Erbe ausgeschlagen - Was passiert mit dem privaten Besitz?
Huch...mobiles Fragestellen gestaltet sich Tricky ;) Hallo, folgende Situation: Die Mutter liegt im Sterben und wird Schulden hinterlassen. Die Kinder wollen ausschlagen. Alle drei Kinder sind sich einig, dass sie kein Recht auf den privaten Besitz (übertrieben gesagt z.B. Fotos, Blumen ect) haben. Der genaue Wortlaut war: "Wenn wir nach Mutters Tod die Wohnung betreten und auch nur ein Blümchen aus der Wohnung mit nehmen treten wir das Erbe automatisch an und können nicht mehr ausschlagen. Odercwenn wir ausgeschlagen haben und dann etwas aus der Wohnung mit nehmen, ist die Ausschlagung nichtig." Entspricht das der Wahrheit? Und was passiert, wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben? Wird dann automatisch eine Nachlassinsolvenz eingeleitet und was passiert dann mit dem wenigen Besitz (Wohnungseinrichtung, Fotos, Bücher, TV ect. Alles nichts wert, extrem veraltet, Mutter bezieht Hartz IV)? MfG
7 Antworten
Wirklich eine Fachauskunft wird Dir wohl eher ein Fachanwalt geben können.
Im Grundsatz ist das erstmal so richtig, wie Du es beschrieben hast. Und wenn die Schulden so hoch sind, dass niemand das Erbe antreten möchte, so bleiben die Gläubiger auf den Schulden sitzen.
Vermögen geht, wenn es kein Erbenden gibt, soweit ich weiß, erstmal in den Besitz des Staates über. Im beschriebenen Fall wird wahrscheinlich die Mühe einer Wertsuche den Gegenwert nicht wert sein, da die Wahrscheinlichkeit auf verstecktes Vermögen sehr gering ist. Wahrscheinlich wird, um Kosten zu sparen, ein Entrümpelungsunternehmen beauftrag, dass nach Möglichkeit kostenlos arbeitet, aber als Gegenleistung dafür über das gesamte Inventar verfügen darf.
Nein, sobald ausgeschlagen wurde, bleibt diese auch wirksam, selbst wenn ihr Gegenstände aus dem Nachlass an euch nehmt. Der Erbe hätte dann aber natürlich Ansprüche auf Herausgabe gegen euch. Wenn keine Verwandten mehr vorhanden sind, die erben können bzw. noch nicht ausgeschlagen haben, erbt das Land. Dieses wird den Nachlass aber nur Ausnahmefällen großartig verwalten. Ob ihr nun Bilder oder andere Erinnerungsstücke mitnehmt, wird in der Regel niemanden interessieren (das ist keine Aufforderung hierzu).
Vorsicht die sache ist nicht automatisch erledigt wenn die kinder ausschlagen. wenn schulden drin sind sucht der staat gerne weiter. also dann werden die kindeskinder angeschrieben. wenn da auch keiner will, die geschwister der mutter, deren kinder usw.
wenn schulden drin sind sucht der staat gerne weiter
Nur, wenn der Staat auch Gläubiger ist. Ansonsten ist das Aufgabe der Gläubiger.
Es ist nicht meine Mutter! Es gibt keinen Ehepartner oder Lebenspartner und die Kindeskinder sind noch Minderjährig.
Mir geht's darum, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass meine Freunde keine ideellen Sachen ihrer Mutter haben dürfen, weder vor, noch nach der Ausschlagung, oder gar des Diebstahls bezichtigt werden könnten. Es sind definitiv keine Wertgegenstände oder Vermögen vorhanden, die Frau hat durch Krankheit seit Jahrzehnten am Existenzminimum gelebt.
Ein privaten Besitz gibt es nicht. Alles was jemand im Todesfall hinterlässt gehört zum persönlichen Besitz. Einen Erbverzicht können nur gesetzliche Erben, notariell beglaubigt, aussprechen. Diese sollten aber den Erbverzicht auch rechtswirksam für die eigenen minderjährigen Kinder aussprechen.
Die Erblasserin hätte aber im Vorfeld mitteln eines Testament Verfügungen zum Todeszeitpunkt treffen können. Mit diesen Legaten verteilt man persönliche Gegenstände nahestehende Personen. Die Annahme dieser Legate haben im Gegensatz zum Erbe keine Beteiligung an den Schulden des Erblassers zur Folge. Jeder Erbe und in diesem geschilderten Fall der Staat, könnten eine Testamentsanfechtung beantragen wenn durch die Legate erhebliche Vermögensteile verschenkt würden.
Ein privaten Besitz gibt es nicht. Alles was jemand im Todesfall hinterlässt gehört zum persönlichen Besitz
Naja, vielleicht meinst du ja Eigentum. Und ob nun privat oder persönlich - das Gesetz unterscheidet das nicht.
Einen Erbverzicht können nur gesetzliche Erben, notariell beglaubigt, aussprechen
Ein Erbverzicht ist ein Vertrag, der zwischen dem künftigen Erblasser und einem oder mehreren gesetzlichen Erben geschlossen wird.
Die Erblasserin hätte aber im Vorfeld mitteln eines Testament Verfügungen zum Todeszeitpunkt treffen können. Mit diesen Legaten verteilt man persönliche Gegenstände nahestehende Personen.
Du meinst dass, was im BGB als Vermächtnis bezeichnet wird. Vermächtnisse brauchen im Falle eines überschuldeten Nachlasses nicht erfüllt werden.
Jeder Erbe und in diesem geschilderten Fall der Staat, könnten eine Testamentsanfechtung beantragen
Eine Testamentsanfechtung beantragen? Vielleicht meinst Du ja, ein Testament anfechten.