Wohnung übergeben ohne Mietvertrag

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Wir haben eine Wohnung übergeben bekommen, mit Übergabeprotokoll und Schlüsseln ohne unterschriebenen Mietvertrag.

Auch ohne etwas schriflich zu haben, kann man ein Mietverhältnis haben Zum Einen, ein mündlicher Mietvertrag.

Zum Anderen, durch konkludentes Handeln; das hat der Vermieter getan, weil er ein Übergabeprotikoll mit Euch gemacht hat und vor Allem; er hat Euch die Wohnungsschlüssel gegeben.

Sind eingezogen und jetzt hat sich der Vermieter überlegt er will mit uns doch kein Mietverhältnis eingehen wir sollen die Wohnung schnellstmöglich Räumen. Was mach ich nun?

Zu spät für den Vermieter, Ihr habt das Recht in der Wohnung zu bleiben.

Ihr könnt den Vermieter fragen, ob er noch ganz bei Sinnen ist oder Ihr sagt ihm, dass Ihr wohnen bleibt und er sich auf einen teuren Prozess einstellen kann, wenn er irgendwas versucht.

johnnymcmuff  28.01.2013, 22:19

Ein Mietvertrag kann auch konkludent (schlüssig) abgeschlossen werden. Er kommt durch sogenanntes - schlüssiges Verhalten zustande (siehe: BGH ZMR 2005,781,782; BGH WuM 1998,767).

Dies bedeutet in der Praxis, dass jemand einem anderen ein Mietobjekt über einen längeren Zeitraum überlässt und der andere regelmäßig den entsprechenden Mietzins dafür zahlt. Insoweit handelt es sich von beiden Parteien um übereinstimmende (stillschweigende) Willenserklärungen, die ihren Ausdruck in tatsächlichem Handeln - Gebrauchsüberlassung gegen Mietzinszahlung - finden.

Keine Konkludenz liegt vor, wenn ein Mieter das Mietobjekt weiterhin nutzt ohne dafür Miete zu zahlen.

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/konkludenter-mietvertrag.html

johnnymcmuff  29.01.2013, 21:59
@johnnymcmuff

Jetzt hab ich vorhin erfahren, dass der Vormieter seinen Vertrag gar nicht gekündigt hat, weil er so schnell aus der Wohnung und den Vertrag rauswollte. Sie hatten sich wohl beide mündlich darüber geeinigt, dass es ok geht, wenn der Vormieter einen Nachmieter sucht. Ändert das was an der Sache?

Das ist für Laien schwer zu beurteilen, ich sehe es so:

Es kam durch konkludentes Handeln eigentlich ein Mietvertrag mit Euch zustande, aber dem widerspricht, dass der Vormieter nicht gekündigt hat, zumindest muss eine Kündigung schriftlich erfolgen!

Ich kann Euch wirklich nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten, denn Ihr habt meiner Meinung nach auf jeden Fall Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Vermieter.

Der Vermieter rief ihn vorhin an und sagte, da ich nicht ans Telefon gehe, ist er noch der aktuelle Mieter (und somit für alles verantwortlich).

Du meinst der Vormieter rief an und meinte er sei noch der Mieter? Das ist meinem empfinden nach richtig.

Welcher Vertrag gilt denn nun?

Wenn der Vormieter nicht schriftlich gekündigt hat, gilt immer noch dessen Mietvertrag, aber Ihr habt Anspruch auf Schadenersatz und könnt den Vermieter verklagen. ( Umzugskosten, Lagerung für Möbel Hotelkosten usw.

Der Vermieter teilte ihm auch mit, dass er eine Nachmieterin hätte und er ihr die Wohnung zeigen will, müssen wir die beiden reinlassen und ihm ermöglichen, dass er anderen die Wohnung zeigt?

Wie der Vermieter hat Nachmieter oder meinst Du den Vormieter.

  • Dass der Vermieter angeblich Nachmieter hat, kann ich mir nicht vorstellen, denn er har Euch die Wohnungsschlüssel übergeben.

  • Sollte der Mieter einen potentiellen Nachmieter haben, ist dieses nicht relevant, da der Vermieter keinen vom Mieter vorgeschlagenen Interessenten nehmen muss.

Die ganze Sache stinkt zum Himmel.

Oh man, ich bin echt am verzweifeln. Mein Freund ist am Wochenende nicht da und ich hab total Angst dass der Vermieter einfach vor der Tür steht. Oder noch einen Schlüssel für die Wohnung hat und einfach mal reinkommt. Muss ich ihn reinlassen? Oder aufmachen? Ich bin total durcheinander und getrübt, ich sitze hier mit meinem 11 Wochen alten Baby, hab den stressigen Umzug gerade hinter uns und dann sollen wir wieder raus und alles ist so negativ und belastend :/ Ich frage mich, ob wir überhaupt noch die Miete jetzt anfangen zu zahlen oder ob wir nur die Kaution abwohnen sollen. Die Kaution werd ich wohl nicht so schnell zurück kriegen. Aber die Wohnung räumen ohne dass ich die Kaution nicht wieder hab möchte ich auch nicht. Wir sind ja keine Millionäre.

Schaltet unbedingt einen Anwalt ein, der kann entweder dafür sorgen, dass Ihr dort wohnen bleiben könnt und oder er hilft Euch bei den Schadenersatzansprüchen.

MfG

Johnny

Zaebraina 
Beitragsersteller
 29.01.2013, 22:28
@johnnymcmuff

Danke für deine Meinung! Also der Vermieter hätte wohl eine potenzielle nachmieterin - wo auch immer er sie her hat - aber ihr möchte er gerne die Wohnung zeigen. Weil er sie ja auch zum 1.2. gern weitervermieten möchte. Was meinst du? Sollen wir jetzt für Februar (wäre der erste Mietmonat laut meiner kopie des Mietvertrages) Miete zahlen oder es lieber gleich lassen? Ich hab ein bisschen Angst einen Anwalt zu holen weil uns das ja noch mehr kosten verursachen wird. Und wer weiß ob wir da auch wirklich gewinnen und ob wir die erstattet kriegen. Müsste nicht der Vermieter uns rausklagrn? Und hätte er da dann recht? Wir haben von dem Vermieter die Schlüssel bei der Übergabe bekommen. Muss ich ihn dann jetzt reinlassen auch? Weil er noch einen Mietvertrag mit dem anderen hat?

johnnymcmuff  29.01.2013, 23:17
@Zaebraina

wäre der erste Mietmonat laut meiner kopie des Mietvertrages) Miete zahlen oder es lieber gleich lassen?

Wie jetzt hast Du doch einen Mietvertrag? In Deiner Überschrift steht:

Wohnung übergeben ohne Mietvertrag

Ich hab ein bisschen Angst einen Anwalt zu holen weil uns das ja noch mehr kosten verursachen wird. Und wer weiß ob wir da auch wirklich gewinnen und ob wir die erstattet kriegen.

So wie Du es hier geschildert hast und wie ich den Fall sehe, wirst Du bestimmt eine Klage gewinnen.

Eine Ersberatung kostet nicht soviel. Du kannst ja einfach mal einen Anwalt für Mietrecht anrufen und fragen was eine Ersberatung kostet

Du kannst auch bei frag-einen anwalt.de für einen vorher festgelegten Betrag eine Auskunft bekommen.

Müsste nicht der Vermieter uns rausklagrn?

Wie schon geschrieben, wenn der Vormieter nicht gekündigt hat, hätte der Vermieter Dir die Schlüssel nicht geben dürfen, damit hat er sich strafbar gemacht.

Das ist alles irgenwie komisch.

Zaebraina 
Beitragsersteller
 30.01.2013, 15:14
@johnnymcmuff

Ne also Mietvertrag hab ich nicht mehr hier. Er hatte mir bei der Übergabe einen da gelassen zum unterschreiben, da hab ich falsch unterschrieben und auch ohne Datum - ziemlich dumm! Den hab ich ihn auf jeden fall zurück geschickt damit er unterschreibt und mir dann ein Exemplar zusendet. Das hat er dann nicht mehr gemacht, da bekam ich den Anruf dass er das Mietverhältnis nicht eingehen möchte. Ich hab jetzt halt hier nur die von mir gemachte Kopie hier liegen. Ich denke das mit dem Anwalt werd ich wohl echt machen müssen. Vielen dank erstmal für ihre Einschätzung und Unterstützung!

Ihr seid ja nicht ohne Einverständnis des Eigentümers eingezogen - also habt ihr auch einen Mietvertrag, wenn auch nur einen mündlichen. Mangels anderweitiger Vereinbarungen gelten die Vorschriften des BGB, insbesondere §§ 535 ff.

Für die Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermitere ein berechtigtes Interesse haben - genaueres siehe § 573 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html Die folgenden §§ sollte man auch einmal gelesen haben, es gibt da noch ein paar Ausnahmen und Besonderheiten, die möglicherweise zutreffen.

Rechtsverbindliche Mietverhältnisse kommen auch ohne schriftliche Vereinbarung zustande. Solche Vereinbarungen unterliegen - wie die meisten vertraglichen Vereinbarungen sonst - keinem Schriftformzwang. Das heißt, das Mietrechtsverhältnis kommt auch konkludent zustande (dem Anschein nach bzw. was offensichtlich gemeint war zwischen den Partnern). Wenn "wir" also eine Wohnung übergeben bekamen (Schlüsselübergabe für einen auch vom Vermieter gewollten Bezug der Wohnung durch den Mieter war hier* vollziehender Akt*), so ist das Mietrechtsverhältnis nach den zunächst mündlich abgestimmten Konditionen bereits zustande gekommen. Rechtsverbindlich!

Mietverträge über Wohnraum müssen immer schriftlich vorhanden sein. Ein mündlicher Mietvertrag zählt nicht. Sie haben deshalb keinen Mietvertrag und können sich auch nicht auf ihn berufen.

Da sie jedoch vom Vermieter nachweislich den Besitz an der Wohnung übertragen bekommen haben, ist der Vermieter also damit einverstanden, dass sie die Wohnung besitzen (Besitz und Eigentum sind verschiedene Dinge). Aufgrund des Besitzes der Wohnung können sie diese uneingeschränkt nutzen. Sie zahlen dann keine Miete an den Vermieter, sondern ein Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt zahlen sie in Höhe der vereinbarten Miete.

Da sie keinen Mietvertrag haben, gibt es auch keine Kündigungsklauseln und ähnliche Dinge. Auch brauchen sie keine Betriebskosten zu zahlen, da dies nicht vereinbart worden ist.

Der Vermieter kann sie nur raus bekommen, indem er sie raus klagt. Hat der Vermieter jedoch nachweislich 2 Nutzungsentgelt Zahlungen von Ihnen angenommen, wird er es mit einer Klage schwer haben.

Machen sie dem Vermieter diese Situation klar. Vielleicht kommt es dann doch noch zu einem Mietvertrag. Wenn nicht, sollten sie sich langfristig eine neue Wohnung suchen, denn wenn der Vermieter dran bleibt, schafft er es, sie raus zu bekommen.

Davon ausgehend, dass ihr trotz nicht unterschriebenem Mietvertrag auch Miete gezahlt habt, ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Somit kann euch der VM theoretisch kündigen, aber dazu braucht er einen guten Grund und muss die drei Monate Kündigungsfrist einhalten. Die "Begründung" er habe es sich nun anders überlegt, reicht da nun bei weitem nicht aus!!!

johnnymcmuff  29.01.2013, 22:02

Davon ausgehend, dass ihr trotz nicht unterschriebenem Mietvertrag auch Miete gezahlt habt, ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.

Wenn der Vormieter nicht gekündigt hat, dann besteht dessen Vertrag noch. Der hätte dann immer noch Vorang.

Der Vermieter kann auf Schadenersatz und vielleicht wegen unerlaubter Doppelvermietung verklagt werden.

Gerhart  28.01.2013, 22:19

Nicht nur theoretisch sondern auch praktisch ist eine Kündigung möglich, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

bwhoch2  29.01.2013, 00:40
@Gerhart

Sowas wie plötzlicher Eigenbedarf? Nachweislich falsche Angaben in der Selbstauskunft? Er muss schon gut begründen und beweisen.