Was tun, damit meine Stiefkinder später nichts erben?

6 Antworten

Du kannst einen Erben bestimmen, aber Ehepartner und Kinder bekommen immer einen bestimmten Pflichtteil deines Vermögens. Dies lässt sich nur umgehen, wenn du das Haus vorher stückchenweise an die Person verschenkst, die es später erben soll. Aber dafür solltest du dir professionelle Hilfe nehmen.

schelm1  07.07.2015, 15:09

 Kinder bekommen immer einen bestimmten Pflichtteil deines Vermögens.

Das würde aber nur für leibliche Abkömmlinge des Erblassers oder durch Adoption gleichgestellte Kinder gelten!

11keineahnung11 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 14:43

Was würde denn so ein Vertrag beim Notar kosten?

jhmsnzgarnlt  07.07.2015, 15:11
@11keineahnung11

Hängt vom Erbe (Wert) ab. Das Beratungsgespräch kostet (habe ich zumindest gezahlt) 50€ und wurde dann auf die Rechnung angerechnet.

jhmsnzgarnlt  07.07.2015, 14:36

"Eigene" Kinder - Stiefkinder haben keinen Verwandschaftsgrad und sind nicht pflichterbberechtigt.

11keineahnung11 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 14:40
@jhmsnzgarnlt

Mir geht es ja vor allem da drum, falls ich vorher sterbe. Dann erbt meine Frau und dann auch ihre Kinder. Das möchte ich halt nicht. Ich habe keine eigenen Kinder.

Sie können per Testament ihre Frau als Vorerbin und jemand anderes als Nacherben einsetzen. Dann geht ihr Erbe im Nacherbfall ( in der Regel Tod des Vorerben ) auf den Nacherben über.

Da der Nacherbe von Erblasser und nicht vom Vorerben erbt, spielt das Nacherbe auch keine Rolle bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen beim Erbfall des Vorerben.

Nicht heiraten wäre vielleicht eine Möglichkeit!

Sie können Ihre Ehefrau vom Erbe notariell ausschließen und Ihr im Gegenzug z.B. ein lebenslängliches Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis, einräumen. So wäre Ihre Frau zeitlebens versorgt und nach dem Eintritt des Erbfalles fiele das Haus das Haus an Ihre Familienangehörigen.

Ein Fall für den Notar. Bin ich nicht, glaube aber die Lösung zu haben:

Ein Testament, dass deine Zukünftige als Erbin und andere (deine) Verwandten als Nacherben betitelt.

Stiefkinder haben keinen Anspruch auf dein Erbe, wohl aber auf das der Mutter.

Hast du jedoch selber keine erbberechtigten Nacherben, sollte auch das geregelt werden.