Darf Vermieter Zeitaufwand und Fahrtkosten berechnen und von Kaution einbehalten?
Hallo an alle!
Ich habe am 27.10.2014 meine Wohnung an den Vermieter übergeben und dieser hat zugleich die Wohnung an den Nachmieter übergeben, welcher bei der Abnahme ebenfalls anwesend war. Bei der Übergabe wurden Mängel im Übergabeprotokoll ordnungsgemäß festgestellt. Über die Möglichkeit, dass ich diese Mängel selbst beheben kann, wurde nicht gesprochen. Nunmehr hat mir mein Vermieter die Abrechnung der Kaution zugesandt. Er berechnet mir Materialkosten, welche ich auch gar nicht groß beanstanden möchte. Zudem rechnet er seinen Zeitaufwand mit 20 € die Stunde ab und seine Fahrtkosten. Darf er das von mir verlangen? Ich hatte ja keine Möglichkeit die angegebenen Mängel eventuell selbst zu beheben. Wie bereits gesagt, wurde über diese Möglichkeit kein Wort verloren. Auch das Ansetzen von 20 € die Stunde finde ich etwas zu hoch, da mein Vermieter ja kein Facharbeiter für die getätigten Reparaturen ist.
Ich danke schon einmal für eure Antworten!
6 Antworten
Dein Mietvertrag ging ja noch bis zum 31.10.2014. Der neue Mieter hätte dann eben noch nicht die Schlüssel bekommen.
Du hättest auch selbst auf die Idee kommen können, die Mängelbeseitigung anzusprechen. Warum fällt Dir das denn erst nachträglich ein? So hat der Vermieter vermutlich Dein stillschweigendes Einverständnis angenommen, dass Du mit einer anderen Regelung einverstanden ist.
Natürlich hätte er Dir erst mal eine Frist setzen müssen (eine angemessene...).
Auf der anderen Seite befindet sich auch der Vermieter natürlich in einem Dilemma, wenn der Nachmieter schon auf der Matte steht. Der Nachmieter hat nämlich auch Schadensersatzansprüche (für die Du wiederum haftbar bist!), wenn er die Wohnung nicht rechtzeitig in Besitz nehmen kann. Wenn Du als gesagt hättest: "Ich erledige das bis Donnerstag", wäre wahrscheinlich allen geholfen gewesen...
Wenn jetzt der Vermieter fiktive Lohnkosten für seine eigene Tätigkeit berechnet, muss er die auch wieder gegenüber dem Finanzamt als Einkommen erklären. Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Vielleicht kannst Du ja auf diesem Wege noch mal mit ihm verhandeln...
Ansonsten musst Du juristisch gegen seine Abrechnung vorgehen. Typischerweise läuft so was auch auf einen Vergleich hinaus, mit allen Kosten, die dann wieder damit verbunden sind. Ob Du - nur weil Du eigentlich Recht hast (weil der Vermieter Dir keine Nachfrist gesetzt hat) - vor Gericht auch Recht bekommst (immerhin hätte man das Thema bei der Übergabe besprechen können, auch von Deiner Seite aus), ist nie hundertprozentig zu prophezeien.
Da Du jetzt noch geschrieben hast, dass Du Dich beim Übergabedatum "vertippt" hast: Dann war vermutlich Dein Mietvertrag auch am 30.09. beendet und Du hattest keinen zeitlichen Spielraum mehr. Das verschärft natürlich die Problematik im Hinblick auf den Nachmieter...
Darf er aber. Sei Froh, das er keine Fachfirma beauftragt hat.
Aber sicher. Wo steht das Gegenteil?
§ 281 Abs. 1 BGB, gilt auch für Mietverhältnisse.
Das kann man doch nun wirklich nicht in Zusammenhang bringen. Es geht hier doch um Mietrecht und schöhnheitsreparaturen.
Das ist grundlegendes Recht; wenn es kein Spezialgesetz im Mietrecht gibt, welches Schadenersatzregelungen ausdrücklich außer Kraft setzt, so gelten diese natürlich auch in diesem Fall.
http://www.mietrecht.org/mietkaution/renovierungskosten-von-der-kaution-abziehen/
Ich google mal das Mietrecht durch. melde mich mit passendem link zurück. Gibt einen extra Bestimmung. Kann etwas dauern.
Gefunden, aber link zu lang § 535 BGB
...regelt Inhalt und Hauptpflichten eines Mietvertrages. Ist mir bekannt.
... und sagt gar nichts aus über irgendwelche Fristen zur Nachbesserung bei der Wohnungsübergabe. Dafür muss man sich schon mal mit der geltenden Rechtsprechung befassen.
Nein, darf er nicht. Es ist zwingend notwendig, dem Mieter eine Frist einzuräumen, um die Mängel selbst zu beseitigen.
Nicht mehr nach der Übergage. Ganz sicher.
Ganz sicher liegst Du falsch...
Er muss Dir die Möglichkeit geben selbst tätig zu werden oder einen Fachmann zu beauftragen. Dieser muss dann einen Kostenvoranschlag machen. Er selber darf sich keine Fahrtkosten berechnen, zudem ist die Einschätzung eines Fachmannes ausschlaggebend und nicht eine Vermutung seinerseits.
Bei der Übergabe ist es zu Spät, man hätte Vorher die Möglichkeit gehabt, selber zu handeln. Und nein, der muss bei Schöhnheisreparaturen keine Fachfirma und auch kein Gutachten einholen!
Also ich finde jetzt die 20€ pro Stunde nicht übertrieben. Beauftrage doch mal einen Handwerker, der berechnet locker 45€ je Stunde, was ja aufgrund der Lohnnebenkosten durchaus auch seine Berechtigung hat. Im Nachhinein zu argumentieren, dass du das auch selber gemacht hättest, führt jetzt nicht mehr weiter! Das hättest du dann wohl bei der Übergabe direkt erklären müssen. Wenn Mängel festgestellt werden, sollte man auch gleich klären, wie die zu beseitigen sind. Anderenfalls bleibt dem Vermieter ja gar nichts anderes übrig, als sich darum zu kümmern.
Ohne Dir Gelegenheit gegeben zu haben die Mängel selbst zu beheben darf weder Material- noch Lohnkosten von der Kaution abziehen.
Der VM ist aber fix. Übergabe am 27.10.14 und heute schon die Kautionsabrechnung.
Sorry, da ist mir ein Tippfehler unterlaufen. Die Übergabe war am 30.09.2014 und nicht im Oktober.
Ist trotzdem fix.
Darf er in der Form nicht.