Muss man als Sohn/Kind für Kreditschulden des verstorbenen Vaters aufkommen?
Habe 15 Jahre lang keinen Kontakt mit meinem Vater gehabt. Er ist im letzten August verstorben. Nun haben wir einen Brief von einem Bankinstitut bekommen, dass die Kreditschulden meines Vaters von den Erbberechtigten einfordert. Ich habe noch zwei weitere Geschwister (wir sind aus der 1. Ehe), die regelmäßigen Kontakt zum Vater hatten, und 2 Stiefgeschwister (aus der 2. Ehe). Die Ehefrau meines Vaters sowie die Stiefgeschwister, die über die finanzielle Situation Bescheid wussten, haben das Erbe fristgerecht ausgeschlagen. Wir anderen Geschwister haben nicht gewusst, dass man sich innerhalb von 6 Wochen wegen des Erbes melden muss. Müssen wir drei Geschwister nun für die Schulden unseres Vaters aufkommen, obwohl wir nichts unterschrieben haben?
8 Antworten
Nein, ihr seit dann nicht zahlungsverpflichtet, wenn ihr vom Tod eures Vaters nichts gewusst habt.
Die Bank muss euch das Gegenteil beweisen.
Erst ab Kenntnis des Todes habt ihr innerhalb von 6 Wochen das Erbe auszuschlagen.
Da ihr nun von der Bank darüber informiert seit, schleunigst die Erbausschlagung am Nachlassgericht beim Amtsgericht des Sterbeortes eures Vaters per Einschreiben erklären.
HTH G imager761
Wenn Sie das Erbe nicht ausageschlagen haben, dann sind Sie Erben geworden mit allen Rechten und Pflichten!
Seit wann wisst ihr von dem Todesfall bzw. der Erbschaft? Es gibt Fristen. Ansonsten ab zum zuständigen Amtsgericht und das Erbe ausschlagen.
Du kannst dir Anschauen, wie hoch das Plus im Erbe ist (Immobilien, Wertgegenstände, Guthaben auf Konten) und das Minus im Erbe (sämtliche Schulden). Wenn die Schulden das Guthaben übersteigt oder quasi kaum was übrig bleibt, schlagt ihr Erbe aus. Dann kann die Bank (oder andere Gläubiger) nichts verlangen.
Wenn alle oder auch nur einer das Erbe annimmt, dann kann die Bank natürlich an euch ran treten.
Ich glaube, ihr habt knappe 2 Monate Zeit, um das Erbe auszuschlagen.
Entweder erbst du alles oder nichts. Nur die Wertgegenstände nehmen und die Schulden ablehnen, geht leider nicht.
Die 6wöchige Frist zur Ausschlagung des Erbes beginnt, wenn du Kenntnis davon erhälst, dass du evtl. erben wirst.