Mein Kind aus erster Ehe soll nichts Erben. Ist das rechtlich machbar?

7 Antworten

Genaues kann dir nur ein Anwalt sagen.

Wikipedia ist hier aber auch recht ausführlich und hilft bei der eigenen Recherche.

Der Erblasser kann gemäß § 2333 BGB einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen, wenn dieser
- dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet;
- sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblassers oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat;
- sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht;
- die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht verletzt oder
- wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_%28Deutschland%29

du kannst testamentarisch festlegen, wer im todesfalle erben soll. allerdings hat dein leibliches kind immer anspruch auf den pflichtteil - daran kannst du nichts ändern. einzig mögliche ausnahme "grober undank". das mußt du aber mit einem anwalt für erbrecht klären, da ich das nötige procedere nicht kenne. was die neue ehe betrifft, würde ich auch darüber nachdenken, die eigene ehefrau als erbin einzusetzen und nicht deren kinder, die ja im falle des todes deiner "neu"-frau sowieso erben.

nein, ist nicht möglich

ihr Pflichtteil steht ihr zu, ist die hälfte der gesetzlichen erbfolge

wenn deine tochter extem böse zu dir war, extrem nicht ein bissel, kannst du sie ganz enterben, auch der Pflichtteil entfällt dann, sie ist dann "erbunwürdig"

da müssen aber krasse Sachen vorfallen, klassisch ist immer der mord bzw Mordversuch, um ans erbe zu kommen

Ist das rechtlich machbar und wenn was ist im Vorfeld, sprich in einem Testament zu veranlassen?

Ja, die Tochter kann einfach in einen Testament enterbt werden. Dann erbt sie Nichts, hat aber den Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist aber kein Erbe, sondern ein Geldanspruch gegen die Erben.

Entscheidend für den Anspruch ist hierbei das Vermögen des Erblassers zum Todestag zuzüglich Schenkungen an Dritte. Letztere werden aber pro Jahr um 10% abgeschmolzen, d.h. nach 10 Jahren werden sie dann nicht mehr berücksichtigt.

Die vorhandenen Güter aus der ersten Ehe wurden zwischen meiner Exfrau und mir geteilt. Was ich bekommen habe waren 13.000 Euro. Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Ist für den Pflichtteil egal.

Nach Paragraph 1924 Absatz 4 BGB ist es so dass Kinder zu gleichen teilen Erben. Und nach Absatz 1 sind die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers...