Hallo. Nach der Trennung sind wir uns nicht einig, wie der Betreuungsunterhalt berechnet wird. Sie war seit der Geburt unseres ersten Sohnes (5 Jahre) nur noch Teilzeit arbeiten. Vor einem Jahr kam unsere Tochter zur Welt und nun die Trennung. Das Betreuungsgeld wird auf das Nettogehalt zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter aufgefüllt. Nur, auf das Teilzeit- oder Vollzeitgehalt? EinenLeistungsfähigkeit meinerseits besteht.

Danke