Erbe ausgeschlagen bei mehreren Geschwistern

5 Antworten

Nach §1953 BGB Abs 2 gilt für die Wirkung der Ausschlagung:

Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.

Ferner gilt nach §2069 BGB

Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden.

Insoweit treten die Kinder an die Stelle der Ausschlagenden, soweit im Testament nicht anders geregelt ist. Die Kinder können natürlich wiederum ausschlagen.


Die Enkel sind nach der Oma nicht erbberechtigt sondern nur deine Geschwister. Erst wenn eines deiner Geschwister gestorben ist sind dessen Kinder über den Umweg des verstorben Elternteils auch erbberechtigt.

wenn testamentarisch nichts anderes geregelt ist, geht das erbe dann an die verbleibenden geschwister zu gleichen teilen.


change2015 
Beitragsersteller
 04.04.2015, 13:23

Wir waren beim Amtsgericht, und die waren sich auf Anhieb nicht sicher. Im Testament ist für diesen Fall nichts ausdrücklich erwähnt

Es geht dann an die restlichen Geschwister.

dann geht es an die restlichen Geschwister.