Was tun, damit meine Stiefkinder später nichts erben?
Hallo, ich habe bereits das Haus meiner Eltern überschrieben bekommen. Bin somit Eigentümer. Ich möchte nun heiraten. Meine Verlobte hat 3 Kinder aus erster Ehe. Falls ich jetzt vor meiner zukünftigen Frau sterben sollte, möchte ich nicht das mein Haus mal in die Hände ihrer Kinder gelangt. Sie würde ja das Haus von mir erben und später dann Sie an ihre Kinder vererben. Was kann ich dagegen tun?
6 Antworten
Du kannst einen Erben bestimmen, aber Ehepartner und Kinder bekommen immer einen bestimmten Pflichtteil deines Vermögens. Dies lässt sich nur umgehen, wenn du das Haus vorher stückchenweise an die Person verschenkst, die es später erben soll. Aber dafür solltest du dir professionelle Hilfe nehmen.
Kinder bekommen immer einen bestimmten Pflichtteil deines Vermögens.
Das würde aber nur für leibliche Abkömmlinge des Erblassers oder durch Adoption gleichgestellte Kinder gelten!
Hängt vom Erbe (Wert) ab. Das Beratungsgespräch kostet (habe ich zumindest gezahlt) 50€ und wurde dann auf die Rechnung angerechnet.
"Eigene" Kinder - Stiefkinder haben keinen Verwandschaftsgrad und sind nicht pflichterbberechtigt.
Mir geht es ja vor allem da drum, falls ich vorher sterbe. Dann erbt meine Frau und dann auch ihre Kinder. Das möchte ich halt nicht. Ich habe keine eigenen Kinder.
Sie können per Testament ihre Frau als Vorerbin und jemand anderes als Nacherben einsetzen. Dann geht ihr Erbe im Nacherbfall ( in der Regel Tod des Vorerben ) auf den Nacherben über.
Da der Nacherbe von Erblasser und nicht vom Vorerben erbt, spielt das Nacherbe auch keine Rolle bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen beim Erbfall des Vorerben.
Nicht heiraten wäre vielleicht eine Möglichkeit!
Sie können Ihre Ehefrau vom Erbe notariell ausschließen und Ihr im Gegenzug z.B. ein lebenslängliches Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis, einräumen. So wäre Ihre Frau zeitlebens versorgt und nach dem Eintritt des Erbfalles fiele das Haus das Haus an Ihre Familienangehörigen.
Ein Fall für den Notar. Bin ich nicht, glaube aber die Lösung zu haben:
Ein Testament, dass deine Zukünftige als Erbin und andere (deine) Verwandten als Nacherben betitelt.
Stiefkinder haben keinen Anspruch auf dein Erbe, wohl aber auf das der Mutter.
Hast du jedoch selber keine erbberechtigten Nacherben, sollte auch das geregelt werden.
Was würde denn so ein Vertrag beim Notar kosten?