Vermieter stellt Forderungen nach Wohnungsübergabe
Mein ehemaliger Vermieter stellt mir nach Wohnungsübergabe Forderungen. Die erkannten Mängel (wird vom Vermieter bestättigt) sind erst nach Wohnungsübergabe aufgefallen. So möchte der Ex-Vermieter für Sachen Geld fordern, welche Ihm bei Wohnungsübergabe nicht aufgefallen sind, und die daher nicht im Übergabeprotokoll stehen. Auch hat mir der Vermieter auch keinen Termin gesetzt die erkannten Mängel bis zu einem bestimmten Termin zu beheben. Ist das rechtens? wER KANN MIR HELFEN:dANKE:
5 Antworten
Wende Dich damit am besten an einen Anwalt.Die Wohnung wurde übergeben und fertig - wenn er aber jetzt mit solchen Forderungen kommt, dann kannst du damit rechnen, dass auch er seinen Anwalt beauftragen wird.
Dass ihm die Mängel nicht bei der Übergabe aufgefallen sind, ist ja nicht deine Schuld. Er hätte das Protokoll nicht sofort unterschreiben müssen, wenn er lieber noch mal in Ruhe hätte schauen wollen.
Falls er seine Forderungen forciert, kommst du ohne fachanwaltliche Hilfe wohl nicht aus.
Bis dahin widerspreche der Forderung schriftlich und als Einschreiben und verweise auf das von ihm unterschriebene Protokoll.
Das Übergabeprotokoll ist zunächst ausschlaggebend. Wenn hier Mängel nicht aufgeführt sind hat der Vermieter schlechte Karten. Es sei denn das Protokoll hat solch einen Absatz mit verdecken Mängel. Er kann nicht einfach Geld fordern, sondern muss dir zunächst eine Nachbesserungsfrist geben und setzen. Du must dich wehren.
Denke auch, dass das Übergabeprotokoll ausschlaggebend ist. Hier ist ein hilfreicher Artikel zu genau diesem Thema: http://www.ibo-umzuege-berlin.de/blog/38-wohnungsuebergabe-richtig-vorbereiten-tipps.html
Es kann natürlich auch gut sein, dass es hierbei noch Toleranzen gibt, falls ein Mangel übersehen wurde. Am besten mal den Mieterverband fragen, die haben meistens guten Rat.
Schönen Sonntag euch.
Die kann Er nicht Fordern.