Wohnungsübergabeprotokoll? Darf Vermieter das verschwinden lassen?

7 Antworten

Tja da hast du einen Bastardo als Vermieter.

Ganz simpel du kannst zwar nicht beweisen in welchem Zustand die Wohnung bei Übergabe war.

er aber auch nicht. Und sein Wort allein genügt nicht. Außerdem sind Renovierungen ohne Ankündigung nicht zulässig.

Ich würde ihm also dringend raten die Forderungen fallen zu lassen da rechtlich diese nicht tragbar seien sonst würdest du sofort ein Anwalt einschalten und ein Prozess in Gang bringen welches für den Vermieter teurer wird.

Steffiphilipp 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 18:51

Danke,genau das werde ich tun!

Du forderst seit Mietbeginn deine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls? Der Vermieter hat von Anfang an diese Manipulation geplant um dir die Kaution abzuschwindeln.

Beschreibe bitte den Zustand der Wohnung zum Mietbeginn und fertige ein Gedächtnisprotokoll an. Lasse darauf durch drei glaubwürdige Zeugen unterschreiben. Sende eine Kopie an den Vermieter per Einwurfeinschreiben.

Aus welchem Grund hat der Vermieter die gesamte Wohnung während deiner Mietzeit renovieren lassen und warum hast du das zugelassen?

Wurde im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart, die eine derartige Maßnahme ermöglichte?

Wenn du die Mietzeit durch Kündigung beendet haben solltest - Gab es ein Rückgabeprotokoll?

Ich vermute, es geht um das Rückgabeprotokoll der Wohnung von dir an den Vermieter. Dazu Frage: Wann erfolgte die Rückgabe samt Schlüsseln? Wenn das länger als 6 Monate her ist, sind sämtlich Forderungen verjährt. Du solltest sie aus diesem Grund zurückweisen. Auch die Aufrechnung mit der Kaution ist dann unzulässig. Die Verjährung wäre nur gehemmt, wenn die Forderung binnen der Frist gerichtsanhängig geworden wäre.

Frage beim Mieterschutzbund nach und zahle erst mal nicht.

Hattest Du vlt. Zeugen bei der Wohnungsübergabe?

Steffiphilipp 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 18:43

Leider nicht,habe niemanden mehr, aber die Maler bezeugen Renovierung. Hab Gespräch gefordert und Termin bekomme und konnte mir 1 Zeugen zu dem Gespräch besorgen. Wenn keine Klärung schalte ich Anwalt ein

Steffiphilipp 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 18:48

Leider nicht, nur die Maler hinterher und deshalb denke ich anwalt

Du müsstest doch eine Kopie des Übergabeprotokolls haben mit der Unterschrift des Vermieters. Das kannst Du vorlegen als Beweis.

Steffiphilipp 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 18:38

Die fordere ich seid einem halben Jahr stetig an,nix

Neugierig1971  26.09.2020, 18:41
@Steffiphilipp

Beim Einzug muss es zwei Ausfertigungen gegeben haben. Eine hast Du bekommen. Sonst macht das ja gar keinen Sinn. Bei sowas hat man immer eine eigene Kopie. Wenn der Vermieter weiß, daß Du keine Kopie hast, kann er ja sonstwas behaupten. Dann geht nämlich plötzlich seine Kopie verloren. Achte in Zukunft immer darauf, daß Du bei sowas immer eine Ausfertigung für Dich bekommst.

Steffiphilipp 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 18:46
@Neugierig1971

Ja,passiert mir nie wieder, nur für jetzt hilft wahrscheinlich nur ein anwalt