Gehört 13. Gehalt zur Erbmasse?
Hallo.
Mein Ex-Mann ist plötzlich verstorben. Wir haben 2 Kinder (21 und 24). Mein ältester Sohn muss sich jetzt um alles kümmern. Beide Kinder werden das Erbe ausschlagen. Nun hat mein Sohn vom AG die Info bekommen, ihm das 13. Gehalt zu überweisen. Außerdem will die IG Metall eine Rente an ihn auszahlen. Vermutlich hat der AG diese für den Verstorbenen abgeschlossen. Meine Kinder wissen jetzt nicht, ob sie die Zahlung annehmen dürfen. Der AG und die IG Metall sagen, das Geld wäre KEIN Bestandteil der Erbmasse.
9 Antworten
Nein, sobald jemand stirbt sind die Konten zu sperren.
Wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, haben sie keinen Anspruch mehr auf was auch immer.
Weder die Rente, noch das 13. Gehalt steht ihnen zu.
Eine Rente kann eigentlich nichts mit einem Erbe zu tun haben. Ansonsten - stelle Dir eine Halb-/waisenrente ( Ersatz einer Unterhaltsleistung ) vor, auf die gemäß Deiner Aussage ein Kind / Student bei Ausschlagung eines Erbes keinen Anspruch mehr hätte.
Bei der Metallrente wird eine Bezugsperson im Todesfall eingetragen sein.
Da fragst du am besten deinen Versicherungsmenschen, bzw. die Versicherung, über die die Metallrente abgeschlossen wurde.
Ist da die gesetzliche Erbfolge eingetragen und das Erbe wird ausgeschlagen, dann freut sich quasi der Staat.
Kurz: es kommt auf den Vertrag drauf an.
Das 13. Gehalt kann als Sterbegeld direkt an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. So es sich um einen Anspruch aus Betriebsvereinbarung, einer tariflichen Regelung oder direkt aus dem Arbeitsvertrag handelt. Also keine Erbmasse. da einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen.
Ganz genau kann dir das ein Anwalt beantworten.
Am besten sich einen RA suchen Bereich Erbrecht und sich dort Beraten lassen. Kostet ein Paar Euro ist aber immer noch Billiger als wenn man eine Straftat z.B. aus Unwissenheit begeht.
Unwissenehit schützt nicht vor tugend !