Dürfen Pflegekinder eine Erbschaft behalten?
In meiner Verwandtschaft gab es kürzlich einen Todesfall. Das Erbe geht vermutlich an zwei minderjährige Kinder, die bei Pflegeeltern leben. Wird der Staat das Erbe "einkassieren" oder dürfen die Kinder es behalten - oder zumindest einen Teil davon? Wer hat damit Erfahrung und kennt sich aus?
4 Antworten
Die Pflegekinder werden, sofern sie nach SGB VIII bei der Pflegefamilie untergebracht sind, an den Kosten dafür beteiligt, sobald sie eigenes Einkommen haben. Eine Erbschaft zählt dazu, genauso wie (Halb)-Waisenrente, Azubigehalt, eventueller Unterhalt der leiblichen Eltern, Kindergeld etc.
In diesem Falle also: ja.
(Nachzulesen im §93 und 94 des SGB VIII.
Wird kein Pflegegeld bezahlt, dann nein. Dann muss aber der Inhaber der.Vermögensvorsorge dieses Geld für die Kinder verwalten,
Die Gelder gehen in die Obhut ihrer Betreuer bis sie volljährig sind. Je nach Konstellation wird das in den meisten Fällen das Jugendamt entsprechend verwalten. Wieso sollte es "einkassiert" werden?
Wieso sollte es "einkassiert" werden?
Weil dies, sofern Pflegegeld bezahlt wird, gesetzlich geregelt ist.
Das hab ich mal so gehört und will eben jetzt wissen, ob das stimmt.
Die Pflegekinder verursachen Kosten. Wenn die Pflegekinder über Vermögen verfügen, müssen sie sie für ihren Lebensunterhalt einsetzen. Das ist dem Steuerzahler nicht zuzumuten, Pflegekindern Vermögen zu erhalten.
Warum sollte der Statt das einkassieren? Die Pflegeeltern müssen das Erbe verwalten.
Die Pflegeeltern müssen das Erbe verwalten.
Die Pflegeeltern haben in den seltensten Fällen die Vermögenssorge...
Zum "einkassieren": siehe meine Antwort.
Nein so einfach ist es leider nicht, denn der Staat zahlt ja auch Pflegegeld an die Pflegeeltern und holt sich das zum Beispiel wieder zurück, wenn die Pflegekinder regelmäßiges Einkommen haben (z.B. während der Ausbildung) - davon kann der Staat dann bis zu 75% einbehalten.