Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?
Hallo Leute,
ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:
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Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.
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Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)
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Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).
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Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.
Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.
Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.
Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten?
Irrelevant
Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Dann haftest du nur noch für versteckte Mängel. Ob das versteckt war, kann ich von dieser Seite des PC's allerdings nicht beurteilen.
Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen,
Lass ihn mal meinen. Mit dem Nachmieter hast du keinen Vertrag, also kann der Nachmieter dir in dieser Hinsicht vollkommen egal sein.
Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen?
Lass dich vom Mieterverein in deinem Wohnort oder von einem Anwalt beraten, wenn der Vermieter deshalb an die Kaution will.
Richtig. Beide Seiten sind berechtigt, einen Vertreter zu schicken.
Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?
Nur noch für verdeckte Mängel.
Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.
Meint er falsch.
Nachmieter ist nicht Dein Vertragspartner und für offensichtliche Mängel muss man nicht zahlen wenn es ein vom Vermieter unterschriebenes Protokoll gibt.
MfG
Johnny
So etwas wie einen Sprung im Waschbecken und eine angeblich vollkommen ruinierte Küchenzeile würde ich dabei nicht als verdeckten Mangel sehen, wie siehst du das?
Wenn es nicht ein klitzekleiner Haarriss ist, dann ist das wohl kein verdeckter Mangel.
Welch starken Einfluß ein Protokoll hat steht hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
Gibt es Stress, dann Mieterbund oder Anwalt einschalten.
MfG
Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.
Er mag zwar deie Kaution haben aber wie Du in dem Link lesen kannst, ist ein vom Vermieter unterschriebenes Protkoll bares Geld wert denn der Vermieterträgt danach das Risiko von unentdeckten Schäden.
Vielen Dank dir!
Er hat es ja nicht selbst unterschrieben, aber im Auftrag. Ich denke mal, das macht keinen Unterschied.
Danke, das hab ich mir so auch gedacht (und erhofft).
So etwas wie einen Sprung im Waschbecken und eine angeblich vollkommen ruinierte Küchenzeile würde ich dabei nicht als verdeckten Mangel sehen, wie siehst du das?
Sprung im Waschbecken: Niemals ein verdeckter Mangel.
Küche mit Wasser vollgesogen: Verdeckter Mangel, aber sicher keine Verursachung durch den Mieter, sofern nicht eine Überschwemmung der Küche dazu geführt hat. Im Übrigen könnte eine solche Überschwemmung auch nach der Abnahme stattgefunden haben.
Das Übergabeprotokoll wirkt sich so aus, dass ihr nicht für offensichtliche Mängel haftbar gemacht werden könnt und dass der Vermieter bei verdeckten Mängeln beweisen muss, dass sie schon vor Übergabe der Wohnung entstanden sind.
Rechtlich wird bei fehlendem Einzugsprotokoll eher davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt alles in Ordnung war. Hier liegt das Risiko mehr beim Mieter. Du solltest Dich selbstverständlich wappnen und zwar u. a. dadurch, dass Dir nochmal eine Besichtigung der Küche ermöglicht wird, die Du wenn möglich zusammen mit einem Küchenschreiner oder ähnlichem Handwerker machen solltest, der vielleicht auch sehen kann, warum die Küche sich so vollgesogen hat.
Wenn die Mängel nicht in dem Mängelprotokoll aufgeführt sind, dann musst du für gar nichts haften! Da hat der Vermieter jetzt selbst ein Problem! Beim nächsten ruf dort gar nicht nochmal später an! Die wollen doch was von dir! Also, liegt die Beweislast bei denen, dass die Mängel schon bei Auszug bestanden. Aber scheinbar waren sie das nicht, da sie ja nicht in Übergabeprotokoll vermerkt sind!
Schönen Tag noch! :-))
Danke dir. Hab da nur angerufen um in Erfahrung zu bringen, wann ich mit der Kaution rechnen kann.
Danke dir!
Ich gehe mal davon aus, dass das Protokoll die gleiche Wirksamkeit besitzt, wenn es im Auftrag von eienr Vertreterin des Vermieters unterschrieben wurde?