Knn der Vermieter meine Kaution aufgrund angeblicher mängel einbehalten obwohl das Übergabeprotokoll ok war?

4 Antworten

Der Vermieter hat das Recht, die gesamte Kaution bis zu 6 Monaten einzubehalten, falls versteckte Mängel auftreten, die dem Mieter zuzuordnen sind. Dabei handelt es sich um Mängel, die dem Vermieter bei der Wohnungsabnahme nicht sofort ins Auge springen und daher im Übergabeprotokoll nicht vermerkt werden können.  Meldet der Vermieter innerhalb dieser 6 Monate keine Mängel an, ist die Kaution auszuzahlen.

Aber: Der Vermieter darf einen Teil der Kaution auch weiterhin bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung zurückhalten, falls da eine Nachzahlung zu erwarten ist. Das wäre für das Jahr 2017 - sofern der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr beträgt - der 31.12.2018

Wenn Übergabeprotokoll ohne Mängel bestätigt, gilt das !!!!

Im Nachhinein wird er damit keinen Erfolg verbuchen können.

Anm.: Ich bin selbst Vermieter

Er kann die Kaution nur zurückhalten wegen noch ausstehender Betriebskostenabrechnung, und das auch nicht VOLL


Schneefall222  27.03.2017, 21:59

Ja das stimmt. Ich habe mal gelesen, dass die Kaution nach 6 Monaten nur noch um das 3 bis 5fache zurückgehalten werden. Um eine Nachzahlung der Nebenkosten decken zu können.

wenn Mängel; können es nur Versteckte sein, nämlich die, die man erst sehen kann wenn die Wohnung kompl. leer geräumt ist.

Wohnung leer - Übergabeprotokoll unterschrieben - Abnahme - ein MEHR gibt es nicht - Kaution ist vollständig auszuzahlen

Wenn im Übergabeprotokoll keine Mängel stehen und es von den Beteiligten unterschrieben worden ist, ist es nicht möglich.