Mängel erst nach Einzug des Nachmieters entdeckt, muss ich zahlen?
Hallo ich bin letzte Woche aus meiner Wohnung ausgezogen und habe sie direkt an einen Nachmieter Übergeben.
Die Abnahme fand in Anwesenheit aller drei Parteien statt (also ich, Vermieter und Nachmieter) und das Übergabeprotokoll wurde als 'Mängelfrei' von allen Unterzeichnet.
Nachdem der Nachmieter jetzt eingezogen ist bemängelt er auf einmal Kaputte Fließen. Ich bin mir aber 110% sicher dass da keine kaputt war und habe daher die Vermutung, dass es sich um beim Einzug entstandene Schäden handelt, die er mir jetzt in die Schuhe schieben will.
Wie ist hier die Rechtslage? das Übergabeprotokoll ist ja bereits unterschrieben, muss ich trotzdem um meine Kaution Bangen?
16 Antworten
Das ist dann das Problem des Vermieters. Wenn er nicht richtig geschaut hat, ist er selber schuld.
Das Übergabeprotokoll wurde unterschrieben und somit bist du komplett raus aus der Sache. Es muss also zwischen dem neuen Mieter und dem Vermieter geklärt werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, dir deine Kaution wieder zurückzugeben. Falls er das nicht tut, kannst du klagen und wirst gewinnen.
Naja, als ich als Erstmieter in eine Wohnung kam, durfte ich auch trotz Protokoll noch Mängel äußern, da diese erst während des Alltags aufgefallen sind und vorher nicht erkennbar waren.
Da Fliesenschäden hätten aber Auffallen sollen/können, müsstest du raus sein (ist ja kein versteckter Mangel).
Bangen darfst du aber trotzdem, da sowas vermutlich trotzdem versucht werden wird.
Am besten wohl erstmal auf das "mängelfrei" hinweisen.
Wenn dann trotzdem was kommt ist ein Rechtsanwalt wohl am Besten für solche Fragen.
Grüße und viel Glück
Das wäre etwas offensichtliches. Steht nichts im Protokoll bist du raus.
Die Wohnung wurde nachweislich mängelfrei übergeben. Allerdings gibt es auch verdeckte Mängel die bei der Abnahme nicht sofort sichtbar waren. Dazu gehören kaputte Fliesen definitiv nicht, sofern sie im sichtbaren Bereich bemängelt wurden. Ergo geht das nicht auf deine Kappe und darf auch nicht von der Kaution abgezogen werden. Handelt es sich allerdings um Fliesen, die erst sichtbar wurden, nachdem du dein Mobiliar entfernt hattest, sieht das etwas anders aus. Allerdings muss man dir auch nachweisen, dass die Schuld bei dir liegt.
Man darf so ein Übergabeprotokoll nicht überschätzen, ist es gut gemacht und ging man bei der Besichtigung sorgfältig vor, enthält es alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe erkennbar waren.
Natürlich können danach immer noch Mängel bzw. Schäden gerügt werden, wenn sie aus welchen Gründen auch immer bei der Übergabe nicht festgestellt werden konnten und wenn zweifelsfrei feststeht, dass sie durch den Vormieter verursacht wurden.
"Kaputte Fliesen" sieht man normalerweise, denn üblicherweise werden Fliesen in den sichtbaren Bereichen angebracht und wenn in den sichtbaren Bereichen Fliesen gebrochen sind, ist das auch nicht ohne weiteres hinnehmbar. Im sichtbaren Bereich hätte man das aber ohne weiteres bei der Übergabe feststellen können und müssen. Hier nachträglich was unter zu schieben ist für Vermieter und Nachmieter ziemlich aussichtslos.
Handelt es sich aber um gebrochene Fliesen im zunächst unsichtbaren Bereich, bspw. nach Ausbau/Abtransport der zum Zeitpunkt der Übergabe noch vorhandenen Einbauküche oder Waschmaschine, sieht die Sache deutlich anders aus. Wenn z. B. keine Waschmaschine mehr an die Stelle kommen soll, wo bisher eine war und der Bereich somit dauerhaft sichtbar bleibt, wirst Du für den Schaden aufkommen müssen.
Das ist nur ein Beispiel. Vielleicht schreibst Du einfach mal konkreter, wo der Schaden entdeckt wurde und warum erst nachträglich.
Da ist die Sache doch ziemlich eindeutig. Warum soll Dir was bewußt sein, was mindestens 3 Leuten bei der Übergabe nicht aufgefallen ist.
Wenn Du nichts von gesprungenen Fliesen weißt, weil Du Dir zudem noch sicher bist, dass es keine schadhaften Fliesen auf der Treppe gab, dann antworte ihr ganz einfach, dass zum Zeitpunkt Deines Auszugs alle Fliesen in Ordnung waren und verweise auf das Übergabeprotokoll.
Vielleicht will sie, bevor sie den Schaden ihrer Versicherung meldet, einfach nur sicher gehen, dass sie nicht einen Schaden meldet, für den sie gar nichts kann.
Entweder, ihre Versicherung bezahlt anstandslos die Schadensbehebung oder sie schickt einen Gutachter. Dieser könnte dann aber ohne weiteres feststellen, ob es sich um einen neuen Schaden handelt oder ob dieser schon länger besteht. Besteht er schon länger und ist tatsächlich so, dass man ihn leicht übersehen kann, ist es aber durchaus auch möglich, dass die Fliesen schon vor Eurem Einzug gebrochen waren.
Zunächst aber würde ich nur das obige mitteilen und fertig.
Es handelt sich um die Fliesen auf den Treppenstufen, da Standen keine Möbel, da lag kein Teppich etc. also definitiv offensichtlich.
die Nachmieterin hat mir heute morgen eine Mail geschrieben (Freitag ist sie eingezogen) ob mit bewusst wäre dass auf der Treppe zwei Fließen gesprungen sind...