die Ausschlagung ist sowohl bei gesetzlicher wie bei testamentarisch angeordnbeter Erbfolge möglich (Erklärung zu Protokoll gegenüber dem Nachlassgericht oder durch notariell beurkundete Erklärung).Siue muss innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der Erbnachfolge erfolgen. Die Erbfolge geht dann auf die Nächstberufenen über, die ebenfalls die Frage der Ausschlagung prüfen müssten. Wurde die Frist versäumt, kann durch Antrag der Erben auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz erreicht werden, dass das Eigenvermögen der Erben nicht für die Schulden des Erblassers haftet, sondern nur das Nachlassvermögen des Erblassers. Für eine derartige Maßnahme sollten Sie aber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.