Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!
Hallo,
Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.
Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).
Nun kommen wir zum Problem:
Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.
Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.
Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.
Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.
Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??
Bitte helft mir....
MfG Nadine
5 Antworten
Hinter einem solchen Verhalten steckt of Unwissenheit, Berührungsängste mit "amtlichen Sachen" bei fehlendem eigenen Nutzen. Gerade die Formulierung "weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen" deutet darauf hin, daß eine absichtliche Schädigung der Kinder oder eine Aktion gegen Dich nicht im Vordergrund steht - was ja schon mal positiv ist.
In vielen Situationen hilft es, einfach mit dem "Papierkrieg" bei demjenigen zu erscheinen, das kurz zu erläutern und die Unterschrift ab zu nehmen. Ich würde klären, ob ein Notar an seinem Wohnort auch einen solchen Hausbesuch machen würde.
PS: Ihm ist scheinbar auch nicht klar, daß er unter bestimmten Bedingungen diese Schulden von seinen Kindern erben kann.
Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.
Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich das Einverständnis des Vaters gerichtlich ersetzen lassen. Soweit ich weiß, muss die Erbausschlagung von Minderjährigen ohnehin geprüft werden.
Wenn du deinen Ex nicht dazu bekommst, mit zu unterschreiben, solltest du das mit dem Gericht selbst in die Hand nehmen. So würde ich es jedenfalls machen, um nicht irgendwelche Fristen zu versäumen.
Falls du in einer finanziellen Schieflage dich befindest, solltest Du es mit einem Rechtsberatungsschein versuchen, sowas erhält man am Amtsgericht!
Ja, davon hab ich schon mal gehört. Dank dir...
Erstmal Jugendamt! Wenn die nicht helfen können dann Anwalt! Und ganz ehrlich?! Wenn du gerade dabei bist, dann beantrage gleich das alleinige Sorgerecht! Wenn ihm das wohl der Kinder am a....vorbei geht, sollte ihm das auch am a... vorbei gehen. So würde ich argumentieren! Viel Erfolg!
Das alleinige Sorgerecht hab vor einigen Jahren versucht durchzubekommen, wurde damals aber abgelehnt.
Werde mich dann mal an Jusengamt wenden, was die mir Raten können.
Schaltet sich denn in so einem Fall das Familiengericht von selbst ein, sobald ich die Ausschlagung für meine Kinder beantragt habe, oder muss ich das selbst in die Gand nehmen?