Kaution und Heizöl Rückzahlung?
Wir haben Anfang 2012 ein Haus gemietet.Alle Nebenkosten wurden durch uns direkt bezahlt (mietvertraglich geregelt, Wasser, Abwasser, Heizöl, Müll ec.).Ende 2014 Auszug. Übergabeprotokoll von beiden Seiten Unterzeichnet, keine Mängel (Zusatzprotokoll von Zeugen unterschrieben, dass noch 1500 L Heizöl im Tank sind, wollten Vermieter nat. Nicht unterschreiben).
Während der 6 monatigen Verjährungsfrist keine Mängelanzeige.
10 Monate nach Auszug erhielten wir Nebenkostenabrechnung, welches ein geringes Guthaben darstellt.
Daraufhin haben wir Kaution und nicht durch uns verbrauchte Heizöl zurückverlangen (Öl natürlich in Form von Heizölpreis).
Mündlich kam dann nach 10 Monaten Aussage, sie mussten Gärtner kommen lassen um Hecke schneiden zu lassen und Parkett abziehen.
Wir befürchten das Vermieter nach Paragraph 215 aufrechnen mit Kaution bzw Öl aufrechnen will. Ist das jetzt noch möglich, zulässig ?
Öl wurde durch Vermieter nach Auszug verbraucht. Haus stand 10 Monate leer.
7 Antworten
10 Monate nach Auszug erhielten wir Nebenkostenabrechnung, welches ein geringes Guthaben darstellt. Daraufhin haben wir Kaution und nicht durch uns verbrauchte Heizöl zurückverlangen (Öl natürlich in Form von Heizölpreis).
Der Vermieter muss nach dem erstellen der Nebenkostenabrechnung die Kation umgehend auszahlen.
Mündlich kam dann nach 10 Monaten Aussage, sie mussten Gärtner kommen lassen um Hecke schneiden zu lassen und Parkett abziehen.
Der Vermieter hat bis 6 Monate zeit Mängel dem Mieter anzuzeigen und unter Fristsetzung muss er die Beseitigung der Mängel auffordern. Macht er das nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Öl wurde durch Vermieter nach Auszug verbraucht. Haus stand 10 Monate leer.
Nehmt Euch einen Anwalt, der Eure Forderungen durchsetzt.
MfG
johnnymcmuff
Übergabeprotokoll von beiden Seiten Unterzeichnet, keine Mängel
damit kann der VM keine Ansprüche mehr geltend machen. Logisch, dass die Hecke auch bei Leerstand wächst, ist nicht euer Problem; ebenso das Abziehen von Parkett. Das Heizöl war euer Eigentum, ihr hättes es Abpumpen und weiter verkaufen können; oder im neuen Domizil einfüllen lassen können. Da ihr aber nix unternommen habt, so habt ihr euer Eigentum aufgegeben. Ob da noch Ansprüche gegen den VM möglich sind? Mehr wie fraglich!
Wie kann man bei dem Wetter 1500 ltr Öl verballern? Meine Heizung steht seit April
Heizöl haben wir auch nicht verballert da Heizung ebenfalls aus war.Der Auszug War zu diesen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Mein Eigentum (sprich Heizöl ) wurde von Vermieterin nach Auszug verbraucht, da während Vermietungsphase keine Möglichkeit der Einigung mit Ihr bestand.
Wohnung wurde vom Vermieter in 2014 mit Übergabeprotokoll abgenommen und übernommen , damit trägt er alle Kosten die anfallen. Ihr habt mit der Wohnung nix mehr am Hut. Da ihr schon die grossen Posten der Kosten hattet, kann da nur Versicherungen und Steuern kommen. Der Nebenkostenanteil wird verschwindend gering gewesen sein. Parkett geht euch nix an, Ihr habt für die Wohnung Miete gezahlt, damit ist auch eine normale Abnutzung abgegolten. Auch die Hecke wächst normal weiter; Problem des Vermieters. Anspruch auf volle Kaution besteht. Inwiefern sind die Nebenkosten begründet?
Ihr solltet die Abrechnung fachanwaltlich prüfen lassen. Und das möglichst bald. hab ich mal bei @anitari geklaut xD
Nebenkosten wollen die auch keine mehr. Wir bekommen zurück. Die Vermieterin will vermutlich nach 10 Monaten nach Paragraph 215 aufrechnen, da angeblich während der 6 monatigen Verjährungsfrist Gartenkosten und Parkettreparaturkosten angefallenen sein sollen, welche natürlich bis heute nicht angezeigt wurden.
Nein. Die Frist in der verdeckte Mängel noch moniert werden können ist längst um. auch wieder bei @anitari geklaut
Es bestehen keinerlei Ansprüche seitens des Vermieters; es wird euch nix anderes übrig bleiben einen Anwalt zu beauftragen.
Kautin bekommst Du 6 Monate nach Deinem Auszug zurück --- wenn Du die Wohnung ohne Schäden verlassen hast. Rückzahlung Heizöl gibts nicht- Du hast es ja schließlich verbraucht.
Eben nicht durch uns verbraucht, sondern vom Vermieter.
... und warum kassiert der Vermieter auch noch, wenn denn alle Kosten und Lasten bereits wie vereinbart direkt bezahlt wurden? ... wurde er denn auch schon aufgefordert abzurechnen ggf. mittels gerichtlicher Hilfe (Mahnbescheid)?
NK wurden nach unserer Aufforderung abgerechnet. Es ergibt sich ein kleines Guthaben. Ging heute bei uns ein.
Wir würden tel. kontaktiert, dass sie Kaution zahlen würden, wenn wir auf Heizölrückzahlung verzichten. Wenn nicht, sie hätten ja Kosten nach unseren Auszug (Garten, Parkett)gehabt. Ein Wink mit dem Zaunpfahl (aufrechnen nach 215), obwohl es ein Protokoll gibt und keine Beanstandungen in der Frist und jetzt noch ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zu unserer Gunsten.
... aber der Vermieter kann doch gar nicht abrechnen und auch nicht erstatten, wenn alles direkt bezahlt wird, so jedenfalls die Frage.
Wir haben Wasser, Abwasser aufgrund von 3 monatl. Fälligkeit überzahlt, daher Abrechnung Nebenkosten mit Erstattung eines geringen Restguthabens. Alles andere ging ordentlich auf. Abgerechnet musste auch deshalb werden, weil ja sämtliche Nebenkostenbescheide (welche an uns nur durchgereicht wurden) auf Vermieters Namen liefen.
... jetzt verstehe ich, es wurde gar nicht direkt an die Vertragspartner bezahlt. Das muß aber bitte zukünftig zwingend auch so in die Frage!!!!
So lange der Zustand noch "schwebend" ist tritt keine Verjährung ein. Ihr streitet ja noch über die Höhe der Rückzahlung. Wurde denn beim Auszug ein Mängelprotokoll erstellt und gegen gezeichnet?
Wie schon geschrieben keine Mängel im Übergabeprotokoll. Von beiden Seiten Unterzeichnet.
Dann kann jetzt auch nicht "nachgekartet" werden. Lasst eure Forderung von einem Rechtsanwalt stellen. Das kostet eine Erstberatungsgebühr, die der RA dem Schuldner dann wiederum in Rechnung stellt.
Natürlich müsst ihr selbst in Vorleistung gehen.
Ein Hausbesitzer kann sich ja nicht einfach zahlungsunfähig erklären.
Heizöl wurde im Frühjahr 2014 nachgefüllt Restmange im Tank noch 1000 l(War in meiner Verantwortung und günstig) Zu diesem Zeitpunkt gab es auch noch keinen Gedanken wegen Auszugs (eig. Eigentumserwerb ergab sich Wochen später).Heizöl nehmen Händler auch in den wenigsten Fällen zurück, alle Händler lehnten wegen Qualitätssicherung ab. Öl können wir auch nicht gebrauchen da im eigenen Haus Gas Anschluss. Darum geht's im übrigen auch nicht ( ist schon mehrfach positiv Ausgeurteilt) , sondern um Frage ob jetzt noch nach 215 angerechnet werden kann unter geschilderten Voraussetzungen ?