Kaution ohne Übergabeprotokoll?
Ein Mieter ist in eine alte Wohnung gezogen. Es gab kein Übergabeprotokoll doch hat der Mieter in Beisein einer verwandten Person den Vermieter auf die Mängel (Macken/Kratzer im Boden) aufmerksam gemacht. Dieser bestätigte daraufhin die Mängel und nahm sie zur Kenntnis, weigerte sich aber ein Übergabeprotokoll zu machen. Daher entschloss sich der Mieter selber Bilder von den Mängeln zu machen. Nach dem Auszug weigert sich der Vermieter die Kaution wegen dieser Mängel zurückzuzahlen. Mit Hinweis auf die Bilder meinte er diese wurden nachträglich gemacht und das Datum auf der Kamera geändert. Er hat ebenfalls Bilder der Mängel gemacht. Er widerruft sich auch auf sehr allgemeine alte Bilder der Wohnung bei denen aufgrund schlechter Auflösung und Weitwinkel keinerlei Mängel zu sehen sind. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Gehe ich richtig davon aus dass der Vermieter nicht beweisen kann, dass die Schäden vom Mieter oder dessen Hund sind, aufgrund des fehlenden Übergabeprotokolls und der entgegengesetzten Bildern?
3 Antworten
das ist wohl blöd gelaufen. Der richtige Ablauf bei Einzug wäre gewesen:
- Fotos der Mängel erstellen
- Eine Mängelliste erstellen
- beides dem Vermieter melden, am Besten mit einer Bestätigung des Erhalts.
da allerdings kein Übergabeprotokoll vom Einzug besteht, kann der Mieter sich darauf berufen "das war schon vorhanden" - der Vermieter soll erstmal den Gegenbeweis bringen.
Zur Sicherheit solltest Du aber den Mieterverein einschalten und Dich dort beraten lassen.
Da der Mieter bereits ausgezogen ist, ist das Problem nur mit Zeugen zu lösen. Im Falle eines Rechtsstreits benötigen beide Parteien Zeugen, die bestätigen, dass die Schäden vorher nicht, oder im Falle von Mieterzeugen, vorher schon vorhanden waren.
Leider hat der Mieter versäumt zu Mietanfang die Mängel plus Fotos dem Vermieter zu senden. Das kann man auch ohne Übergabeprotokoll machen. Das wäre Rechtssicherheit gewesen, dass die Mängel bereits bei Einzug bestanden.
Mag der Vermieter keine Mängel zu Protokoll nehmen, macht man selbst eines und läßt es möglichst von unabhängigen Zeugen zeitnah unterschreiben.
Beispiel: Bilder im Beisein des Vermieters machen und schon eine Stunde nach dieser Übergabe ohne Protokoll oder einen Tag später von jemand anders die Mängel und die Bilder ebenfalls besichtigen lassen und in einem eigenen Protokoll festhalten und vom Zeugen unterschreiben lassen.
In Deiner Situation hat es der Vermieter aber tatsächlich schwer, zu beweisen, dass die Mängel von Euch stammen.
Was nichts daran ändert, wie man vorgehen sollte, wenn der Vermieter keine Mängel zu Protokoll nehmen soll.
Dass der Mieter bereits ausgezogen ist, war nicht zu überlesen. Die Frage ist nun, wer am Ende Recht bekommt und ich glaube, dass der Vermieter Probleme haben wird, falls es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt, z. B. wegen Klage auf Rückzahlung der Kaution.
Laut Fragestellung ist der Mieter bereits ausgezogen.