Hallo,
ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe aber bin hauptberuflich angestellt.
Zu Hause in meiner privaten Wohnung habe ich ein Zimmer, in dem ein Schreibtisch mit Computer und Bürostuhl steht, aber auch andere private Dinge wie ein Klavier etc.
Steuerlich mache ich von diesem Raum bisher nichts geltend, da der Raum kein reines Arbeitszimmer ist.
Nun möchte ich mir aber einen neuen Stuhl kaufen (kostet ca. 200€ inkl. Mwst.) und habe mich gefragt, ob ich
A) die Vorsteuer abziehen darf und
B) Die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Den PC/Schreibtisch sowie auch den Stuhl brauche ich um meinem Gewerbe nachzugehen aber nutze es auch privat.
Muss ich mir hier jetzt irgendein Verhältnis "ausdenken" von privater/geschäftlicher Nutzung (ist ja eher schwer zu beziffern)? Oder kann ich den Stuhl einfach voll geltend machen?