Darf mein EX-Vermieter Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten aufgrund Mängel in der Wohnung
Hallo Leute,
ich bin im Oktober 2013 aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen und habe bis zum heutigen Tag noch keine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Ich habe die Wohnung selten genutzt, größtenteils waren Heizung und Wasser aus. Also rechne ich mit einen Nebenkostenguthaben, da ich auch in den Jahren davor eigentlich immer etwas wieder bekommen habe und die Wohnung normal genutzt habe. Beim Auszug aus der Wohnung würden Mängel auf dem PVC Boden festgestellt (Brandlöscher), ich sollte den kompletten Boden ersetzen, allerdings hat er deshalb nie wieder was von sich hören lassen. (Kaution wurde damals nicht gefordert) und ein Übergabeprotokoll wurde auch nicht erstellt. Somit stellt sich meine Frage, kann der Vermieter die Mängel mit dem Guthaben einfach verrechnen ohne mir jemals erst eine Nebenkostenabrechnung ausgehändigt zu haben?Ich weiß das er 12 Monate Zeit hat die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. (Ende Oktober 2013 - Ende September 2014) und vermute er hat stillschweigend das Geld einfach einbehalten.
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
5 Antworten
Ich weiß das er 12 Monate Zeit hat die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. ( Ende Oktober 2013 - Ende September 2014)
Ist das tatsächlich der Abrechnungszeitraum hast Du seit dem 1.11.14 Anspruch auf die Abrechnung. Im Gegensatz zum Vermieter hast Du immer noch Anspruch auf eine Erstattung von Guthaben.
Ist der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr hast Du frühestens am 1.1.15 Anspruch auf die Abrechnung.
Schäden, auch verdeckte, kann der Vermieter längstens 6 Monate nach Mietende/Wohnungsübergabe geltend machen. Der Zug ist also für den Vermieter abgefahren.
Darf mein EX-Vermieter Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten aufgrund Mängel in der Wohnung
Nein, zum Einen sind das zwei verschiedene Sachen.
Zum Anderen hat der Vermieter bis zu 6 Monaten die Gelegenheit Forderungen zu stellen, danach hat er keinen anspruch mehr auf Mängelbeseitigung bzw. darf er dann ndafür nichts mehr von der Kaution abziehen.
vermute er hat stillschweigend das Geld einfach einbehalten.
Brief per Einwurfeinschreiben und unter fristsetzung das Geld fordern.
was kann ich da schreiben? bin da nicht so begabt :)
kann der Vermieter die Mängel mit dem Guthaben einfach verrechnen
Ja, wenn diese Aufrechnung mietvertraglich bestimmt ist.
Andernfalls gilt:
Eine Forderung aus Brandschaden wäre 6 Monate nach deinem Auzug verfristet nicht mehr geltend zu machen :-)
Eine BK-Abrechnung ist 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode, nicht Mietzeit, geschuldet, § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB und nach fruchtloser Fristsetzung auch einklagbar.
G imager761
Eine Forderung bezüglich Mängel ist 6 Monate nach Mietende verjährt, d.h. Kosten der Mängelbeseitigung hätten bis dahin geltend gemacht werden müssen. Eine Verrechnung mit einem möglichen Betriebskostenguthaben ist inzwischen aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich. Spätestens nach Ablauf der Abrechnungsfrist würde ich die Abrechnung schriftlich anfordern.
Der Vermieter muss die Forderung wegen eventueller Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Mietende stellen. Wenn er das nicht getan hat, sind sie jetzt verjährt. Allerdings kann er das mit deinen Kautionsforderungen verrechnen, wenn es welche gäbe. Wie es mit der Betriebskostennachzahlung aussieht, weiß ich nicht. Aber du hast auf jeden Fall Anspruch auf eine Abrechnung.