Erbe ausgeschlagen bei mehreren Geschwistern
Hallo, meine Mutter ist verstorben. Gemäss Testament sind wir vier Geschwister zu gleichen teilen erbberechtigt. Wenn zwei Geschwister das Erbe ausschlagen, geht das Erbe automatisch an die anderen beiden Geschwister oder treten an die Stelle der ausschlagenden deren Kinder ein?
5 Antworten
Nach §1953 BGB Abs 2 gilt für die Wirkung der Ausschlagung:
Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.
Ferner gilt nach §2069 BGB
Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden.
Insoweit treten die Kinder an die Stelle der Ausschlagenden, soweit im Testament nicht anders geregelt ist. Die Kinder können natürlich wiederum ausschlagen.
Die Enkel sind nach der Oma nicht erbberechtigt sondern nur deine Geschwister. Erst wenn eines deiner Geschwister gestorben ist sind dessen Kinder über den Umweg des verstorben Elternteils auch erbberechtigt.
wenn testamentarisch nichts anderes geregelt ist, geht das erbe dann an die verbleibenden geschwister zu gleichen teilen.
Wir waren beim Amtsgericht, und die waren sich auf Anhieb nicht sicher. Im Testament ist für diesen Fall nichts ausdrücklich erwähnt
Es geht dann an die restlichen Geschwister.
dann geht es an die restlichen Geschwister.