Hallo, darf mein Vermieter einen Teil meiner Kaution ohne Rechnung einbehalten?
Hallo, ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. In meinem Zimmer gab es einige kleine Mängel, weswegen mein Vermieter einen Teil meiner Kaution einbehalten hat. Er hatte mir vorher per Email eingeräumt diesen Mangel selbst zu beseitigen, jedoch hatte ich dazu keine Zeit weil ich in eine andere Stadt gezogen bin. Dabei ging es konkret um eine Steckdosenleiste die beschädigt war. Mein Vermieter hat mir dafür pauschal 20 € von meiner Kaution abgezogen. Ich weiss vom Nachmieter (Übergabeprotokoll), dass er den Mangel noch nicht beseitigt hat und mir daher auch keine Rechnung darüber liefern kann. Darf er mir pauschal diesen Mangel berechnen ohne den Schaden zu beseitigen und folglich ohne Rechnung? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Vielen lieben Dank!
4 Antworten
ja, wenn es kaputt ist, musst du schadensersatz leisten, in geld, nicht wiederherstellung, der gläubiger kann einfach schnödes geld dafür fordern
du könntest jetzt einen gutachter beauftragen, der den schaden schätzt
der wird paar hundert kosten und den msust du bezahlen
sei zufrieden mit den 20€ und fertig
wenn er das reparieren lässt, bist du wenigstens 100 los
da kommt ein elektriker, der wird mit so 50-100€ die stunde abgerechnet, er nimmt anfahrt und die 5€ für die dose
Glaube das er es darf
wenn sie vorher heile war
Nicht alles kann oder muss mit einer Rechnung belegt werden. Speziell bei so Kleinkram. Wenn der Vermieter die Steckendosenleiste z.B. aus seinem eigenen Bestand nimmt, kann er dir keine Rechnung vorlegen.
Er hat dir aus rechtlicher Sicht ordnungsgemäß eine Frist zur Ausbesserung gesetzt, dieser bist du nicht nachgekommen. Ebenfalls scheinst du diesen Defekt ja auch gar nicht zu bestreiten. Von daher zahl die 20€ und fertig ist.
Was dein ehemaliger Vermieter nun mit dem neuen Mieter vereinbart, hat dich nicht mehr zu interessieren.
Wenn du dem Vermieter eine angemessene Frist zum Nachweis der Schadenhöhe gesetzt hast und er innerhalb dieser Frist keine Reaktion zeigt, bzw. einen Nachweis über die Schadenhöhe erbracht hat, ist er verpflichtet, die restliche Kaution auszuzahlen. Er muss es aber nicht reparieren lassen, er muss nur nachweisen, wie hoch die Reparaturkosten wären.
Wie soll der Vermieter Reparaturkosten nachweisen, wenn er als Nichtfachmann eine Steckdosenleiste austauscht ?