Kaution einbehalten wegen unverschuldeter Mängel?
Mein Vermieter will einen Teil der Kaution einbehalten, weil ich Risse in den Wänden nicht ausgebessert habe. Diese Risse bildeten sich während des Winters in den Regipswänden (wahrscheinlich aufgrund Zusammenziehen der Wand) Dieses wurde dem Hausmeister und dem Vermieter gemeldet, aber leider nur mündlich und nicht schriftlich. Nun meinte er, dass er mir 100 Euro der Kaution einbehalten will, da ich diesen Riss nicht ausgebessert habe. Muss ich unverschuldete Mängel beheben? Im Mietvertrag wird bei Schönheitsreparaturen aber nicht das Ausbessern von Rissen in der Wand thematisiert, sondern lediglich das Anstreichen der Wände.
5 Antworten
- Mit einer Schönheitsrenovierung hat das nichts zu tun. Diese meint die Beseitigung der Verschmutzung und Verfärbung der Wand. Bei dir geht es ja um etwas anderes.
- Du hast dur für Schäden zu haften, die du selber verursacht hast. Dazu gehören z.B. Bohrlöcher, die man wieder verspachteln muss. Solche temperaturbedingte Risse können von allein auftreten. Das hättest du ja gar nicht verhindern können.
- Der Vermieter versucht hier, dir Kosten aufzubrummen, die seine eigene Angelegenheit sind. Instandsetzung ist gemäß §538 BGB nicht deine Sache.
.... dann binde einfach ein deine private Haftpflicht bzw. deinen Berater/Makler. Der kennt den Vertrag und die Damen und Herren mit dem Geld.
Beachte: Die Ansprüche des Vermieters verjähren 6 Monate nach Schlüsselrückgabe.
Schau hier rein, das dürfte Deine Frage beantworten und Du kannst dann entsprechend handeln oder nicht:
https://www.stern.de/tv/mietrecht-was-muss-der-mieter-renovieren---und-was-nicht--3092914.html
In Zukunft Mängel immer per Einwurfeinschreiben melden, Telefon etc. kann man zusätzlich machen.
wenn man Wände streicht, kann man den Riss gleich mit versorgen. nehme an da ist keine Tapete drüber, in dem Falle wäre die Tapete auch eingerissen
Risse im Untergrund sind nicht vom Mieter verschuldet. Sie sind Resultat von Baufehlern. Die entsprechende Instandsetzung obliegt allein dem Vermieter. Mache das dem Vermieter per Einwurfeinschreiben deutlich klar. Sollte er trotzdem abziehen, wäre das nach § 812 ungerechtfertigte Bereicherung die herauszugeben ist. Kündige deshalb gleich mit an, dass du den Rechtsweg beschreiten wirst, für den Fall das er sein widerrechtliches Vorhaben realisiert.
Für mich ergibt sich die Frage, ob du überhaupt verpflichtet warst, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Stell doch bitte Klauseln zu SR hier ein, um das prüfen zu können.
Falls du nicht verpflichtet warst und trotzdem renoviert hast, dürftest du Ersatz für Material- und Zeitaufwand fordern (du hättest in gutem Glauben gehandelt).