Hallo,
Gewerbe - Istversteuerung
Ein Steuerberater sagte mir mal, dass für die Umsatzsteuer der Leistungszeitpunkt entscheidend wäre, für die EÜR aber der Zahlungszeitpunkt.
Nun habe ich Einnahmen aus dem Ausland nach $13b auch so gebucht in meiner Steuersoftware. Das führt nun allerdings dazu, dass die Betriebseinnahmen in der EÜR von den Einnahmen in der Ust. Erklärung abweichen - logisch.
Nun bittet das FA allerdings um eine Aufklärung dieser Differenz und ich frage mich, ob ich nicht doch beides nach Istversteuerung hätte buchen müssen?
Allerdings muss ich auch eine Zusammenfassende Meldung machen und dafür gilt meines Wissens nach immer Sollversteuerung, oder?