Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Buchhaltung von Ausgaben über Freelancer-Plattform "Upwork"?

Hallo zusammen,

als Freiberufler in Deutschland kaufe ich über die Online-Platform upwork.com Dienstleistungen ein. Upwork hat seinen Firmensitz in Kalifornien. Die von mir beauftragen Freelancer, die für mich via Upwork arbeiten sind auf der ganzen Welt verstreut. Hier ein Beispiel:

Ich beauftrage einen russischen Designer eine Änderung an einem Logo vorzunehmen. Dafür erhält er 50 Dollar. Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto an Upwork. Nachdem die Arbeit abgeschlossen ist, zahlt Upwork das Geld an den Freelancer aus. In meinem Kundenkonto bei upwork befinden sich danach vier verschiedene Dokumente. Es handelt sich um ein und die selbe Dienstleistung! Jedes Dokument hat eine eigene „Rechnungsnummer“. Diese vier Dokumente habe hier mal aufgeführt.

https://bit.ly/2UYv1W9

Hier meine Fragen:

1. Da auf diesen vier Dokumenten keine 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist, habe ich bislang für diese Rechnungen auch nie Vorsteuer angemeldet. Ist das korrekt?

2. Welches dieser vier Dokumente ginge überhaupt als gültige Rechnung auf dem Deutschen Markt durch? Was sollte quasi abgeheftet und jederzeit griffbereit sein?

3. Nun bei der Buchhaltung frage ich mich, wie und ob ich diese Dienstleistungen als Ausgaben verbuchen kann. Welches Sachkonto kommt in Frage?

Ich bin selbst Freelancer. EKR03

Ich danke allen herzlich für die Unterstützung!

Freiberufler, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Wie muss eine Ausgabe in der Buchführung verbucht werden, bei der nur die Vorsteuer von mir gezahlt werden muss und der Nettobetrag von einem Dritten?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin Freiberufler und führe eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Ich habe eine spezielle Frage zu einem Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Geschäftswagen. Die Gegenpartei ist allerdings zu 100% Schuld und deren Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens. Der Schaden ist auch bereits behoben worden durch die Werkstatt. Da ich aber vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Mwst. für die entstandenen Rechnungen selbst tragen. Den Nettorechnungsbetrag überweist die Versicherung direkt an die Werkstatt.

Nun ist das Problem, dass ich ja eigentlich den gesamten Rechnungsbetrag in der Buchhaltung buchen muss, damit ich die 19% Mwst. wieder erstattet bekomme vom FA. Dies entspricht ja aber nicht die Realität, da ich so nun ja meine Ausgaben erhöhe, die ich ja eigentlich gar nicht hatte. Die Rechnungen sind auch an mich adressiert. Da ich kein Geschäftskonto haben muss als Freiberufler würde dies wahrscheinlich funktionieren, aber dies wäre ja eigentlich nicht korrekt, da ich die Ausgaben ja selbst nie getätigt habe.

Einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung mir den Nettobetrag überwiesen hätte und ich dann im Nachgang den Komplettbetrag inkl. Mwst. an die Werkstatt überwiesen hätte.

Wie soll ich dies denn in diesem Fall verbuchen, so dass ich diese Mwst. natürlich auch wieder erstattet bekomme zu 100% vom FA?

Hier mal anhand eines Beispiels:

  • Gesamtrechnung der Werkstatt mit mir als Empfänger auf der Rechnung: 1190€
  • Versicherung der Gegenpartei überweist Nettobetrag von 1000€ direkt an Werkstatt
  • Ich muss Mwst. von 190€ an Werkstatt überweisen. —> Ich muss in der Buchführung 1190€ Rechnungsbetrag als Ausgabe verbuchen, damit ich die Mwst. vom FA wieder erstattet bekomme. —> Diese 1190€ habe ich ja aber gar nicht als Ausgabe getätigt und kann es auch nicht nachweisen. —> Wenn ich nur die 190€ in der Buchführung als Ausgabe verbuche, dann bekomme ich allerdings nur 19% von diesen 190€ vom FA erstattet und bleibe auf dem Restbetrag sitzen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich dies in meiner Buchhaltung abbilden soll.

Danke und Gruß, Martin

Buchführung, Buchhaltung, eÜr, Ausgaben, Vorsteuer