Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!

5 Antworten

Hinter einem solchen Verhalten steckt of Unwissenheit, Berührungsängste mit "amtlichen Sachen" bei fehlendem eigenen Nutzen. Gerade die Formulierung "weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen" deutet darauf hin, daß eine absichtliche Schädigung der Kinder oder eine Aktion gegen Dich nicht im Vordergrund steht - was ja schon mal positiv ist.

In vielen Situationen hilft es, einfach mit dem "Papierkrieg" bei demjenigen zu erscheinen, das kurz zu erläutern und die Unterschrift ab zu nehmen. Ich würde klären, ob ein Notar an seinem Wohnort auch einen solchen Hausbesuch machen würde.

unknown1966  16.04.2012, 11:10

PS: Ihm ist scheinbar auch nicht klar, daß er unter bestimmten Bedingungen diese Schulden von seinen Kindern erben kann.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich das Einverständnis des Vaters gerichtlich ersetzen lassen. Soweit ich weiß, muss die Erbausschlagung von Minderjährigen ohnehin geprüft werden.

Nadine0803 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 12:12

Schaltet sich denn in so einem Fall das Familiengericht von selbst ein, sobald ich die Ausschlagung für meine Kinder beantragt habe, oder muss ich das selbst in die Gand nehmen?

Baudelaire  16.04.2012, 12:39
@Nadine0803

Wenn du deinen Ex nicht dazu bekommst, mit zu unterschreiben, solltest du das mit dem Gericht selbst in die Hand nehmen. So würde ich es jedenfalls machen, um nicht irgendwelche Fristen zu versäumen.

Falls du in einer finanziellen Schieflage dich befindest, solltest Du es mit einem Rechtsberatungsschein versuchen, sowas erhält man am Amtsgericht!

Nadine0803 
Beitragsersteller
 16.04.2012, 11:15

Ja, davon hab ich schon mal gehört. Dank dir...

Erstmal Jugendamt! Wenn die nicht helfen können dann Anwalt! Und ganz ehrlich?! Wenn du gerade dabei bist, dann beantrage gleich das alleinige Sorgerecht! Wenn ihm das wohl der Kinder am a....vorbei geht, sollte ihm das auch am a... vorbei gehen. So würde ich argumentieren! Viel Erfolg!

Das alleinige Sorgerecht hab vor einigen Jahren versucht durchzubekommen, wurde damals aber abgelehnt.

Werde mich dann mal an Jusengamt wenden, was die mir Raten können.