Teilzeit 75% bei Insolvenz?

Hallo, im Juli diesen Jahres ist meine Restschuldbefreiung endlich vorbei und damit endlich die Privatinsolvenz überstunden.

Ich habe eine Frage und muss damit verbunden etwas über micj sagen.

Ich bin 30 Jahre alt, von Beruf gelernter Examinierter Altenpfleger.

Zu beginn der Insolvenz habe ich noch Vollzeit gearbeitet weil es ja heist man muss vollzeit arbeiten.

Wie gesagt ich arbeite in der Pflege, im Altenheim und vollzeit bedeutet immer 12 Tage am Stück arbeiten.

ich hab dann irgendwann meine Arbeit verloren und habe den Arbeitgeber gewechselt. Ich bin von einer vollzeit stelle im altenheim auf eine Teilzeitstelle 75% in eine Zeitarbeitsfirma gewechselt und habe seitdem immer auf 75% weiter gearbeitet.

Da das Ende der Privatinsolvenz nun in zwei Monaten naht, mache ich mir nun Gedanken ob mir der Fehler da ich fast die ganze Insolvenz und die komplette restschuldbefreiungsphase nur auf 75% gearbeitet habe mich dieser Fehler um das verzagen meiner Schuldbefreiung bringt.

Es kam allerdings nie eine Aufforderung das ich in vollzeit gehen soll.

Was ich noch ergänzen muss, dass ich in der zeitarbeitsfirma wo ich einen unbefristetet vertrag habe im monat knapp 800 euro auf 75% mehr verdiene als im Altenheim bei einer Vollzeitstelle. Natürlich hatte ich die ganze Zeit die möglichkeit auch bei der zeitarbeitsfirma vollzeit zu arbeiten, ich habe dies allerdings nicht getan da ich mit der 75% stelle eine gute Work-Life Balance habe. Ich habe 130 stunden im monat gearbeitet auf 75%.

Was mich halt wundert, dass kein Brief vom treuhänder kam wegen der Aufforderung vollzeit zu arbeiten und ich glaube auch nicht das das in meinen unterlagen falsch gesehen wurde.

Was meinen die Experten hier? Sollte ich mir Sorgen machen?

Eine Sache noch. Ich habe in einem anderen Forum gelesen, das die Leute während der insolvenz jedes jahr einen fragenkatalog erhalten. Ich habe nie einen bekommen. Vor etwa einem halben Jahr kam die Bestätigung das meine insolvenz schon nach 6 Jahren beendet ist, da genug Mittel gepfändet wurden? Vielleicht habe ich ja auch mit 75% Teilzeitstelle genug geleistet und es würde für das positive ausgehen der restschuldbefreiung ausreichen.

Freue mich über eure Antworten

Beste Grüße

Dominik

Teilzeit
Steuern und Krankenversicherung bei zwei Wohnsitzen in zwei EU-Ländern (D. & Ö.), Teilzeitbeschäftigung (in Ö) und freiberuflicher Tätigkeit (D. & Ö.)?

Hallo, ich habe eine - aus meiner Sicht - etwas komplizierte Frage, zu der ich auch bereits von unterschiedlicher Stelle unterschiedliche Antworten erhalten habe.

Ich bin gebürtiger Österreicher & schließe gerade mein Studium in Deutschland ab, daher war ich zuletzt auch für meine freiberufliche Tätigkeit, neben dem Studium, in Deutschland gemeldet.

Meine Tätigkeit liegt im künstlerischen Bereich, wobei meine Kunden im Augenblick häufig auch gewerblich sind.

Inzwischen beende ich in Deutschland noch meine Diplomarbeit, habe aber eine feste Teilzeitstelle in Österreich an der Uni und darüber hinaus regelmäßige Freelance-Aufträge, in Österreich und Deutschland, wobei ein Großteil der Aufträge aus Österreich kommt.

Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Wohnsitz.

Auskünfte beim Finanzamt und anderen Informations-Plattformen waren bislang hauptsächlich entweder:

-Steuern zahlen da wo der Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz liegt

oder:

-Steuern zahlen da wo die Tätigkeit ausgeübt wird. - was aber bei "Remote"-Arbeiten oft schon nicht ganz eindeutig ist.

Auch das Durchforsten des Forums hier, hat die Frage für mich noch nicht eindeutig beantworten können, zum Teil steigt die Verwirrung eher etwas :)

Dazu kommt, dass ich mich regelmäßig - dadurch, dass ich gelegentlich auch noch in dritten Auslandsstaaten unterwegs bin - in keinem der Länder über 183 Tage aufhalte. Oder dies aber nicht eindeutig vorher weiß, weil es zumeist sehr knapp ist.

Wo muss ich meine Steuern geltend machen und welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der KV und allg. Sozialversicherung (falls das hier beantwortet werden kann - wäre sehr dankbar über sachkundigen Rat auch in dieser Sache).

Im Moment bin ich etwa durch meine Teilzeitanstellung in Österreich Sozialversichert, weiß aber nicht, ob meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, diese nicht zukünftig überschreiten werden (vermutlich). Muss ich dann in beiden Ländern versichert sein? Wie entscheidet sich dies?

Entschuldigung für die etwas verwirrende Fragestellung (bildet den Kopfknoten allerdings ganz gut ab) – Danke im Voraus!

DBA, Freelancer, Grenzgänger, Teilzeit