Erbe ausschlagen und Hartz 4 Beziehen?
Eine Cousine von mir bezieht seit Jahren Hartz4 hat von ihren Eltern 100000 Euro geerbt und dieses Erbe ausgeschlagen da sie das Erbe ausgeschlagen hat ist das Vermögen der Eltern auf ihre Kinder übergegangen meine Cousine hat sich dadurch die Weiterzahlung des Hartz 4 gesichert. Die Ausschlagung ist auch nur aus diesen Grund geschehen um die Leistungen nicht zu gefährden zu ihren Eltern hatte sie ein gutes Verhältnis. Darf man ein Erbe ausschlagen wenn man bedürftig ist ( Hartz 4 ) Muss das Sozialamt nicht darauf bestehen das das Erbe herangezogen wird bzw liegt da nicht schon Vorsätzlichkeit vor. Müssen evtl die Kinder das Erbe wieder zurückzahlen bzw könnte das Amt Rückforderungen Stellen ? Muss man es eigentlich nicht den Amt melden wenn man erbt ? Liegt evtl da auch eine Verletzung der Mitteilungspflicht vor ?
7 Antworten
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Ja, sie hat die Mitteilungspflicht verletzt. In den Unterlagen steht ganz klar- jede Änderung ist dem Amt mitzuteilen.
Sie hat gemeint, ganz schlau zu sein- daraus wird sich ihr ein Strick drehen. Irgendwann wird über interne Datenaustausche das herauskommen und dann ist sie richtig dran.
Bedürftigkeit künstlich zu erhalten ist sozialbetrug und kann böse geahndet werden. Die Leistungen werden für die Dauer von 6 Monaten eingestellt, weil auf diese Zeit verteilt. Danach werden nur die Zinseinkünfte berücksichtigt.
Damit kann sie sich erst mal 6 Monate von ihren Kindern aushalten lassen.
Nein, deine Cousine hat nen verdammt großen Fehler gemacht.
Die Kinder erben das Geld und sofern sie noch zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Mutter gehören, wird das Jobcenter definitiv die Zahlung einstellen oder später zurückfordern, wenn sie es nicht direkt merken.
Je nachdem, wie die Bearbeiter dann drauf sind, könnten sie sogar vorsätzlichen Sozialbetrug (wars glaube) anzeigen, weil sie das Jobcenter bewusst getäuscht hat, was die Finanzen der Gemeinschaft betrifft und so eine unrechtmäßige Weiterzahlung des Hartz4 erschwindelt hat.
In dem Fall bilden sie keine Bedarfsgemeinschaft mehr und das ganze interessiert das Jobcenter überhaupt nicht mehr.
Ich bin keine Fachfrau für solche Angelegenheiten, aber so weit ich informiert bin, hätte sie das melden müssen. Ich denke mal, das Amt würde das als Betrug werten und dementsprechend reagieren.
Grundsätzlich ist das Erbe erstmal unabhängig vom Bezug des ALG 2 zu sehen. Erst wenn das Erbe zum eigenen Vermögen gehört, ist es relevant. Dies wurde durch das ausschlagen des Erbes verhindert. So gesehen war es einfach ein smarter Move.
Nee war es definitv nicht. sie hätte es antreten müssen- nun werden ihr Sanktionen vom amt drohen.
hast du da eine Rechtsnorm zu?
Hab den §33 SGB II gefunden, aber da stellt sich mir die Frage ob ein Anspruch schon besteht, wenn man das Erbe noch nicht angenommen hat.
Die Kinder wohnten schon nicht mehr bei der Mutter wo die Erbschaft eingetreten war