Haus vor Ehe erworben, wer erbt im Todesfall wie trotz Testament?

6 Antworten

Ehe ist zugewinngemeinschaft. Was dir vorher gehört... gehört den zum Zeitpunkt der Eheschließung erbberechtigten, nicht deiner neuen Ehefrau und deren Kindern.

Also nur deine Kinder aus erster Ehe sind erbberechtigt

yggep2017 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 19:16

 Klarstellung zum letzten Kommentar: 

Ich bin die Ehefrau,die das Haus bereits vor Eheschliessung besitzt und es stammt nicht aus meiner ersten Ehe -somit kann auch  nichts an den geschiedenen Partner übergehen- sondern wurde von mir aus alleinigen Mitteln (Vater der Kinder zahlt auch keinen Kindesunterhalt) erwirtschaftet. 

Ergo: Mein künftiger Ehemann wird bei Versterben meiner Person die 3/8 ...(zur genauen Zusammensetzung s. entsprechende Antworten) als Pflichtteil erhalten, sofern er diese innerhalb von 3 Jahren geltend macht...Macht er dies nicht,(und wir vereinbarten, dass wir gegenseitig keine Ansprüche nachdem Tod des Partners stellen)  erben nur meine Kinder.

MKausK  14.03.2017, 07:32

Ich lese nur Zugewinn.... und da geht es um zusätzlich erzielten Gewinn. Wenn ein Mann und eine Ehefrau ein Haus bauen und sich dann scheiden lassen. Gehört beiden das Haus.
Einigt man sich darauf das der Mann mit den Kindern dieses Haus mietfrei bewohnt , bleibt die Hälfte dieses Hauses im Besitz der Ehefrau.

Heiratet der Mann erneut, und stirbt bei Der Hochzeit, geht das Haus an seine Ex und ihre Kinder, die neue Ehefrau guckt da in die Röhre, erhält keinen Pflichtteil da es keinen Zugewinn in der neuen Ehe gegeben hat.

Ranzino  12.03.2017, 13:35

Ehefrau hat Pflichtteil.

MKausK  12.03.2017, 13:41
@Ranzino

Nur auf Zugewinn, der in der Ehe erwirtschaftet wird. Haus war vorher da, erbberechtigte auch, da hat sie keinen Anspruch drauf.

Wenn Sie in dem Haus wohnt, kann in dieser Zeit, das Haus eine Wertsteigerung erfahren, auf diese Summe hat sie dann Erbansprüche, nicht aber am derzeitigen Wert des Hauses

imager761  12.03.2017, 18:57
@MKausK

Das ist völlig falsch: Im Regelfall der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft verheiratet, hat der Witwer einen pauschalierten Zugewinnanspruch zu seiner gesetzlichen Erbqoute, das ist 1/4 am Reinnachlass der Erblasserin, § 1371 I BGB.

Hinzukäme 1/8 Pflichteil, Pflichtteilsergänzung n. § 2325 III BGB und der Voraus n. § 1932 BGB.

Wieso fühlst du dich mit diesem Nichtwissen als Ratgeber in Erbrechtsfragen berufen?

G imaher761

MKausK  12.03.2017, 19:13
@imager761

Zugewinn ist als zusätzlicher Gewinn definiert, dazu zählen nicht bereits vorhandene Werte wie ein Haus, welches in erster Ehe als Zugewinn erwirtschaftet worden ist. Diesen Erbanspruch haben die Kinder aus erster Ehe und die Ehefrau. Die zweite Ehefrau hat daran nicht den geringsten Erbanspruch.

imager761  14.03.2017, 06:17
@MKausK

Zugewinn ist als zusätzlicher Gewinn definiert, dazu zählen nicht
bereits vorhandene Werte wie ein Haus, welches in erster Ehe als
Zugewinn erwirtschaftet worden ist.
Die zweite Ehefrau hat daran nicht den geringsten Erbanspruch.

Unsinn. Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: "Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben", § 1371 I BGB.

Ich möchte dieses Jahr heiraten, mein Partner hat 2 erwachsene Kinder
aus 1. Ehe. Was passiert mit dem Haus und meinem Vermögen, wenn ich vor ihm sterbe?

Solange du dein Testament zu Gunsten deiner Kinder auch mit Egeschliessung nicht änderst, wäre dein Ehemann für den Fall eures gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft (Regelfall, wenn man vor einem Notar keinen Gütergemeinschaft pder Gütertrennung erklärt) als Witwer auf seinen Pflichtteil (1/8) plus pauschalierten Zugewinn (1/4) plus Voraus, § 1932 BGB an "die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind" (Möbel, Familienauto, Einbauküche, ...) gesetzt.

Dieser Anspruch von 3/8 berechnet sich in Geld an der Differenz deines Vermögens zu deinen (auch hälftig gemeinsamen) Verbindlichkeiten einschl. deines Immobilienwertes, den sog. Reinnachlass mit Wertstellung Sterbetag zzgl. deiner etwaigen Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre gem. § 2325 III BGB.

Der Anspruch wäre gegen die Alleinerben zu stellen und innerhalb von 30 Tagen fällig.

Erben (...) dessen Kinder auch?

Nein, seine Kinder sind als Schwiegerkinder an deinem Vermögen nicht erbberechtigt.

Sie könnten allerdings im Fall des Vorversterbens ihres Vaters dessen Pflichtteilsanspruch gegen deinen Nachlass fordern, der auf sie überging.

G imager761

yggep2017 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 19:35

Der Anspruch wäre gegen die Alleinerben zu stellen und innerhalb von 30 Tagen fällig.

Bedeutet das,wenn der Anspruch nicht innerhalb von 30 Tagen gestellt wird, dass er dann hinfällig und uneinbringbar ist?

imager761  14.03.2017, 06:09
@yggep2017

Nein, dass er innerhalb eines Monats nach Forderung zu bezahlen ist, bevor er einklagbar wäre.

Der Pflichtteilsanspruch besteht 3 Jahre ab Kenntnis eines  gesetzlichen Erbens über seine Nichtbegünstigung bzw. Enterbung.

imager761  12.03.2017, 18:58

Edit: Die Kindes deines Zukünftigen sind natürlich deine Stiefkinder.

Automatisch erbt Dein Mann die Hälfte, Deine Kinder die andere Hälfte. Du kannst aber auch ein Berliner Testament mit Deinem Mann zusammen machen und Deinen Mann als Vorerben einsetzen und Deine Kinder als Deine Nacherben. Ihr solltet das aber mit einem Rechtsanwalt oder Notar machen, damit es auch richtig ist. Beim Erben kann man viel falsch machen.  

Dein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Da du es handschriftlich verfasst hast, ist es auch formwirksam errichtet. Daher würden nach deinem Tod deine Kinder deine alleinigen Erben und damit auch Eigentümer des Hauses werden. Allerdings hätte deine Ehefrau (sofern du vor ihr verstirbst) einen Pflichtteilsanspruch in Geld gegen deine Kinder. Dieser Pflichtteilsanspruch ist kein Anspruch auf das Haus, könnte jedoch dazu führen, dass deine Kinder das Haus verkaufen müssten, um deine Frau auszuzahlen. Die alleinigen Kinder deiner Frau haben keinerlei Ansprüche. Diese könnten nur indirekt an deinem Nachlass beteiligt werden, z.B. wenn du deine Frau doch noch zur Miterbin einsetzt und sie nach dir verstirbt. Dann würde der von ihr geerbte Erbteil an deinem Nachlass auch an ihre Kinder als Erben fallen. Für solche Konstellationen gibt es aber erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die genau das verhindern sollen. Vielleicht einmal entsprechend beraten lassen.

Ronox  12.03.2017, 14:16

Habe übersehen, dass du die Ehefrau bist. Daher den Text entsprechend andersherum lesen.

imager761  12.03.2017, 18:51
@Ronox

Nicht nur das, auch den erwartbaren Zugewinnanspruch (1/4) des Witwers, immerhin die doppelte Pflichtteilsquote, sowie dessen Voraus an Haushaltsgegenständen einschl. des Familienautos n. § 1932 BGB sowie sein Pflichteilergänzungsrecht lebzeitger Schenkungen n. § 2325 BGB.

Hi,

deine Frage ist also, ob deine Stiefkinder erben?

Der Gesetzgeber berücksichtigt in der ersten Erbenordnung der
gesetzlichen Erbfolge ausschließlich leibliche Abkömmlinge des
Erblassers. Ausnahme bilden hierbei Adoptivkinder, denn diese sind zwar
keine leiblichen Nachkommen, werden aber juristisch so behandelt und
verfügen daher über das gleiche Erbrecht wie leibliche Abkömmlinge. http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Das-Erbrecht-der-Stiefkinder.html



http://www.dahw.de/lp/die-gesetzliche-erbfolge2?gclid=Cj0KEQiAgJTGBRDLr5_az_Ouk44BEiQAIxaA4pZwWmd6e7KZUqHMHE7bnKHE-_jsyZuQKdBj9w3_YyYaAneI8P8HAQ