Darf Vermieter Zeitaufwand und Fahrtkosten berechnen und von Kaution einbehalten?

6 Antworten

Dein Mietvertrag ging ja noch bis zum 31.10.2014. Der neue Mieter hätte dann eben noch nicht die Schlüssel bekommen.

Du hättest auch selbst auf die Idee kommen können, die Mängelbeseitigung anzusprechen. Warum fällt Dir das denn erst nachträglich ein? So hat der Vermieter vermutlich Dein stillschweigendes Einverständnis angenommen, dass Du mit einer anderen Regelung einverstanden ist.

Natürlich hätte er Dir erst mal eine Frist setzen müssen (eine angemessene...).

Auf der anderen Seite befindet sich auch der Vermieter natürlich in einem Dilemma, wenn der Nachmieter schon auf der Matte steht. Der Nachmieter hat nämlich auch Schadensersatzansprüche (für die Du wiederum haftbar bist!), wenn er die Wohnung nicht rechtzeitig in Besitz nehmen kann. Wenn Du als gesagt hättest: "Ich erledige das bis Donnerstag", wäre wahrscheinlich allen geholfen gewesen...

Wenn jetzt der Vermieter fiktive Lohnkosten für seine eigene Tätigkeit berechnet, muss er die auch wieder gegenüber dem Finanzamt als Einkommen erklären. Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Vielleicht kannst Du ja auf diesem Wege noch mal mit ihm verhandeln...

Ansonsten musst Du juristisch gegen seine Abrechnung vorgehen. Typischerweise läuft so was auch auf einen Vergleich hinaus, mit allen Kosten, die dann wieder damit verbunden sind. Ob Du - nur weil Du eigentlich Recht hast (weil der Vermieter Dir keine Nachfrist gesetzt hat) - vor Gericht auch Recht bekommst (immerhin hätte man das Thema bei der Übergabe besprechen können, auch von Deiner Seite aus), ist nie hundertprozentig zu prophezeien.

anjanni  03.11.2014, 12:18

Da Du jetzt noch geschrieben hast, dass Du Dich beim Übergabedatum "vertippt" hast: Dann war vermutlich Dein Mietvertrag auch am 30.09. beendet und Du hattest keinen zeitlichen Spielraum mehr. Das verschärft natürlich die Problematik im Hinblick auf den Nachmieter...

Darf er aber. Sei Froh, das er keine Fachfirma beauftragt hat.

anitari  03.11.2014, 11:51

Darf er in der Form nicht.

drawnzweifel  03.11.2014, 11:53
@anitari

Aber sicher. Wo steht das Gegenteil?

volkri  03.11.2014, 11:57
@drawnzweifel

§ 281 Abs. 1 BGB, gilt auch für Mietverhältnisse.

drawnzweifel  03.11.2014, 12:02
@volkri

Das kann man doch nun wirklich nicht in Zusammenhang bringen. Es geht hier doch um Mietrecht und schöhnheitsreparaturen.

drawnzweifel  03.11.2014, 12:10
@volkri

Ich google mal das Mietrecht durch. melde mich mit passendem link zurück. Gibt einen extra Bestimmung. Kann etwas dauern.

drawnzweifel  03.11.2014, 12:17
@volkri

Gefunden, aber link zu lang § 535 BGB

volkri  03.11.2014, 12:30
@drawnzweifel

...regelt Inhalt und Hauptpflichten eines Mietvertrages. Ist mir bekannt.

anjanni  03.11.2014, 13:53
@volkri

... und sagt gar nichts aus über irgendwelche Fristen zur Nachbesserung bei der Wohnungsübergabe. Dafür muss man sich schon mal mit der geltenden Rechtsprechung befassen.

ChristianLE  03.11.2014, 11:53

Nein, darf er nicht. Es ist zwingend notwendig, dem Mieter eine Frist einzuräumen, um die Mängel selbst zu beseitigen.

drawnzweifel  03.11.2014, 11:55
@ChristianLE

Nicht mehr nach der Übergage. Ganz sicher.

anjanni  03.11.2014, 12:02
@drawnzweifel

Ganz sicher liegst Du falsch...

Er muss Dir die Möglichkeit geben selbst tätig zu werden oder einen Fachmann zu beauftragen. Dieser muss dann einen Kostenvoranschlag machen. Er selber darf sich keine Fahrtkosten berechnen, zudem ist die Einschätzung eines Fachmannes ausschlaggebend und nicht eine Vermutung seinerseits.

drawnzweifel  03.11.2014, 11:51

Bei der Übergabe ist es zu Spät, man hätte Vorher die Möglichkeit gehabt, selber zu handeln. Und nein, der muss bei Schöhnheisreparaturen keine Fachfirma und auch kein Gutachten einholen!

Also ich finde jetzt die 20€ pro Stunde nicht übertrieben. Beauftrage doch mal einen Handwerker, der berechnet locker 45€ je Stunde, was ja aufgrund der Lohnnebenkosten durchaus auch seine Berechtigung hat. Im Nachhinein zu argumentieren, dass du das auch selber gemacht hättest, führt jetzt nicht mehr weiter! Das hättest du dann wohl bei der Übergabe direkt erklären müssen. Wenn Mängel festgestellt werden, sollte man auch gleich klären, wie die zu beseitigen sind. Anderenfalls bleibt dem Vermieter ja gar nichts anderes übrig, als sich darum zu kümmern.

Ohne Dir Gelegenheit gegeben zu haben die Mängel selbst zu beheben darf weder Material- noch Lohnkosten von der Kaution abziehen.

Der VM ist aber fix. Übergabe am 27.10.14 und heute schon die Kautionsabrechnung.

lavazza1910 
Beitragsersteller
 03.11.2014, 11:57

Sorry, da ist mir ein Tippfehler unterlaufen. Die Übergabe war am 30.09.2014 und nicht im Oktober.