fehlendes Übergabeprotokoll bei einzug
Hallo Leute,
ich bin vor 1,5 Jahren in eine Wohnung gezogen, wo der Vermieter kein Übergabeprotokoll gemacht hat. Ich hatte da aber in keinster Weise daran gedacht. So nun bin ich ausgezogen, weil hier gravierende Mängel vorlagen. Nun macht der Vermieter aber alle Schäden an mich geltend, welche bereits vorher schon waren. Wie gesagt, leider kein Übergabeprotokoll. Es gibt wirklich Schäden wo ich auch sage, das waren unsere Schäden, aber der Vermieter will wahrscheinlich die ganze Wohnung auf meine Kosten herrichten lassen. Wer weiß Rat?? Wie verhält sich das GAnze, wenn bei Einzug kein Protokoll geführt wurde?? Lg
7 Antworten
Meines Wissens nach, ist immer derjenige in der Beweislast der eine Forderung stellt. In deinem Fall der Vermieter. Kann er nicht beweisen, das bestimmte Mängel durch euch verursacht wurden, dann kann er die Kosten auch nicht geltend machen. Genaueres dazu auch hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reparaturen.htm
Wenn es kein Protokoll gibt wird es leider sehr schwer für dich zu beweisen das die Schäden nicht von dir sind!! Denk das wird nicht einfach sein da raus zu kommen!!!
Vermutlich hast Du vor Einzug die Wohnung auch nicht fotografiert. Vielleicht kannst Du ja noch glaubhafte Zeugen finden, die diese Wohnung vor Einzug oder während des Umzuges gesehen haben.
ganz dumme Geschichte!
Ist die Wohnung über einen Makler vermittelt worden? Waren Freunde beim Einzug dabei oder sonst irgenwelche Zeugen?
wenn niemand für dich aussagen kann, sieht es nicht gut aus.
Ich würde die Mängel auflisten, die von dir sind - und die anderen nicht anerkennen.
Streit vor Gericht scheint da vorporogrammiert.
Dann wird davon ausgegangen, dass alles in Ordnung war. Keiner ist so blöd, und lässt Mängel nicht dokumentieren.