Lohnfortzahlung seitens Arbeitgeber-Erbe?
Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers für 3 Monate
Frage-Wird das dem Erbe zugerechnet?Oder steht das der Witwe zu?Kinder aus erster Ehe in Erbengemeinschaft mit der Witwe.Beim Tod des Erblassers Vollwaisen.Zum Zeitpungkt des Todes 2 Volljährig,2 Minderjährig.Ist diese Lohnfortzahlung Erbe??Kann diese Dem Erbe zugerechnet werden??Im Manteltarifvertrag steht dazu...Hinterbliebene Ehefrau ODER Kinder
4 Antworten
Zunächstmal gibt es keine Gesetzliche Regelung für die Lohnfortzahlung im Sterbefall. Der Arbeitsvertrag endet mit den Tod des Arbeitnehmers. Damit entfällt die Pflicht für weitere Lohnzahlungen. Bereits erworbene Lohnansprüche bis zum Tod gehen auf die Erben über.
ich bin die Witwe bekam 3 Monate Lohnfortzahlung nach dem manteltarifvertrag Stahl §19 Nun sollen diese 3 Monatsgehälter zum Erbe gerechnet werden....und das ist meine Frage-gehört das zum Erbe?
Das ist Sache des Tarifvertrages, ähnlich einer Lebensversicherung.
Hinterbliebene Ehefrau ODER Kinder
Nicht ganz da steht
unterhaltsberechtigteKinder. So wie der §19 Formuliert ist wäre die Fortzahlung als Unterhaltsersatz zu sehen. Insoweit ist es tendentiell Erbe, Unterhaltsersatzleistung an Hinterbliebene, d.h. an die Frau und die unterhaltsberechtigten Kinder.
ja das war mir auch nicht klar ob hier der arbeitgeber eine lohnfortzahlung geerbt hat oder was auch immer. scheinbar war der verstorbene vor s. tod dort beschäftigt. wenn nach s. tod lohn noch fortgezahlt wird dann würd ich es schon unter die erbmasse zählen, denn warum soll die wwe. es allein bekommen, ohne die anrechg aufs erbe. bin mir aber nicht sicher. mfg-
Entweder die Firma wird weitergeführt, dann hat man seinen Arbeitsplatz noch
oder die Firma "stirbt" mit dem Firmeninhaber dann gibt es auch keine Lohnfortzahlung denke ich mal so
Das ist ähnlich der Rente ! Die wird auch drei Monate in voller Höhe weiter gezahlt bevor Witwenrente gezahlt wird !
Du willst deiner Stiefmutter Arbeitslohn, vom Vater beerben ?
ich bin die Witwe bekam 3 Monate Lohnfortzahlung nach dem manteltarifvertrag Stahl§19 Nun sollen diese 3 Monatsgehälter zum Erbe gerechnet werden....und das ist meine Frage-gehört das zum Erbe?