Erbe ausschlagen und Hartz 4 Beziehen?

7 Antworten

http://www.helpster.de/bei-hartz-iv-eine-erbschaft-ausschlagen-darauf-achten_53604Je nach Höhe der Erbschaft wird die Summe auf eine vom Amt zu berechnende Anzahl von Monaten aufgeteilt und auf den Anspruch auf Hartz IV angerechnet.Bedenken Sie bitte, dass Sie die Erbschaft gemäß § 60 I Nr. 2 SGB I in jedem Fall melden müssen, da Sie anderenfalls eine Ordnungswidrigkeit, oder gar einen Betrug begehen, wenn Sie die Erbschaft bewusst verschweigen, um Ihren Anspruch nicht zu mindern.Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Hilfebedürftigkeit in Hinblick auf § 34 Abs. 1 SGB II nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen dürfen, da Sie anderenfalls mit Konsequenzen rechnen müssen. Vorsätzlich wäre es z. B., einen wissentlich nicht verschuldeten Nachlass abzulehnen, weil befürchtet wird, der Anspruch auf Hartz IV ginge verloren. Konsequenzen können dann in der Form eintreten, dass Ihnen die Leistung gekürzt wird, oder ganz eingestellt wird. Begründet wird dies damit, dass Personen, die sich leisten können, Gelder abzulehnen, offensichtlich nicht hilfebedürftig sind.Ein Erbe ausschlagen ist ein aktiver Vorgang und muss entweder notariell beglaubigt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichtes erklärt werden.Lassen Sie die sechswöchige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft nicht ungenutzt verstreichen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Erblasser verstoben ist und Sie Kenntnis von Ihrer Stellung als Erbe erlangen. Reagieren Sie in dieser Zeit nicht, gilt die Erbschaft als angenommen.
Kleckerfrau  17.01.2017, 14:17

Bitte lies den Link durch, Es wurde nicht anständig kopiert, sorry.

Ja, sie hat die Mitteilungspflicht verletzt. In den Unterlagen steht ganz klar- jede Änderung ist dem Amt mitzuteilen.

Sie hat gemeint, ganz schlau zu sein- daraus wird sich ihr ein Strick drehen. Irgendwann wird über interne Datenaustausche das herauskommen und dann ist sie richtig dran.

Bedürftigkeit künstlich zu erhalten ist sozialbetrug und kann böse geahndet werden. Die Leistungen werden für die Dauer von 6 Monaten eingestellt, weil auf diese Zeit verteilt. Danach werden nur die Zinseinkünfte berücksichtigt.

Damit kann sie sich erst mal 6 Monate von ihren Kindern aushalten lassen.

Nein, deine Cousine hat nen verdammt großen Fehler gemacht.

Die Kinder erben das Geld und sofern sie noch zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Mutter gehören, wird das Jobcenter definitiv die Zahlung einstellen oder später zurückfordern, wenn sie es nicht direkt merken.

Je nachdem, wie die Bearbeiter dann drauf sind, könnten sie sogar vorsätzlichen Sozialbetrug (wars glaube) anzeigen, weil sie das Jobcenter bewusst getäuscht hat, was die Finanzen der Gemeinschaft betrifft und so eine unrechtmäßige Weiterzahlung des Hartz4 erschwindelt hat.

nigthreiter 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:44

Die Kinder wohnten schon nicht mehr bei der Mutter wo die Erbschaft eingetreten war

valvaris  18.01.2017, 14:45
@nigthreiter

In dem Fall bilden sie keine Bedarfsgemeinschaft mehr und das ganze interessiert das Jobcenter überhaupt nicht mehr.

Ich bin keine Fachfrau für solche Angelegenheiten, aber so weit ich informiert bin, hätte sie das melden müssen. Ich denke mal, das Amt würde das als Betrug werten und dementsprechend reagieren.

Grundsätzlich ist das Erbe erstmal unabhängig vom Bezug des ALG 2 zu sehen. Erst wenn das Erbe zum eigenen Vermögen gehört, ist es relevant. Dies wurde durch das ausschlagen des Erbes verhindert. So gesehen war es einfach ein smarter Move.

sassenach4u  18.01.2017, 09:22

Nee war es definitv nicht. sie hätte es antreten müssen- nun werden ihr Sanktionen vom amt drohen.

Pucky99  18.01.2017, 09:30
@sassenach4u

hast du da eine Rechtsnorm zu?

Pucky99  18.01.2017, 09:34
@sassenach4u

Hab den §33 SGB II gefunden, aber da stellt sich mir die Frage ob ein Anspruch schon besteht, wenn man das Erbe noch nicht angenommen hat.